Full text: Staatslexikon. Vierter Band: Patentrecht bis Staatsprüfungen. (4)

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zahlreichen und gut unterhaltenen Alpenstraßen gaben fast gleich kamen, beliefen sich auf 14 Mill. 
führt der Bund die Oberaussicht und leistet an Franken. 
deren Bau zum Teil ansehnliche Beiträge. Die VI. Haushalt und Wehrwesen. Die Ein- 
wichtigsten Alpenstraßen liegen in den Kantonen nahmen des Bundes bestehen in dem Ertrag 
Graubünden, Uri, Tessin und Wallis und führen der Zölle, des Münz= und Pulberregals, des 
über die Bergpässe Maloja, Bernina, Flüela, Alkoholmonopols, der Post= und Telegraphen= 
Julier, Albula, Splügen, Bernhardin, Lukmanier, verwaltung, des Bundesvermögens, der Bun- 
Oberalp, Furka und Simplon, Große St Bern= desbahnen und Banknotenkontrolle, aus den 
hard. Beiträgen der Kantone (Hälfte der Militär- 
b) Eisenbahnen sind als Privatunterneh= pflichtersatzsteuer und außerordentliche Geldbei- 
mungen aber unter staatlicher Aufsicht erbaut träge). Die Einnahmen stiegen während des De- 
worden. Die Verstaatlichung der Eisenbahnen zenniums 1891/1900 von 69 auf 101 Mill., 
wurde eingeleitet durch das eidgenössische Rück-1909: 155 Mill. Im Voranschlag für 1910 be- 
kaufsgesetz 1897. Die Hauptbahnen (Zentral= trugen die Einnahmen 155 630000, die Ausgaben 
bahn, Nordostbahn, Vereinigte Schweizerbahn, 159 999 000, mutmaßliches Defizit 4 360 000 
Jura-Simplonbahn und Gotthardbahn) sind jetzt Franken (1909: 3164 396 Franken). Das reine 
bereits in die Hände des Bundes übergegangen. Vermögen des Bundes betrug Ende 1909: 
Die Gesamtlänge der schweizerischen Eisenbahnen 112 152 851 Franken, das Vermögen der dem 
betrug Ende 1908: 4549 km, wovon 667 km Bund gehörenden Spezialfonds 110 075247 
zweispurig. Die Fahrleistungen der Züge be-Franken. Die Depots betrugen 603 386 Fran- 
trugen 2032541075 Personenkilometer und ken. Die Einnahmen der Zollverwaltung beliefen 
1151 .519 591 Tonnenkilometer. Seit 12 Jahren sich im Jahr 1909 auf 74392 011 Franken, die 
hat sich der Verkehr mehr als verdoppelt. Die Be- der Postverwaltung auf 54049 707 Franken, die 
triebseinnahmen beliefen sich auf20 1,9 Mill. Fran= der Telegraphen= und Telephonverwaltung auf 
ken, die Betriebsausgaben auf 144 Mill. Fran- 14 931 423 Franken, die der Militärverwaltung 
ken; der Einnahmeüberschuß betrug daher 58 Mill. auf 4 439 708 Franken; die Ausgaben der 
Franken oder per km 12 828 Franken. Die Bau= Postverwaltung betrugen 50 314 648 Franken. 
kosten von 37 Drahtseilbahnen erreichten Ende die der Telegraphen= und Telephonverwaltung 
1908 die Höhe von 20,8 Mill. Franken. Die Ent= 14781 328 Franken, die der Militärverwaltung 
wicklung der gesamten schweizerischen Eisenbahnen, 
zeigen folgende Zahlen: 1850: 24 km, 1860: 
1051 km, 1870: 1424 km, 1880: 2566 km. 
1890: 3185 km. 1900: 3859 km. 1908: 
4549 km. 
Dampfschiffahrt. Auf den schweizerischen 
Seen verkehrten (1908) 115 Dampfer für Per- 
sonentransport, welche 7,7 Mill. Reisende beför- 
derten. Der Bodensee mit dem Untersee zählte 
11 schweizerische Dampfer, der Vierwaldstättersee 
19, der Zürchersee 13, der Genfersee 22, der 
Brienzer= und Thunersee 13, der Langensee 16 
und der Luganersee 10. 
Post, Telegraph und Telephon. Unter 
den Ländern Europas steht die Schweiz bezüglich 
des Postverkehrs an erster Stelle. Pro Kopf der 
Bevölkerung ist die Zahl der Poststellen nahezu 
doppelt so hoch als in England und Deutschland; 
oro Einwohner wurden (1906) Zeitungen be- 
fördert 47 (Deutschland 28, England 24), Briefe 
und Postkarten 84, Telegramme 15. Die Zahl 
der abonnierten Zeitungen und Zeitschriften stieg 
von 110 Mill. im Jahr 1898 auf 184 Mill. 
im Jahr 1908, der Briefpostverkehr in den gleichen 
zehn Jahren von 190 Mill. Beförderungen auf 
328 Mill. Der schweizerische Telegraph verfügt 
über eine Drahtlänge von 25 337 km mit 2383 
Apparaten, welche im Jahr 1908 nahezu 5 Mill. 
Telegramme beförderten. Das Telephonnetz hat 
eine Drahtlänge von 306 154 km, auf welchen 
im Jahr 1908: 45 Mill. Gespräche stattgefun- 
den hatten. Die Einnahmen, welchen die Aus- 
  
40 438 104 Franken. 
Das Finanzwesen der Kantone ist schwer 
unter allgemeine Normen zu bringen, da es sich 
in jedem Kanton anders gestaltet. Die öffent- 
lichen Ausgaben verteilen sich auf Bund, Kantone 
und Gemeinden; manche Ausgaben werden von 
Bund und Kanton gemeinsam bestritten (Militär-, 
Straßenwesen usw.), andere von Kanton und Ge- 
meinde (Armenwesen). Die direkten Steuern sind 
im allgemeinen verhältnismäßighoch, in den meisten 
Kantonen mit Progression bei wachsendem Steuer- 
objekt; die indirekten Steuern spielen im kanto- 
nalen Staatshaushalt nur eine unbedeutende Rolle. 
Militärwesen. Der Bund ist nicht be- 
rechtigt, stehende Truppen zu halten, die Kantone 
nicht mehr als 300 Mann, die Polizeimannschaft 
inbegriffen. Die schweizerische Armee ist eine auf 
der allgemeinen Wehrpflicht beruhende Miliz. Die 
Gesetzgebung über das Heerwesen ist Sache des 
Bundes, dem auch die Verfügung über das Bundes- 
heer und das Kriegsmaterial zusteht; die Kantone 
verfügen immerhin über die Wehrkraft ihres Ge- 
biets, soweit sie nicht durch verfassungsmäßige 
oder gesetzliche Anordnungen des Bundes beschränkt 
sind. Die Militärorganisation beruht auf dem 
Gesetz vom 12. April 1907. Der Bund bildet 
alle nicht von den Kantonen gestellten Einheiten, 
Truppenkörper und Stäbe und organisiert die 
Dienstzweige; er beschafft die Bewaffnung, die 
Korpsausrüstung und das übrige Kriegsmaterial; 
die Kantone beschaffen die persönliche Ausrüstung 
der kantonalen und eidgenössischen Truppen, wo-
	        
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