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gemeindeordnung geleistet; denn dieses Staatsgesetz befaßt sich
vornehmlich mit der Regelung der Verhältnisse der Kirchenstiftungen
und Kirchengemeinden Bayerns „in Ansehung der Verwaltung des
Ortskirchenvermögens und der Befriedigung der örtlichen Kirchen-
bedürfnisse“, wobei den gegenwärtig herrschenden Verhältnissen
durch zweckmäßige Weiterentwicklung des bestehenden Rechts-
zustandes Rechnung getragen wurde.
Vor dem Inkrafttreten der Kirchengemeindeordnung (= K60.),
d. i. dem 1. Januar 1913, bestand in Bayern das sog. Kuratel-
system, d. h. das Kirchenstiftungs- und Pfründestiftungsver-
mögen unterstand hinsichtlich seiner Verwaltung der sog. staat-
lichen Kuratel, der staatlichen Aufsicht und Schutzgewalt im
Interesse der Kirche. Diese Staatskuratel war ihrem Wesen nach
negativ, sie setzte besondere Handlungen, positive Anträge der
unter der Kuratel stehenden Organe voraus, an die sie sich ge-
nehmigend oder versagend anschloß, ohne aber selbst solche Hand-
lungen und Anträge ersetzen zu können. Die Wirksamkeit der
Staatskuratel erstreckte sich neben dem öffentlichen Rechte auch
auf das Privatrecht. Der Rechtsbestand der von der Kirchen-
stiftung abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, zu deren Abschluß nach
den bestehenden Gesetzen die Kuratelgenehmigung zu erholen war,
hing von der Erteilung dieser Genehmigung ab: ohne sie konnten
für das betr. kirchliche Vermögenssubjekt weder Rechte noch
Verbindlichkeiten entstehen. — Der Wirkungskreis der staatlichen
Kuratelbehörden gegenüber dem Kirchenstiftungsvermögen war im
revidierten Gemeinde-Edikt von 1834 (88 123, 128, 130, 131) und
den Vollzugsvorschriften hiezu von 1837 bestimmt. Nach Ziffer 207
dieser Vollz.-Vorschriften trat die staatliche Kuratelgewalt im
Wege der Genehmigung ein bezüglich aller durch allgemeine Ge-
setze und Verordnungen bezeichneten und namentlich aller in
8 123 ff. des rev. Gde.-Ed. erwähnten Rechtsgeschäfte der Kirchen-
verwaltung über das Kirchenstiftungsvermögen. Der Wirkungs-
kreis der Staatskuratel war so zwar nicht schrankenlos, allein die