Full text: Staatslexikon. Vierter Band: Patentrecht bis Staatsprüfungen. (4)

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Kragujevac und Zajeear), in denen im Frieden 
als permanente Kaders unterhalten werden: 20 
Regimenter Infanterie, 5 Reg. Feldartillerie, 1 
Reg. Gebirgsartillerie, 1 Reg. Haubitzen, 1 Reg. 
Festungsartillerie, 1 Belagerungsartilleriepark, 1 
Division Kavallerie (4 Reg.), 1 Königliche Kon- 
voi. 2 Bataillone Genie, 1 Pionierhalbbataillon, 
5 Trainkompagnien sowie Sanitäts= und Hand- 
werkertruppen. Die Friedensstärke betrug im Bud- 
getjahr 1907: 35 605 Offiziere und Mann und 
1838 Mann Gendarmerie, die Gesamtkriegsstärke 
an 352900 Mann. — Das Landeswappen 
bildet ein weißer, doppelköpfiger, gekrönter Adler 
(auf rotem Grund), der auf der Brust ein silbernes 
Kreuz in rotem Feld mit vier Halbmonden in den 
Ecken (das Wappen des früheren Fürstentums 
Serbien) trägt. Die Nationalflagge ist rot, blau 
und weiß mit vier goldenen Sternen im obersten 
roten und mit dem Wappen im blauen Wappen- 
felde. Serbien hat vier Orden: den Weißen Adler- 
orden und den Santa-Saba-Orden, beide 1883 
gestiftet, den St Lazarusorden (nur vom König 
getragen) und den Karageorgewitsch-Stern (1904 
von Peter I. gestiftet); die vom König Milan ge- 
stifteten Takowo= und Miloschorden werden nicht 
mehr verliehen. 
IV. Kirche. Anterricht. Die Religion des 
serbischen Staats ist die orientalisch-orthodoxe; 
alle vom Staat anerkannten Kulte sind frei und 
unter den Schutz des Staats gestellt, soweit ihre 
Ausübung nicht der öffentlichen Ordnung und der 
Moral widerspricht. Jeder Versuch, jemand der 
Staatskirche abwendig zu machen, ist verboten. 
Das Aussichtsrecht über alle Konfessionen übt der 
Kultusminister aus, der auch die Korrespondenz 
der geistlichen Behörden aller Konfessionen mit 
auswärtigen geistlichen Behörden überwacht; kein 
Akt auswärtiger geistlicher Autoritäten, Konzilien 
und Synoden darf ohne Autorisation des Kul- 
tusministers durch eine geistliche Behörde in Ser- 
bien publiziert oder ausgeführt werden. — Die 
innere Leitung der orthodoxen Kirche liegt bei 
der sich alljährlich versammelnden Synode, die aus 
den 5 Bischöfen des Landes unter dem Vorsitz des 
Erzbischofs von Belgrad, des Metropoliten, be- 
steht; die Synode erläßt alle Verordnungen, die 
sich auf die Leitung der Kirche und Geistlichkeit 
beziehen, sie wählt die Bischöfe und verleiht die 
kirchlichen Würden eines Archimandriten usw., sie 
ist kirchliche Gerichtsbehörde und wirkt mit bei der 
Abfassung von neuen Gesetzen und Verordnungen, 
die sich auf die Kirche und den Klerus beziehen. 
1907 gabes 750 Kirchen und Kapellen, 54 Klöster, 
1042 Geistliche und 98 Mönche. — Die Lage 
der katholischen Kirche in Serbien ist trotz 
der durch den Berliner Kongreß völkerrechtlich 
garantierten Religionsfreiheit eine gedrückte, da 
der Seelsorge lange Zeit von seiten der Regierung 
und noch immer von seiten der orthodoxen Geist- 
lichkeit Hindernisse in den Weg gelegt werden. Die 
Verhandlungen wegen Abschlusses eines Konkor- 
Serbien. 
  
