Full text: Staatslexikon. Vierter Band: Patentrecht bis Staatsprüfungen. (4)

1009 
Statistik tidskrift usw.). — Staatswesen: 
F. O. v. Nordenflycht, Die schwed. Staatsverfas- 
sung in ihrer geschichtl. Entwicklung (1861); H. L. 
Rydin, Svenska Riksdagen, dess Sammansättning 
och werksamhet (3 Bde, Stockh. 1873/97); C. 
Naumann, Sveriges statsförfattningsrätt (4 Bde, 
ebd. 21879/84); T. H. Aschehoug, Das Staats- 
recht der vereinigten Königreiche S. u. Norwegen 
(1886; Neubearbeitung im Werk); G. Thoulin, 
On Konungens ekonomiska lagstiffning (2 Bde, 
Lund 1890); C. A. Reuterskjöld, Ofversigt af 
den svenska Riksdagens sammansättning och 
werksamhetsformer efter 1809 (Stockh. 1895); 
O. Alin, Sveriges grundlagar och konstitutio- 
nella stadgar (ebd. 21900); K. Hagman, Studier 
i svensk statsrätt (Lund 1905); P. Fahlbeck, 
Sveriges författning och den moderna parle- 
mentarismen (ebd. 1904; französ.: La constitu- 
tion suédoise et le parlamentarisme moderne, 
Par. 1905); H. Blomberg, Svensk statsrätt 
(2 Bde, Upsala 1904/06); Sveriges grundlagar 
och konstitutionella stadgar (Stockh. 31909; mit 
Erläuterungen von K. Hagman); De nya Kom- 
munal lagarna (ebd. 1909); Sveriges grund- 
lagar med förklaringar (ebd. 1909); Dareste, 
Les constitutions modernes (Par. 1910, II 40 
bis 115). — Crouzil, Der Katholizismus in den 
skandinavischen Ländern (1906). — Wirtschaft: 
C. G. Dahlerus, Exposé de P’industrie minière et 
métallurgique de la Suede (Stockh. 1905); G. 
Söderberg, Die Handelsbeziehungen zwischen S. 
u. Deutschland (ebd. 1907); W. Flach, H. J. Dann- 
felt u. G. Sundbärg, Sveriges jordbruk vid 1900 
talets Början (S.#s Landwirtschaft zum Beginn des 
20. Jahrh.; Göteborg 1909); J. Holm, Sveriges 
ekonomiska geografi (Stockh. 1910). 
[1 Knupfer, 2 ff Lins.) 
Schweiz. IlGeschichte. Staatswesen. Kirche 
und Schule. Flächenraum und Bevölkerung. 
Wirtschaft. Haushalt und Wehrwesen.) 
I. Geschichte. Der römische Feldherr Julius 
Cäsar unterwarf (58 v. Chr.) den Westen, Drusus 
und Tiberius den Osten der heutigen Schweiz 
(15 v. Chr.), die seither dem römischen Reich 
einverleibt blieben bis zu dessen Zerfall. Der 
Westen gehörte zur Provinz Germania superior, 
die Ostschweiz zur Provinz Raetia, deren Grenzen 
sich vom Gotthard zur Ausmündung des Rheins 
aus dem Untersee erstreckten; Genf gehörte zur 
Gallia Narbonnensis; das Wallis bildete einen 
eignen Verwaltungsbezirk, der Tessin und die 
südlichen Täler Graubündens dagegen einen Be- 
standteil der Gallia cisalpina. Bei der neuen 
Reichseinteilung unter Diokletian kam Genf zur 
Provinz Viennensis, Helvetien zur Maxima. 
Sequanorum, während das Wallis seine Sonder- 
stellung als Alpes Graiae et Poeninae bei- 
behielt. Diese drei Provinzen waren der Dihzese 
Gallia unterstellt; zur Diözese Italia gehörten 
dagegen die Provinzen Liguria mit Tessin und 
Raetia prima mit der Ostschweiz. Während der 
Römerherrschaft stand die Schweiz nie unter ein- 
heitlicher Verwaltung. Die Bewohner Helvetiens, 
meist Kelten, die Rätier wahrscheinlich etruskischer 
Abkunft, wurden romanisiert. An die diokletia- 
Schweiz. 
