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Statistik tidskrift usw.). — Staatswesen:
F. O. v. Nordenflycht, Die schwed. Staatsverfas-
sung in ihrer geschichtl. Entwicklung (1861); H. L.
Rydin, Svenska Riksdagen, dess Sammansättning
och werksamhet (3 Bde, Stockh. 1873/97); C.
Naumann, Sveriges statsförfattningsrätt (4 Bde,
ebd. 21879/84); T. H. Aschehoug, Das Staats-
recht der vereinigten Königreiche S. u. Norwegen
(1886; Neubearbeitung im Werk); G. Thoulin,
On Konungens ekonomiska lagstiffning (2 Bde,
Lund 1890); C. A. Reuterskjöld, Ofversigt af
den svenska Riksdagens sammansättning och
werksamhetsformer efter 1809 (Stockh. 1895);
O. Alin, Sveriges grundlagar och konstitutio-
nella stadgar (ebd. 21900); K. Hagman, Studier
i svensk statsrätt (Lund 1905); P. Fahlbeck,
Sveriges författning och den moderna parle-
mentarismen (ebd. 1904; französ.: La constitu-
tion suédoise et le parlamentarisme moderne,
Par. 1905); H. Blomberg, Svensk statsrätt
(2 Bde, Upsala 1904/06); Sveriges grundlagar
och konstitutionella stadgar (Stockh. 31909; mit
Erläuterungen von K. Hagman); De nya Kom-
munal lagarna (ebd. 1909); Sveriges grund-
lagar med förklaringar (ebd. 1909); Dareste,
Les constitutions modernes (Par. 1910, II 40
bis 115). — Crouzil, Der Katholizismus in den
skandinavischen Ländern (1906). — Wirtschaft:
C. G. Dahlerus, Exposé de P’industrie minière et
métallurgique de la Suede (Stockh. 1905); G.
Söderberg, Die Handelsbeziehungen zwischen S.
u. Deutschland (ebd. 1907); W. Flach, H. J. Dann-
felt u. G. Sundbärg, Sveriges jordbruk vid 1900
talets Början (S.#s Landwirtschaft zum Beginn des
20. Jahrh.; Göteborg 1909); J. Holm, Sveriges
ekonomiska geografi (Stockh. 1910).
[1 Knupfer, 2 ff Lins.)
Schweiz. IlGeschichte. Staatswesen. Kirche
und Schule. Flächenraum und Bevölkerung.
Wirtschaft. Haushalt und Wehrwesen.)
I. Geschichte. Der römische Feldherr Julius
Cäsar unterwarf (58 v. Chr.) den Westen, Drusus
und Tiberius den Osten der heutigen Schweiz
(15 v. Chr.), die seither dem römischen Reich
einverleibt blieben bis zu dessen Zerfall. Der
Westen gehörte zur Provinz Germania superior,
die Ostschweiz zur Provinz Raetia, deren Grenzen
sich vom Gotthard zur Ausmündung des Rheins
aus dem Untersee erstreckten; Genf gehörte zur
Gallia Narbonnensis; das Wallis bildete einen
eignen Verwaltungsbezirk, der Tessin und die
südlichen Täler Graubündens dagegen einen Be-
standteil der Gallia cisalpina. Bei der neuen
Reichseinteilung unter Diokletian kam Genf zur
Provinz Viennensis, Helvetien zur Maxima.
Sequanorum, während das Wallis seine Sonder-
stellung als Alpes Graiae et Poeninae bei-
behielt. Diese drei Provinzen waren der Dihzese
Gallia unterstellt; zur Diözese Italia gehörten
dagegen die Provinzen Liguria mit Tessin und
Raetia prima mit der Ostschweiz. Während der
Römerherrschaft stand die Schweiz nie unter ein-
heitlicher Verwaltung. Die Bewohner Helvetiens,
meist Kelten, die Rätier wahrscheinlich etruskischer
Abkunft, wurden romanisiert. An die diokletia-
Schweiz.
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nische Reichseinteilung mag sich auch die älteste
kirchliche Einteilung angelehnt haben, nach-
dem das Christentum schon in dieser Zeit längs
der großen Heer= und Handelsstraßen, die von
der Poebene zum Rhein führten, Eingang gefun-
den hatte. Mit Sicherheit sind für diese Zeit
Bischofssitze nachweisbar in Martigny (Octo-
durum) und Chur (Curia), während diejenigen
von Genf (Genava) und Windisch (Vindonissa)
wahrscheinlich noch in die römische Zeit hinauf-
reichen.
Die Völkerwanderung brachte die Nieder-
lassung der Alamannen in der Nord= und Mittel-
schweiz (Anfang 5. Jahrh.), während die Bur-
gunder von Westen her erobernd vordrangen. Die
einheimische keltisch-römische Bevölkerung wurde
von den deutschen Eroberern unterworfen; doch
nahmen die Burgunder im 8. und 9. Jahrh. die
Sprache ihrer welschen Untertanen an. Bald
fielen Alamannen (496) und Burgunder (534)
unter fränkische Botmäßigkeit und nahmen die
(katholische) Religion ihrer Besieger an. Um die
gleiche Zeit gelangten auch die Rätier, die nach
dem Untergang des weströmischen Reichs vorüber-
gehend unter ostgotischer Hoheit gestanden waren,
unter die Herrschaft der Franken. Die Reichs-
teilung von Verdun (843) brachte das Land östlich
der Nare ans deutsche Reich, während der bur-
gundische Westen und der ganze Süden (Tessin
und Südgraubünden) zum Zwischenreich Lothars
geschlagen wurde. Graf Rudolf aus welfischem
Stamm errichtete 888 das Königreich Hochbur-
gund, das sich von der burgundischen Schweiz
weit nach Frankreich hinein erstreckte. Allein König
Konrad II. brachte die ganze heutige Schweiz
samt Burgund wieder ans deutsche Reich (1033).
Der Investiturstreit gab die Veranlassung zur
Gründung von territorialen Gewalten. Die gräf-
liche Gewalt über Burgund ging an das Geschlecht
der Zähringer als Rektoren über (1127). Um
sich gegenüber unbotmäßigen Vassallen zu be-
haupten, gründeten sie aus militärischen und wirt-
schaftlichen Gründen eine Reihe von Städten:
Freiburg (ca 1178), Bern (1191), ebenso Thun,
Burgdorf, Murten u. a. Rebstdem entstanden eine
größere Zahl kleiner Herrschaften. Die Bischöfe
von Chur, Konstanz, Basel, Lausanne, Sitten und
Genf legten den Grund zu weltlichen Herrschaften;
die Stifte St Gallen, Reichenau, Einsiedeln,
St Maurice, Luzern-Murbach, Disentis erlangten
Immunitätsprivilegien und meist auch Territorial=
besitz in unserem Land. Zu größerer Bedeutung
gelangten die Grafen von Lenzburg im Aargau
mit umfangreichen Besitztümern, die nach ihrem
Erlöschen (1172) dem Haus Kyburg zufielen.
Auch der größere Teil des zähringischen Besitzes
gelangte nach dem Absterben dieses Geschlechts
(1218) an die Kyburger, die schließlich vom
gleichen Geschick betroffen wurden (1263/64). Um
die Hinterlassenschaft der Kyburger stritten sich
nun die zwei mächtigsten Geschlechter auf heu-