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dats, die 1887 gepflogen wurden, waren ohne 
Ergebnis; 1890 willigte Rom in die Errichtung 
eines eignen Bistums für Serbien in Belgrad, 
doch ist dieses bisher auf dem Papier geblieben. 
Für die Katholiken, die zum größten Teil aus 
Osterreich-Ungarn stammen, bestehen nur 3 Seel- 
sorgeposten: in Belgrad an der österreichisch-un- 
garischen Gesandtschaftskapelle, in Nisch und Kra- 
gujevac, deren Kosten wie die für die wenigen ka- 
tholischen Schulen zum größten Teil von der öster- 
reichisch-ungarischen Regierung getragen werden. 
Der Volksschul unterricht ist obligatorisch 
und in den öffentlichen Volksschulen unentgeltlich; 
doch konnten von der Bevölkerung 1900 nur 17% 
lesen und schreiben. 1907 gab es 1292 Elementar-= 
schulen, 20 Mittelschulen, 1 theologisches Semi- 
nar, 4 Lehrerseminare, 4 Spezial-, 3 höhere 
Mädchenschulen, 1 Kriegsakademie und 1 Uni- 
versität (Belgrad); von andern Instituten sind zu 
nennen die Königlich Serbische Akademie, die 
Geographische Gesellschaft (1910 gegründet), die 
Nationalbibliothek und das Nationalmuseum usw. 
Im ganzen Land erscheinen an 65 Zeitungen und 
Zeitschriften. 
V. Wirtschaftliche Verhällnisse. Serbien 
ist ein reiner Ackerbau= und Viehzuchtsstaat. Der 
Anbau des Landes steht noch auf ziemlich nie- 
driger Stufe und wird großenteils sehr primitid 
betrieben (von einem Drittel der Bauern noch mit 
Hacke und Haue); Düngung und Fruchtwechsel 
sind fast unbekannt. Die Versuche, Verbesserungen 
einzuführen, sind bei der Bedürfnislosigkeit des 
Volks und dessen Mißtrauen gegen Fremdes von 
geringem Erfolg. Großgrundbesitz ist kaum vor- 
handen. Mit den Südslawen teilt Serbien eine 
eigentümliche Form der Bewirtschaftung, die Sa- 
druga (Hauskommunion). Die Sadruga ist vom 
Gesetz anerkannt, nimmt aber seit den 1860er und 
1870er Jahren ab; nach Gopeevié gab es 1886 
noch 118 738 solche Sadrugas mit 1.7 Mill. 
Personen (von 2 Mill. der Gesamtbevölkerung). 
Die Sadruga ist eine freiwillige Vereinigung von 
mehreren Verwandten von väterlicher Seite, die 
unter der Autorität des Stareschina (Altesten), des 
Vaters oder Großvaters, von dem sie alle ab- 
stammen, zusammenleben; die Grundstücke, die 
Arbeiten und das Einkommen, alles ist in der 
Sadruga gemeinschaftlich. Der Stareschina leitet 
und verwaltet die Gemeinschaft, deren Mitglieder 
jedes seine bestimmten Aufgaben und Pflichten 
hat. Die Hauptnährfrucht des zu /8 angebauten 
Landes ist Mais, ferner Weizen, Gerste, Hafer, 
Hanf, Flachs, Tabak. Bedeutend ist die Kultur 
von Pflaumenbäumen, deren Früchte teils ge- 
trocknet zur Ausfuhr kommen, teils im Land zu 
Sliwowitz (dem Nationalgetränk) und Mus ver- 
arbeitet werden. Der Weinbau hat in den letzten 
Jahren durch die Reblaus gelitten. Der Bestand 
der Wälder (an 3/0 der Gesamtfläche; ½ Staats-, 
über 8 Gemeindewald) an Eichen und Buchen 
ermöglicht die starke serbische Schweinezucht (1906
	        
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