  
1010 
nische Reichseinteilung mag sich auch die älteste 
kirchliche Einteilung angelehnt haben, nach- 
dem das Christentum schon in dieser Zeit längs 
der großen Heer= und Handelsstraßen, die von 
der Poebene zum Rhein führten, Eingang gefun- 
den hatte. Mit Sicherheit sind für diese Zeit 
Bischofssitze nachweisbar in Martigny (Octo- 
durum) und Chur (Curia), während diejenigen 
von Genf (Genava) und Windisch (Vindonissa) 
wahrscheinlich noch in die römische Zeit hinauf- 
reichen. 
Die Völkerwanderung brachte die Nieder- 
lassung der Alamannen in der Nord= und Mittel- 
schweiz (Anfang 5. Jahrh.), während die Bur- 
gunder von Westen her erobernd vordrangen. Die 
einheimische keltisch-römische Bevölkerung wurde 
von den deutschen Eroberern unterworfen; doch 
nahmen die Burgunder im 8. und 9. Jahrh. die 
Sprache ihrer welschen Untertanen an. Bald 
fielen Alamannen (496) und Burgunder (534) 
unter fränkische Botmäßigkeit und nahmen die 
(katholische) Religion ihrer Besieger an. Um die 
gleiche Zeit gelangten auch die Rätier, die nach 
dem Untergang des weströmischen Reichs vorüber- 
gehend unter ostgotischer Hoheit gestanden waren, 
unter die Herrschaft der Franken. Die Reichs- 
teilung von Verdun (843) brachte das Land östlich 
der Nare ans deutsche Reich, während der bur- 
gundische Westen und der ganze Süden (Tessin 
und Südgraubünden) zum Zwischenreich Lothars 
geschlagen wurde. Graf Rudolf aus welfischem 
Stamm errichtete 888 das Königreich Hochbur- 
gund, das sich von der burgundischen Schweiz 
weit nach Frankreich hinein erstreckte. Allein König 
Konrad II. brachte die ganze heutige Schweiz 
samt Burgund wieder ans deutsche Reich (1033). 
Der Investiturstreit gab die Veranlassung zur 
Gründung von territorialen Gewalten. Die gräf- 
liche Gewalt über Burgund ging an das Geschlecht 
der Zähringer als Rektoren über (1127). Um 
sich gegenüber unbotmäßigen Vassallen zu be- 
haupten, gründeten sie aus militärischen und wirt- 
schaftlichen Gründen eine Reihe von Städten: 
Freiburg (ca 1178), Bern (1191), ebenso Thun, 
Burgdorf, Murten u. a. Rebstdem entstanden eine 
größere Zahl kleiner Herrschaften. Die Bischöfe 
von Chur, Konstanz, Basel, Lausanne, Sitten und 
Genf legten den Grund zu weltlichen Herrschaften; 
die Stifte St Gallen, Reichenau, Einsiedeln, 
St Maurice, Luzern-Murbach, Disentis erlangten 
Immunitätsprivilegien und meist auch Territorial= 
besitz in unserem Land. Zu größerer Bedeutung 
gelangten die Grafen von Lenzburg im Aargau 
mit umfangreichen Besitztümern, die nach ihrem 
Erlöschen (1172) dem Haus Kyburg zufielen. 
Auch der größere Teil des zähringischen Besitzes 
gelangte nach dem Absterben dieses Geschlechts 
(1218) an die Kyburger, die schließlich vom 
gleichen Geschick betroffen wurden (1263/64). Um 
die Hinterlassenschaft der Kyburger stritten sich 
nun die zwei mächtigsten Geschlechter auf heu-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.