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das kanonische Recht übergegangen und bezeichnete
eine Gemeinschaft, Korporation im Sinn einer
juristischen Person. Somit war die Universität
eine Verbandseinheit der Lehrer und Scholaren
mit den Privilegien einer autonomen, öffentlich-
rechtlichen Körperschaft, namentlich dem der eignen
Gerichtsbarkeit, und weil die Mitglieder Kleriker
waren oder dazu gerechnet wurden, der Steuer-
freiheit. Die Universität war mit dem General-
studium verbunden, aber nicht gleichbedeutend mit
ihm. Daher auch Ausdrücke wie studium ac eins
universitas. Erst im 13. Jahrh. wurden beide
Bezeichnungen allmählich einander gleichgesetzt und
mit universitas derselbe Begriff verbunden wie
mit studium generale; schließlich verschwand der
Name Generalstudium ganz aus unserem Sprach-
gebrauch.
II. Die Entflehung und Gründung der
älteren Universitäten bis zum Jahr 1400
und die auf letztere bezüglichen Begriffe hat zuerst in
scharfsinniger, umfassender Untersuchung P. Hein-
rich Denifle festgestellt. Die Universitäten sind
nicht, wie nach dem Vorgang von v. Savigny viele
behauptet haben, durch den Ruhm eines Lehrers
und den dadurch bewirkten Lerneifer der Scholaren
entstanden. Auch sind sie nicht aus den vorhan-
denen Dom-, Stifts= und Klosterschulen hervor-
gegangen; sie haben sich nicht einmal an sie an-
geschlossen. Nur bei Erfurt und Köln mag ein
unmittelbarer Zusammenhang mit vorhandenen
Studienanstalten an verschiedenen Stiftskirchen
bestehen. Bei einigen Klosterschulen kann wohl die
Zahl und das Ansehen der an der Universität vor-
gebildeten und graduierten Professoren den Be-
weggrund gegeben haben, die betreffenden Fächer
in einen vollständigen Universitätsplan einzureihen,
damit die Zöglinge ihre sämtlichen Studien be-
enden und alle akademischen Grade bis zum höch-
sten, dem theologischen Doktorgrad, erwerben
könnten. Anders in Italien. Hier haben in den
meisten Fällen von den Städten unterhaltene
Schulen die Stiftung einer Universität angeregt
und eingeleitet, wozu in den Gemeinden vornehm-
lich die Rücksicht auf die Notwendigkeit der Pflege
des römischen Rechts mitwirkte. Desgleichen waren
in Spanien und Frankreich sowie in Wien blühende
Stadtschulen die Voraussetzung, daß man eine
Universität zu gründen suchte. — Für den Ent-
wicklungsgang der ältesten Universitäten sind fol-
gende Punkte entscheidend: 1) Ein bestimmter
Wissenszweig wurde in einer neuen, der Zeit ent-
sprechenden Methode, der scholastischen, von tüch-
tigen Professoren gelehrt und damit eine neue Ara-
der wissenschaftlichen Forschung angebahnt. 2) Es
wurden außer dem Privileg der Verleihung all-
gemein gültiger Grade noch andere Privilegien zu-
gunsten der Lehrer und Scholaren erlassen, um
deren Gut und Blut beim Reisen und während
des Aufenthalts an der Universität zu sichern,
wozu noch die exemte Gerichtsbarkeit und andere
Freiheiten, wie die von Steuer und Wachtdienst,
Universitäten.
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traten. 3) Durch die Vereinigung der verschiedenen
Fakultäten bildet die Universität eine korporative
Einheit. 4) Die vier gesonderten Fakultäten
(Theologie, Jurisprudenz, Medizin und artes
liberales, seit dem 16. Jahrh. Philosophie ge-
nannt) haben sich erst später gebildet. War die
Universität begründet, so gab sie sich zunächst all-
gemeine Statuten, danach Fakultätsstatuten. Sie
wurden jährlich einmal feierlich verkündet; die voll-
berechtigten Mitglieder waren zu ihrer Beobachtung
eidlich verpflichtet.
Bei den mittelalterlichen Universitäten sind vor
allem zu unterscheiden: a) solche, die gewisser-
maßen aus sich selbst (ex consuetudine) oder
durch Auswanderung von Lehrern oder Schülern
einer bestehenden Universität, und b) solche, die
auf Grund von päpstlichen, kaiserlichen oder lan-
desherrlichen Stiftungsbriefen (ex privilegio)
entstanden sind. — Die ältesten ex consuetudine
entstandenen Universitäten sind, wenn man von
der in ihrer Entstehung unaufgeklärten Schule zu
Salerno, der ältesten aller Universitäten, absieht,
die von Paris und Bologna. Es ist die Zeit
großartiger, weltgeschichtlicher Unternehmungen,
Neugründungen und Gedanken, mit der das Er-
blühen der Universitäten zusammenfällt: die Kreuz-
züge, die kraft= und glanzvolle Entwicklung der
Städte, die Bettelorden, das Rittertum und die
höfische Dichtkunst kennzeichnen neben dem Empor-
kommen der Universitäten das Jahrhundert von
1150 bis 1250. Paris und Bologna werden in
dieser Periode die Hauptlehranstalten, die Zentral-
sonnen des geistigen Lebens und das Muster für
alle übrigen Universitäten im Mittelalter. Die
Pariser Hochschule ist nicht aus einer Vereinigung
der daselbst bestehenden Kloster= und Domschulen
hervorgewachsen, sondern sie wurde gebildet durch
eine Vereinigung der Professoren von Notre-Dame
und derjenigen, welche auf der Insel am linken
Seineufer (dem späteren Quartier latin) in Ab-
hängigkeit von dem Kanzler von Notre-Dame
privatim ihr Lehramt ausübten. Notre-Dame ist
demnach „die Wiege der Universität“. Die Fächer,
denen Paris während des Mittelalters seinen
Ruhm verdankt, sind die Theologie und die artes
liberales. Jene war Hauptlehrgegenstand und
wurde nach einer neuen Methode vorgetragen, als
deren erste und bedeutendste Vertreter Wilhelm
von Champeaux, das Haupt der Realisten, und
Abälard tätig waren. — Die Universität Bo-
logna war ursprünglich eine Rechtsschule und
bewahrte auch in der Folgezeit ihren Ruhm, ge-
schmückt mit dem Ehrennamen legum nutrix.
Sie verdankte ihre Entstehung dem Umstand, daß
schon im frühen Mittelalter das römische Recht,
das in den Gerichten angewandt worden war,
seit dem Aufschwung von Handel und Verkehr in
den lombardischen Städten eine genauere wissen-
schaftliche wie praktische Pflege erheischte. Der
erste Lehrer, welcher der Bologneser Schule Be-
deutung verlieh, war seit 1113 Irnerius (Werner):