Full text: Staatslexikon. Vierter Band: Patentrecht bis Staatsprüfungen. (4)

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den Kolonien. Aus dem Spanischen Erbfolgekrieg 
(1701/14) gingen die Bourbonen als Sieger her- 
vor; doch bekam Philipp V. nur Spanien (ohne 
Gibraltar) und die Kolonien, ohne die europäi- 
schen Nebenländer. Leider zog weder er (oder viel- 
mehr seine Gemahlin Elisabeth Farnese) noch seine 
Nachfolger daraus die Lehre, die Großmachtpolitik, 
die nur für die Dynastie einige Sekundogenituren 
in Italien einbrachte, aufzugeben und sich ganz 
der wirtschaftlichen und geistigen Hebung des 
Landes zu widmen. Unter Ferdinand VI. (1746 
bis 1759) kam wieder einmal ein Staatsbankrott. 
Unter Karl III. (1759/88) verfolgten Aranda und 
Floridablanca die Politik des aufgeklärten Despo- 
tismus, förderten mit Erfolg den Ackerbau (auch 
mit Hilfe deutscher Ansiedler), das Gewerbe, den 
Bau von Straßen, die Marine. Auch den Kolo- 
nien kamen die freieren Grundsätze der Wirtschafts- 
politik zugute. Anderseits wurden aber die Steuern 
vielfach erhöht und das Volk durch die kirchen- 
feindliche Haltung der Regierung erbittert. 
Unter Karl IV. (1788/1808) wurde Spanien 
ganz zum Werkzeug Nopoleons gegen England, 
das die spanische Flotte 1805 bei Trafalgar 
größtenteils vernichtete. 1808 zwang Napoleon 
das französische Königshaus zur Abdankung und 
machte seinen Bruder Joseph zum König, der 
Spanien nach napoleonischem Muster regieren 
sollte. Schon vor seiner Ankunft brach der Auf- 
stand des Volks gegen die Fremdbherrschaft aus, 
und mit Hilfe Englands wurden die Franzosen 
1813 vertrieben. Nur die im Geist der Aufklärung 
erzogenen und liberal gesinnten höheren Gesell- 
schaftsklassen hatten sich an Joseph angeschlossen, 
von dem sie die Verwirklichung der Errungen- 
schaften der Revolution und die Schaffung eines 
modernen, lebensfähigen Staatswesens erhofften 
(„Afrancesados"). Anderseits hatten aber demo- 
kratische Ideen auch auf seiten der Aufständischen, 
die sich damals durch ihre Junten selbst regierten, 
Fortschritte gemacht, und diese setzten 1810 die 
Berufung der Cortes als konstituierender Ver- 
sammlung nach Cädiz und hier 1812 eine sehr 
liberale, der Kultur und den Wünschen des Volks 
wenig entsprechende Verfassung durch. Der zurück- 
gekehrte Bourbone Ferdinand VII. (1814/33) 
stellte einfach die absolute Monarchie wieder her. 
Eine Militärrevolution unter Riego 1820 zwang 
ihn, die Verfassung von 1812 zu beschwören, aber 
die Einmischung der Franzosen ermöglichte ihm 
bald wieder die Rückkehr zum Absolutismus (1823). 
Die Ursache der Revolution von 1820 war die 
Einschiffung spanischer Truppen nach Südamerika, 
das seit 1810 um seine Unabhängigkeit kämpfte. 
Von den westindischen Inseln waren seit dem 
17. Jahrh. Jamaica, Santo Domingo und viele 
der kleineren Antillen an andere Kolonialmächte, 
hauptsächlich an England und Frankreich, Loui- 
siana an die Vereinigten Staaten verloren ge- 
gangen. Jetzt machte sich in 15jährigem Kampf 
der ganze festländische Besitz in Amerika selbstän- 
Spanien. 
  
1294 
dig. Nur Kuba, Porto Rico und vorübergehend 
ein Teil von Santo Domingo verblieben dem 
Mutterland. 
Ferdinand hatte die Privilegien des Adels und 
der Kirche wiederhergestellt, und beide waren die 
Stützen der absoluten Monarchie. Entgegen seinen 
eignen Anschauungen wurde Ferdinand zum 
Schluß seines Lebens zum Bund mit dem Libe- 
ralismus gezwungen, als er 1830 die salische Erb- 
folge zugunsten seiner Tochter aus vierter Ehe und 
zum Nachteil des bisherigen Thronfolgers, seines 
Bruders Carlos, umstieß. Um Carlos scharte sich 
die absolutistische Partei, und als Ferdinand 1833 
starb, stellte sie ihn als König Karl V. seiner drei- 
jährigen Nichte Isabella II., für die ihre Mutter 
Marie Christine von Neapel regierte, entgegen. 
Die baskischen Provinzen und Navarra, die ihre 
Sonderrechte gegen die liberale Zentralisierungs- 
sucht und Gleichmacherei verteidigten, erklärten sich 
für ihn, und da diese Bergfesten kaum zu erobern 
waren, wütete bis 1839 ein greuelvoller Bürger- 
(erster Karlisten-Nrieg. Mit der Niederlage des Kar- 
lismus war der Absolutismus zusammengebrochen, 
und 1836 mußte die Regentin die Verfassung 
von 1812 wiederherstellen (1845 zugunsten der 
Krone geändert). Doch erhielt Spanien damit 
keine wirkliche Freiheit, für die es überhaupt noch 
nicht reif war, sondern nur einen Scheinkonstitu- 
tionalismus, der ehrgeizigen und herrschsüchtigen 
Strebern und Stellenjägern ein Tätigkeitsfeld bot. 
Zunächst stürzte Espartero, der Sieger im Karli- 
stenkrieg, die Regentin (1840) und riß 1841 die 
Regentschaft an sich. Nach seinem Sturz 1843 
wurde Isabella für volljährig erklärt und 1846 
durch die Politik Louis Philipps mit ihrem Vetter 
Franz vermählt; die Macht blieb abwechselnd in 
den Händen der Generale Narvaez, Prim, Ser- 
rano, Espartero und O'Donnell. Der letztere ver- 
suchte, das Ansehen der Regierung durch kriegeri- 
sche Unternehmungen gegen Marokko und Mexiko 
zu heben, doch wurden die großen Geldopfer dabei 
umsonst gebracht. Die kirchlichen Verhältnisse 
wurden durch das Konkordat vom 16. März 1851 
mit Zusatz vom 25. Aug. 1859 neu geregelt; da- 
nach wurden die Diözesen neu zirkumskribiert, die 
Dotation und Vergebung der höheren geistlichen 
Amter festgesetzt, die (1835/36 von Mendizabal 
und 1855 von Espartero) säkularisierten Kirchen- 
güter dem Staat überlassen gegen die Verpflich- 
tung, die Kosten des Kultus und die Bedürfnisse 
des Klerus zu bestreiten (ogl. Sp. 1308). 
Die beiden Parteien, welche sich unter Isabella. 
um die Macht stritten, Moderados und Progres- 
sisten, waren beide aus der liberalen Partei, die 
unter Ferdinand VII. sich bildete, hervorgegangen. 
In den 1860er Jahren schloß sich Isabella, die 
persönlich längst jede Achtung verloren hatte, ganz 
den Moderados an, welche jetzt als konservativ 
bezeichnet werden konnten. Die Progressisten be- 
schritten nun den Weg der Revolution. Sept. 
1868 wurde Isabella durch Serrano, Topete und
	        
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