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(Par. 1814) und sodann in seinem Systeme in-
dustriel (ebd. 1821 u. 1822) niedergelegt. Er
geht davon aus, daß zu seiner Zeit die Industrie
(worunter er die produktive Tätigkeit im allge-
meinen, also vor allem auch die im Landbau und
der Viehzucht zutage tretende, versteht und deren
allmähliche Entwicklung zu ihrer vollen Entfaltung
er ganz richtig zur Darstellung bringt) im fakti-
schen Besitz der Herrschaft in der menschlichen Ge-
sellschaft sei, wenn sie auch nicht als ihre gesetzliche
Inhaberin anerkannt werde. Diese Anerkennung
müsse aber angestrebt werden, denn ein sozialer
und politischer Zustand, in dem die Industrie
alles leite und vollbringe, und zwar zu ihrer För-
derung und ihrem Nutzen, sei der des Friedens,
welcher in vorteilhaftem Kontrast zum feudalen
System mit seinen ewigen Kriegen und seiner
Klassenherrschaft und dem, wie er sagt, gouverne-
mentalen System stehe, welch letzteres sich einseitig
von den Interessen und den Gesichtspunkten der
Staatsregierung leiten lasse.
Frankreich ist nach St-Simons Anschauungen
geeigneter, die vollständige Verwirklichung des
industriellen Systems zu bewirken, als England.
Die (damals noch bestehende) französische Mon-
archie werde sich leichter dazu bereit finden lassen
als der englische Parlamentarismus, da hier das
Oberhaus (wie es zu jener Zeit faktisch noch der
Fall war) den überwiegenden Einfluß besitze. Eine
Klasse einflußreicher, große Vermögen besitzender
Familien mit ihrer Anhänglichkeit an die Über-
lieferungen der Vergangenheit werde keine Nei-
gung haben, selbst industriell tätig zu sein und sich
weit schwerer zu der vorzunehmenden legalen Um-
gestaltung bereit finden lassen als das Königtum,
dessen Stellung naturgemäß auch unter der neuen
Ordnung der Dinge eine bedeutende bleiben müßte.
Wenn das Königtum in Frankreich seine neue
Aufgabe erfaßt und akzeptiert habe, und wenn in
England das aus Vertretern der Industrie zu-
sammenzusetzende Unterhaus im Besitz der Macht
sein werde, sei der Weltfriede zur Herrschaft ge-
langt. Es würden die Regierungen der übrigen
Länder der vereinten Macht Frankreichs und Eng-
lands sich nicht gewachsen fühlen, und es sei dann
die Zeit gekommen, wo sich alle Nationen unter
das Protektorat dieser beiden Staaten stellen und
das industrielle System zur Einführung gelangen
lassen würden. Von gewaltsamem Umsturz will
St-Simon nichts wissen. Es soll alles auf legalem
Weg umgestaltet werden. Auf diesem Weg, also
auch unter Mitwirkung des Königs, sollen die
industriellen Bevölkerungselemente die in der Volks-
vertretung herrschenden werden. Das alles ist nun,
wie man auch über die Berechtigung dieser Ideen
denken mag, durchaus nicht sozialistisch. Sozia-
listisch ist nur der Grundgedanke, daß die produktive
Arbeit (die Industrie im weitesten Sinn) die aus-
schlaggebende Stellung im Staat erhalten soll.
Der Sozialismus im vollen Sinn tritt auch
nicht in den agrarischen Forderungen zutage.
Sozialismus.
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Unser Autor weist nämlich auf einen Unterschied
zwischen der gewerblichen, der kleingewerblichen so-
wie der fabrikmäßig betriebenen Produktion und
der, wie in gewissen andern Ländern, so auch in
Frankreich vielfach vorherrschenden Art des land-
wirtschaftlichen Betriebs hin. Die gewerblichen
Unternehmer mit Einschluß der Kaufleute haben
die freie Verfügung über die von ihnen zum Be-
huf des Betriebs ihrer Unternehmungen entliehenen
Kapitalien. Sie können davon den Gebrauch ma-
chen, welcher ihnen im Interesse ihres Unter-
nehmens der geeignetste erscheint, während es sich
mit den ländlichen Unternehmern, soweit sie nicht
selbst wirtschaftende Eigentümer sind, umgekehrt
verhält. Die Pächter stehen in vollständiger Ab-
hängigkeit von den Eigentümern. Sie dürfen nur
insoweit Veränderungen, und seien sie noch so vor-
teilhaft, an Grund und Boden, an den Baulich-
keiten usw. vornehmen, als sie die Einwilligung
des Eigentümers dazu erlangen. Das sollte nun
nach St-Simons Ansicht anders werden. Der
Pächter hätte ihm zufolge dem gewerblichen Unter-
nehmer gleichgestellt, ein unabhängiger Unterneh-
mer zu werden und demnach auch die Steuern zu
entrichten. So würde denn auch den Pächtern das
Wahlrecht eingeräumt werden müssen, sie würden
demnach in Gemeinschaft mit den städtischen Pro-
duzenten bei den Wahlen den Ausschlag geben
und in den Besitz der politischen Gewalt gelangen.
Auf diese Weise könnten dann die der industriellen
Entwicklung am meisten förderlichen Gesetze und
Maßregeln ins Leben gerufen werden.
Die Durchführung dieser Emanzipation der
ländlichen Pächter würde durch ein Gesetz, das
die folgenden Verfügungen enthielte, zu bewerk-
stelligen sein. Es sollten der Eigentümer und der
Pächter beim Aufhören des Pachtverhältnisses den
Wert der bewerkstelligten Verbesserungen des Guts
wie anderseits auch den Betrag der stattgehabten
Deteriorationen zur Hälfte unter sich verteilen,
und zweitens die Pächter berechtigt sein, die
Eigentümer zu nötigen, ihnen die zur Vornahme
von Meliorationen erforderlichen Summen zu ge-
währen und die Verwendung derselben zu über-
lassen. Für den Fall, daß sich der Eigentümer
weigern sollte, die verlangte Summe zu bewilligen,
müsse ein Schiedsgericht angerufen werden, dessen
Entscheidung sich die Parteien zu unterwerfen
hätten. Um dem infolge derartiger Bestimmungen
zu erwartenden großen Kreditbedürfnisse Befriedi-
gung zu verschaffen, seien Bankinstitute ins Leben
zu rufen.
Man sieht, St-Simon ist für seine Person kaum
ein Sozialist zu nennen. Er bekämpft die sich
dem sog. Absentismus ergebende, sich aller Teil-
nahme an der produktiven Arbeit enthaltende
Grundbesitzerklasse, welche in England, Frankreich
und Italien so zahlreich ist. Er geht aber nicht
einmal so weit wie später der Agrarsozialist Henry
George, welcher in seinem im Jahr 1881 er-
schienenen Werk Progress and Povert) bie Na-