Full text: Staatslexikon. Vierter Band: Patentrecht bis Staatsprüfungen. (4)

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taufen ließ (Boehmer, Fontes 2, 18; Cäs., 
Dial. 10, 44). Am ungestörtesten entfaltete sich 
der Sklavenhandel in Italien. Die einzige Be- 
schränkung bestand darin, daß keine Christen dem 
Handel unterworfen sein sollten, aber die Taufe 
durfte nicht erschlichen werden. Selbst christliche 
Prediger, wie Sachheti, äußerten sich, ein Sklave 
könne sich ebensowenig zum Christen machen, als 
ein Gefangener eine Rechtshandlung vollziehen 
könne (Csermoni Evangelicil Florenz 1857194). 
Eine ähnliche Außerung steht bei Antonin von 
Florenz (Summa theol. p. 3, tit. 3, c. 6, 88 3. 7). 
Ein spanischer König erklärte, das Naturrecht ver- 
damme die Sarazenen und andere Ungläubige zur 
Sklaverei (A. Brutails, Etude sur I’esclavage 
en Roussillon [Par. 18661 8). Von Natur aus, 
meint dagegen Thomas von Aquin, seien alle 
Menschen gleich und nur wegen der Sünde der 
eine zum Dienst des andern verurteilt. Deshalb 
habe Noe seinen Sohn Cham den zwei andern 
Brüdern unterworfen (S. theol. 1, 2, q. 94, a. 5). 
Alexander III. erklärte 1179 in einem Brief an 
den mohammedanischen König von Valencia, Gott 
habe alle Menschen frei erschaffen, daher müsse er 
die gefangenen Christen freigeben (Patr. lat. 200, 
1205). Da die Sarazenen noch ungescheut den 
Raub und Sklavenhandel betrieben, glaubten sich 
die Christen berechtigt, ihrerseits Vergeltung zu 
üben. Die gleichen Grundsätze befolgten die deut- 
schen Ritter gegenüber den Preußen, Polen und 
Litauern (Peter Suchenwirts Werke 1827, 8/15; 
Prutz, Rechnungen über Heinrich v. Derbys 
Preußenfahrten L1893]XV). Wurden doch sogar 
Christen bei Städteeroberungen nach Tausenden 
verknechtet und verkauft (Langer, Sklaverei 25). 
Auch Schuldknechte traf ein ähnliches Geschick. 
Seitdem die Christen das UÜbergewicht über die 
Sarazenen erlangt hatten, führten sie Tausende 
von Sklaven ein und in den italienischen See- 
städten wimmelte es davon, und zwar im 15. Jahrh. 
noch mehr als in früheren Zeiten. Venedig allein 
soll Tausende von Dukaten als Zölle für diesen 
Handel bezogen haben. (Etwas unsichere Quellen 
sprechen von 30 000, 50 000 Dukaten jährlich; 
Langer a. a. O. 18.) Am allerausgedehntesten 
bestand aber die Sklaverei in Spanien, wo man 
glauben könnte, es habe sich gegen das Altertum 
nichts geändert. 
Wie im Altertum war der Sklave bei den roma- 
nischen Völkern ziemlich rechtlos: er konnte nichts 
besitzen, nichts erben und keine Verträge schließen, 
außer mit Genehmigung des Herrn. Der Herr 
besaß beinahe unbeschränkte Machltbefugnisse, 
durfte ihn züchtigen und einsperren; nur durfte er 
ihn nach altem Gesetz nicht töten. Wenn der Stock 
nicht wäre, sagte der schon erwähnte Sachheti, 
würden die Sklaven alle möglichen schlechten 
Handlungen begehen. Als schlimm, zu allem Bösen 
geneigt, stellt sie auch die Komödie dar, genau 
wie im Altertum (Rodocanachi, Rev. d. quest. 
bist. 79 [1906] 400). Im Unterschied vom 
Sklaverei. 
  
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Altertum überwog die Zahl der Sklavinnen die 
der Sklaven; denn sie galten als viel gefügiger, 
schmiegsamer und brauchbarer als die wilden Ge- 
sellen, die stets an Ausbruch und Flucht dachten. 
Die Familien hielten es für eine Ehrensache, eine 
unfreie Dienerin, Amme, Gespielin zu besitzen. 
Besonders schön müssen die Sklaven nicht ge- 
wesen sein, denn die erhaltenen Beschreibungen 
schildern auch die weiblichen Sklaven gewöhnlich 
als häßlich, gelb= und schwarzfarbig und mit 
Narben bedeckt (Rodocanachi a. o. O. 405). Da- 
her leistete diese Einrichtung der Unsittlichkeit viel 
geringeren Vorschub, als wir erwarteten, obwohl 
es an Entführungen und unlautern Beziehungen 
nicht fehlte. Ein Graf von Roussillon verbot 
1437 verheirateten Männern, die Sklavinnen zu 
ihrer Lust zu gebrauchen. Unter 165 Kindern, 
die in den ersten Jahren des 15. Jahrh. in eine 
Kinderherberge zu Siena Aufnahme fanden, 
stammten 55 von Sklavinnen, 16 von Freien, 
94 von unbekannten Müttern (Rodocanachia. a. O. 
405). Mehr als sittliche Gründe trugen wirt- 
schaftlich bei zur Verminderung der Sklaverei, und 
die völlig Unfreien waren für den Ackerbau und 
das Gewerbe nicht zu brauchen. Sie ließen sich 
nur festhalten, wenn sie die lockern Bande der 
Hörigkeit fesselten. So blieb nur die Hausskla- 
verei übrig. Um aber hierfür Sklaven zu er- 
werben, bedurfte man eines so hohen Kaufpreises, 
daß er einen jährlichen Lohn überschritt; es war 
also besser, Freie zu mieten, als Sklaven 
zu kaufen. Die Preise der Sklaven stiegen immer 
höher und der Sklavenhandel gestaltete sich immer 
schwieriger. Im Norden kostete ein männlicher 
Sklave wohl nur 1 1½8 Mark, ein weiblicher 1 Mark, 
besonders tüchtige Sklaven 3 Mark (1 Mark 
etwa 30 deutsche Reichsmark). In Italien betrug 
der Preis für einen Sklaven 20/50 Goldgulden, 
im 15. Jahrh. aber nie weniger als 70 Gold- 
gulden, 60/80 Dukaten (Reumont, Hist. Jahrb. 
[18867 54; Rodocanachi a. a. O. 393). In 
Frankreich schwankten die Preise zwischen 200 
und 400 Franken. Im 15. Jahrh. kostete ein 
Sarazene 672, ein anderer Sklave 650 Franken. 
Aber die höchsten Preise schreckten nicht zu- 
rück, wenn es sich darum handelt, Menschen- 
fleisch für Zwecke zu gewinnen, die noch heute zu 
einer Art Sklaverei drängen. Noch bestanden auf 
den meisten Höfen Frauenhäuser für weibliche 
Arbeit. Wie es scheint, hatten manche Herren 
einen Anspruch auf die Lieferung von „schönen 
Frauen“ (Kriegk, Deutsches Bürgertum N. F. 295; 
doch liegen zu wenig sichere Beweise dafür vor). In 
den Städten liefen die schönen Frauen geradezu wie 
Hypotheken und Pfandbriefe von Hand zu Hand. 
Die für eine Schuld haftende, oft leichtsinnig wie 
ein Faustpfand dahingegebene Frau, manchmal 
eine Tochter, gelangte meist in die Hände von 
Hurenmenger und Frauenwirten (das Wort 
Menger stammt direkt ab von dem römischen 
Sklavenhändler, dem Mango). Unter den feilen
	        
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