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seinen Untertanen entgegenzulommen (1797). Da
Graubünden sich nicht dazu verstehen konnte, seine
welschen Untertanen in Veltlin, Kläven und Worms
freizugeben, so bereitete ein Machtspruch des Ge-
nerals Bonaparte seinen Herrschaftsrechten ein
Ende durch Angliederung dieser Gebiete an die
Zisalpinische Republik (1797).
Aufgefordert von zwei Schweizer Bürgern, Peter
Ochs aus Basel und Cäsar Laharpe aus dem
Waadtland, ließen die Franzosen zwei Armeen
in die Schweiz einrücken, um die aristokratischen
Regierungen zu stürzen und alle Untertanenver-
hältnisse aufzuheben (Jan. 1798). Im Vertrauen
auf französische Unterstützung erhoben sich die bis-
herigen Untertanen in Waadt, Unterwallis und
Toggenburg, in den gemeinen Vogteien von
Aargau, Thurgau, Rheintal und Sargans und
erklärten sich frei. Werdenberg, Uznach und Gaster
wurden aus ihrem bisherigen Untertanenverhältnis
entlassen und in den ennetbirgischen Vogteien die
Freiheit proklamiert. Die Franzosen forderten
Annahme der von Ochs entworfenen Verfassung
einer unteilbaren helvetischen Republik.
Durch einen kombinierten Angriff vom Bistum
Basel und vom Genfer See aus wurden nach Ein-
nahme von Solothurn, Freiburg und Bern trotz
des heldenmütigen Widerstands bei Grauholz,
Fraubrunnen und Neuenegg die alten oligarchischen
Regierungen aufgelöst, die eroberten Städte mit
fast unerschwinglicher Kriegskontribution beschwert,
Klerus und Klöster verfolgt, das Land durch fran-
zösische Truppen besetzt und ausgesogen. In einem
neuen Feldzug mußte der Widerstand der Urschweiz,
besonders der Schwyzer, nach beispielloser Gegen-
wehr bei Rotenturm und Schindellegi gebrochen
werden, und als bei Anlaß der Vereidigung die
Nidwaldner zum Schwert griffen, wurden auch
sie in blutigem und grausamem Kampf, der
Weiber und Wehrlose nicht schonte, endlich über-
wältigt. Die neue helvetische Republik brachte
die Schweiz in völlige Abhängigkeit von Frank-
reich und machte sie zum Schauplatz des zweiten
Koalitionskriegs (1799). Unaufhörliche Verfas-
sungswirren ließen das durch Kriege und Truppen-
durchzüge ausgesogene Land nicht zur Ruhe
kommen.
Napoleon gab der Schweiz endlich den Frieden
und in der sog. Mediationsakte (1808) eine
Verfassung, wodurch die helvetische Zentralisation
beseitigt, das Land aber unter französisches Pro-
tektorat gestellt wurde. Das Bistum Basel (1792),
Genf (1798), Tessin und Wallis (1810) wurden
zu Frankreich geschlagen. Einen ganz ungenügen-
den Ersatz erhielt die Schweiz in der Zuteilung
des bislang österreichischen Fricktales (1803)
sowie der ebenfalls österreichischen Herrschaften
Tarasp und Rhäzüns. Mit Napoleons Sturz
brach die Mediationsverfassung zusammen. Durch
den Wiener Kongref erhielt Bern in dem juras-
sischen Teil des ehemaligen Bistums Basel
etwelchen Ersatz für den Verzicht auf Aargau und
Schweiz.
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Waadt (1815). Durch den zweiten Pariser Frie-
den und den Turiner Vertrag wurden dem neuen
Kanton Genf einige französische und savoyische
Gemeinden zugeteilt. In den alten aristokrati-
schen Städten feierte das Patriziat seine Auf-
erstehung, in den neuen wurde die Landschaft den
Städten untergeordnet.
Das Jahr 1830 brachte im Anschluß an die
französische Julirevolution demokratische Bewe-
gungen in einer größeren Zahl von Kantonen.
In Basel veranlaßte der Verfassungsstreit einen
Bürgerkrieg und im weiteren Verlauf unter eid-
genössischer Mitwirkung die Trennung in zwei
Halbkantone Baselstadt und Baselland
(1833). Ein ähnliches Schicksal drohte dem Land
Schwyz, wo die äußern Bezirke am oberen Zürcher
See Gleichstellung mit Innerschwyz verlangten
und eine vorübergehende Teilung eintrat, aber
durch eidgenössische Dazwischenkunft wieder rück-
gängig gemacht werden konnte (1832). Ein Ver-
such, auch in Neuenburg, das seit 1815 wieder zu
Preußen gehörte, eine demokratische Verfassung
einzuführen, wurde durch eidgenössische Truppen
unterdrückt. Zu gegenseitiger Garantie der neuen
Kantonsverfassungen schlossen sieben Orte (Zürich,
Bern, Luzern, Solothurn, Aargau, Thurgau,
St Gallen) ein Bündnis, das Siebenerkon-
kordat genannt, und betrieben nun auch die Re-
vision des eidgenössischen Bundesvertrags von
1815. Demgegenüber verbanden sich zur Ver-
hinderung einer Revision die drei Waldstätte,
Wallis, Basel und Neuenburg, im Sarner
Bund, der indessen von der eidgenössischen
Mehrheit durch die Niederwerfung von Schwyz
gesprengt wurde. Der Kampf wurde hierauf von
den zu einer Bundesrevision drängenden Radi-
kalen ins Volk verlegt und auf das kirchliche Ge-
biet hinübergespielt. Die Badener Artikel
(1834), welche die Beziehungen von Kirche und
Staat im Geist josephinischer Aufklärung zu
regeln trachteten, waren die Kriegserklärung. Die
Berufung des Gottesleugners David Strauß an
die theologische Fakultät in Zürich brachte das
gläubige Landvolk in Aufruhr und zwang die
dortige Regierung zur Abdankung (1839). Dann
begann der offene Kampf im Aargau, in dem
gegen die Garantie des Bundesvertrags vom
Großen Rat acht Klöster aufgehoben wurden
(1841). Die Aufforderung der Tagsatzung,
diesen bundeswidrigen Beschluß rückgängig zu
machen, parierte Aargau durch den Antrag auf
Ausweisung der Jesuiten, welche seit 1814 in
Wallis, Freiburg, Schwyz und Luzern Nieder-
lassungen gegründet hatten. Zwei Freischaren-
züge zum Sturz der die Jesuiten schützenden Re-
gierung von Luzern wurden von dieser blutig ab-
geschlagen, worauf die katholischen Orte Uri,
Schwyz, Unterwalden, Luzern, Freiburg und
Wallis zum Schutz ihrer Souveränitätsrechte und
gegen äußere Angriffe einen Sonderbund ab-
schlossen (1845), dessen Auflösung durch die Mehr-