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Serra, Manual de elecciones usw. (Valencia
1909); Zanön y Novella, Guta electoral (Coruña
1909). II Knupfer, II ff Lins.)
Sparkassen. I. Begriff. Zweck. II. Ge-
schichte: Gründung. Wirtschaftliche Entwicklung.
Gegenwärtiger Stand in den wichtigsten Ländern.
III. Rechtsentwicklung und geltendes Recht in
Deutschland. IV. Rechtsstellung der Sparkassen.
Vorstand. Beamte. Aufsichtsbehörden. Sparein-
lagen. Sparkassenbuch. Dauernde, vorübergehende
Anlegung der Bestände. V. Förderung des Spar-
gedankens durch Schaffung besonderer Arten von
Sparkassen: Postsparkassen (OÖsterreich), Schul-,
Fabrik-, Vereinssparkassen; auf andere Weise:
Heimsparbüchsen, Sparmarken, Sparautomaten,
Nebenstellen, Abholungssystem (Scherl), Kinder-
sparbücher, Scheck= und Überweisungsverkehr.
I. Begriff und Zweck. Sparkassen im wei-
teren Sinn sind alle öffentlichen und privaten An-
stalten, die Einlagen zur Verwaltung, Verzinsung
und späteren Rückzahlung an den Einleger oder
Inhaber des über die Einlage ausgestellten Aus-
weises annehmen. Im engeren und landläufigen
Sinn sind es solche Anstalten dieser Art, die ins-
besondere den minderbemittelten Schichten der Be-
völkerung Gelegenheit bieten, kleine und kleinste
Beträge unbedingt sicher und zinstragend anzu-
legen und zu späterer Verwendung zurückzustellen,
daneben aber auch besser gestellten, in der Anle-
gung von Geld jedoch unerfahrenen Personen zur
Anlegung ihres Vermögens zur Verfügung stehen.
Die Sparkassen in diesem Sinn, die allein hier zu
betrachten sind, bezwecken demgemäß, Ersparnisse,
die oft nur mit großer Selbstverlengnung und
Überwindung des Verlangens nach Genuß oder
Beschaffung mehr oder minder notwendiger oder
nützlicher Gegenstände gemacht wurden, vor dem
Schicksal zu bewahren, schließlich doch noch aus-
gegeben oder gar zu unnötigen und unnützen Aus-
gaben verschleudert zu werden. Statt dessen sollen
sie für den Unterhalt in den Zeiten der Krankheit
oder des Alters oder für die Begründung einer
wirtschaftlichen Selbständigkeit des Sparers selbsft
oder seiner Kinder angesammelt werden. Die Spar-
kassen besitzen deshalb einen hohen erzieherischen
Wert und eine große volkswirtschaftliche Bedeu-
tung. Sie regen den Sparsinn der Bevölkerung
an, erwecken und kräftigen in ihr das Gefühl für
das Eigentum, erziehen sie zu wirtschaftlichem
Haushalten und fördern damit den allgemeinen
Wohlstand, während sie durch die Annahme höherer
Einlagen wirtschaftlich unerfahrene Personen vor
schlechter Anlegung ihres Vermögens und so vor
Verlusten und Verarmung schützen. Dementspre-
chend sind sie den Wohltätigkeitsanstalten zuzu-
zählen, um so mehr, als sie bei richtiger Auffassung
ihrer Aufgabe auch bei der Verwertung der ihnen
anvertrauten Gelder grundsätzlich die Bedürfnisse
der wirtschaftlich schwachen Bevölkerung in erster
Linie berücksichtigen. Diese Rücksichtnahme findet
ihre Grenze allerdings in der Sicherheit der An-
lagen; innerhalb dieses Rahmens aber bietet sich
Sparkassen.
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ihnen ein weites Feld der Betätigung, auf dem
sie das kreditwürdige Geldbedürfnis in einem nur
durch die Summe ihrer Einlagen beschränkten Um-
fang zu befriedigen und wirtschaftlich gesunde
Unternehmungen mit flüssigen Mitteln befruchtend
zu fördern vermögen. So ausgedehnt ihre Tätig-
keit als Geldgeber aber auch sein mag, Gewerbe-
betriebe mit dem Ziel eines möglichst hohen Ge-
winns für ihren Unternehmer dürfen sie niemals
werden; denn dadurch würden sie allzuleicht in die
Versuchung geführt, über den Gewinn die Sicher-
heit der Anlagen zu vergessen. Für eine weitere
Darlehensgewährung besitzt die Volkswirtschaft
zudem andere Unternehmungen: Vorschußvereine,
Darlehensgenossenschaften, Genossenschaftsbanken
u. dgl., deren ausgesprochener Zweck der ist, die
ihnen anvertrauten Einlagen gewerbsmäßig zur
Darlehnsgewährung zu verwenden.
II. Geschichte und wirtschaftliche Entwick-
lung. Die Errichtung von Sparkassen soll nach
de Malarce zuerst der Franzose Hugues Delestre
im Jahr 1611 angeregt haben. Sein in der Schrift
Premier plan du Mont de Piété français con-
sacré à Dieu, présenté à la Reyne régente
mere du Roy et du Royaume niedbergelegter
Vorschlag, jeder Lohnarbeiter solle Einlagen in
eine Kasse machen dürfen, die ihm je nach der
Dauer der Einlage verzinst und eine gewisse Zeit
nach Kündigung je nach Wunsch ganz oder zum
Teil zurückgezahlt werden sollten, kam jedoch nicht
zur Ausführung. Die erste Sparkasse wurde viel-
mehr in Deutschland errichtet; es war die im Jahr
1765 in Braunschweig ins Leben gerufene „Her-
zogliche Leihkasse“. Ihr folgte in Hamburg 1778
eine Kasse, die als erste den Namen „Ersparungs-
kasse“ führte und bestimmt war, „zur Aufsamm-
lung und Fruktifizierung der kleinen Ersparnisse
der unteren Volksklassen“ und „zum Nutzen ge-
ringer fleißiger Personen beiderlei Geschlechts, als
Dienstboten, Tagelöhner, Handarbeiter, Seeleute
u#sw., um ihnen Gelegenheit zu geben, auch bei
Kleinigkeiten etwas zurückzulegen“. Sie war von
der dort 1765 gegründeten „Versorgungsanstalt“
als deren „neunte selbständige Kasse“ errichtet,
mußte aber nach anfänglich segensreichem Wirken
1814 in Liquidation treten, die 1823 ohne Ver-
luste für die Beteiligten abgeschlossen wurde. Im
18. Jahrh. entstanden außer diesen beiden in
Deutschland Sparkassen nur noch in Oldenburg
1786 und in Kiel 1796, denen 1801 solche in
Göttingen und Altona folgten. — In Frankreich
war um 1780 eine Gesellschaft gegründet worden,
die untersuchen sollte, wie in angemessener Weise
für die Zukunft der minderbemittelten Bevölke-
rung gesorgt werden könne. Ein von Laveisier
1786 in der Provinzialversammlung zu Orleans
gemachter Vorschlag, eine Leibrentenanstalt unter
Bürgschaft der Provinz zu errichten, wurde jedoch
abgelehnt. Erst 1791 wurde auf Beschluß der
Nationalversammlung einem Antrag Mirabeaus
entsprechend eine Caisse d’épargne et de bien-