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3. Regelmäßig wird in erster Reihe auch Gournay
genannt, der jedoch in wesentlichen Punkten andere
Wege einschlug.
4. Ein Anhänger des Systems von größerer
Bedeutung war ferner der ältere Mirabeau, der
Verfasser des Werks L'ami des hommes.
Außerhalb Frankreichs sind zu nennen:
5. Der Baseler Ratschreiber Iselin (Traum
eines Menschenfreundes 1759) und
6. der Deutsche Schlettwein, Kammerrat des
gleichfalls physiokratisch grsnte Markgrafen Karl
Friedrich von Baden (1738/1811).
Außerdem verdienen usatlnn) die Franzosen
Dupont de Nemours, Mercier, Abbé Baudeau,
Abbé Morellet, Condorcet.
Als Kern der Theorie, wie sie Quesnay ent-
wichite. können folgende Lehren angesehen werden.
I. Die allgemeinen philosophischen Vor-
’ “7 und ihre Anwendung. Es gibt
keinen Unterschied zwischen Natur= und Geistes-
wissenschaften in dem Sinn, als wäre man nur
dort berechtigt, von Gesetzen zu sprechen. Wohl
sind moralische und physische Gesetze voneinander
verschieden, aber auch erstere sind natürliche Gesetze
und beide Kategorien stehen in Harmonie. Auch
in den Geisteswissenschaften ist somit die exakte
Forschungsmethode und nicht die historische anzu-
wenden. Die obersten, für das gesamte mensch-
liche Handeln geltenden Prinzipien, diese ab-
soluten Normen, sind vor ihrer Verwirklichung im
göttlichen Weltplan vorhanden und bleiben stets
in Kraft. Sie sind durch die Vernunft zu er-
kennen und haben ihre Macht in ihrer Evidenz.
Die Erfahrung, die zu diesen evidenten Erkennt-
nissen führt, ist die eine Erkenntnisquelle; die
andere, davon getrennte, ist der Glaube; seine
Quelle wiederum ist die göttliche Offenbarung
und sein Zweck die Erreichung des jenseitigen,
ewigen Lebens. Für das diesseitige Leben sind
zwei Ordnungen zu unterscheiden, or dre na-
turel und ordre positif; die natürliche
Ordnung umfaßt die oben charakterisierten, evi-
denten Gesetze, die das gesellschaftliche Leben nor-
mieren. Die natürliche Ordnung ist durch die
positive zu verwirklichen: im großen und ganzen
die stoischen Ideen von einer natürlichen Ordnung,
wie sie besonders von Cicero verwertet und von
den christlichen Schriftstellern des Altertums und
Mittelalters weitergebildet worden sind. Der
Grundgedanke geht also dahin, daß der natür-
lichen Ordnung oder der „Natur“ die herrschende
Stellung einzuräumen sei. Diese Maxime wird
sowohl auf dem politischen wie ökonomischen Ge-
biet durchgeführt.
1. Rechts= und Staatsphilosophie.
Quesnay knüpft in üblicher Weise an die Theorie
vom Urzustand an. Während Hobbes eine mit
dem Augenblick des staatlichen Zusammenschlusses
erfolgende Verminderung der natürlichen Rechte
angenommen hatte, behauptet er ihre Steigerung.
Im Naturzustand besitzt nämlich jeder nur, was
Physiokraten.
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er durch Arbeit sich erwirbt, sicherlich nicht mehr,
als er zum Leben bedarf. Schließen sich die
Menschen zur Sicherung ihrer natürlichen Rechte
zusammen, so wird das Grund= und Urrecht
auf Eigentun befestigt und damit seine Kraft
und sein Wert erhöht. Auf das, was zur Existenz
erforderlich ist, hat jeder ein unbedingtes Recht;
kann er selbst diese Mittel sich nicht verschaffen, so
hat zunächst die Familie, sekundär die Gesellschaft
die strikte Pflicht, diese Mittel zu gewähren. Jeder
hat sodann das natürliche Recht, sich über das
nötige Maß hinaus Eigentum zu erwerben; die
daraus entstehende Ungleichheit ist segensreich und
von Gott gewollt; denn sie ist die Vorbedingung
des Kulturfortschritts und für den Armen ein
Ansporn. Die Hauptaufgabe des Staats ist der
Schutz der Bürger gegen gewaltsame Angriffe von
außen und gegen ungerechte Eingriffe Dritter in
ihre Rechte. Die beste Verfassung stellt ein pou-
voir absolu réglé par les lois dar, ein Ideal,
abgeleitet aus der Tatsache der absoluten Herr-
schaft Gottes über die Welt. Für die positive
Gesetzgebung bildet das Naturgesetz die unbedingt
maßgebende Norm. Die Jurisprudenz sollte darum
ihre Hauptaufgabe in der Erforschung des ordre
naturel und nicht in der der veränderlichen mensch-
lichen Gesetze erblicken.
2. Dieselben allgemeinen Prinzipien werden auf
das wirtschaftliche Leben angewendet. Als Ziel
hat hier die möglichst hohe Steigerung der natio-
nalen Wohlfahrt zu gelten. Hierzu ist ein Zwei-
faches erforderlich, einmal positiv, die Bodenkultur
so ergiebig als nur möglich zu machen, und nicht
etwa, nach Art der Merkantilpolitik, möglichst viel
Geld anzusammeln, was den nationalen Wohl-
stand weder bewirkt noch sichert, wie die Zustände
Spaniens und Frankreichs bewiesen; anderseits
negativ, unberechtigte Eingriffe Dritter fernzu-
halten. Letzteres ist die Aufgabe des Staats, der
zu diesem Zweck die Rechtsordnung aufstellt; der
höchste Wohlstand aber kann nur dadurch erreicht
werden, daß die Betätigung des Eigeninter-
esses freigegeben wird, mit der einen Beschrän-
kung, daß fremde Rechte nicht verletzt werden.
Was die drei großen Wirtschaftszweige anbelangt,
so ist die eigentlich produktive Tätigkeit nicht das
Gewerbe oder der Handel, sondern der Ackerbau.
L’'agriculture est la source de toutes les
richesses. Nur die landwirtschaftliche (dazu ge-
hört natürlich auch z. B. die forstwirtschaftliche)
Tätigkeit schafft nämlich neue materielle Güter
und damit neue Werte; sie allein wirft Reinertrag
(produit net) ab. Die Funktion von Handel
und Gewerbe erschöpft sich in Bewegung und
Veränderung der Stoffe und Waren jener trans-
loziert, dieses konzentriert schon vorhandene, durch
die landwirtschaftliche Tätigkeit dank der im
Boden ruhenden Naturkraft gewonnene Werte.
Das industrielle Produkt ist gleich dem Wert des
Materials plus Arbeitslohn, dazu die Kosten der
Abnutzung von Geräten, Kleidern usw.; der Wert
.