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nung, Kleidung und Unterricht waren bis ins
einzelne durch Universitätsvorschriften geregelt.
Für Kost und Wohnung wurde wöchentlich ein
Beitrag gezahlt (bursa, Börse), daher in der
Studentensprache das Wort Bursch ((lateinisch
bursarius, bursiati). Die armen Studenten
wurden als kamuli unentgeltlich in die Bursen
aufgenommen oder sie wohnten in den zahlreich
gestifteten und mit reichen Mitteln, namentlich
von der Kirche, aber auch von Fürsten und Pri-
vaten, ausgestatteten. in denen sich neben
den Wohnräumen der und Studenten
auch die Säle für die befanden. Das
erste Kollegium ward von Robert von Sor-
bonne, dem Kaplan und Tischgenossen Ludwigs
des Heiligen, in Paris gestiftet. Es lag in der
Rue du Founarre, und hier wurde nach und nach
der ganze Unterricht konzentriert. Insbesondere
wurde gefordert, daß die Scholaren und Magister
der artistischen Fakultät in den Kollegien wohnten.
Die sog. Sorbonne wurde das Vorbild für andere
Kollegien in Paris und für die englischen Uni-
versitäten in Oxford und Cambridge. Nur die
letzteren haben sich in der alten Form erhalten
bis heute. Ahnliche Einrichtungen sind später das
Collegium Germanicum-Hungaricum in Nom
(1552) und die andern Jesuitenkollegien. Die
Mitglieder der Kollegien hatten geistliche Tracht,
waren sämtlich unverheiratet, und ihre Lebens-
haltung war ziemlich entsprechend derjenigen der
Alumnen in den Klerikalseminarien. Lehrer und
Schüler lebten in einer fast klösterlichen Gemein-
schaft. Anders war dies, ausgenommen in Prag,
an den deutschen Universitäten. Die Mehrzahl
der Studenten besuchte die Vorlesungen an der
Hochschule und erhielt in der Burse noch einige
Nachhilfe in den Studien. Gegen Ende des
16. Jahrh. hörten die Bursen fast überall auf;
ein Versuch in München, 1847, die Burse wieder
einzuführen, scheiterte. Erst in jüngster Zeit sind
an verschiedenen Universitäten, z. B. in Charlotten-
burg und München, Studentenheime eingerichtet
worden.
Die Vorlesungen (lectiones, lecturae) be-
gannen in der Regel am 19. oder 20. Okt. als
nach dem Fest des hl. Lukas; am Fest selbst
wurden auch manche Universitäten eröffnet. Der
regelmäßige Kursus der Vorlesung war einjäh-
rig; die großen Ferien begannen am 7. Sept.,
am Tag vor Mariä Geburt. Im 14. Jahrh.
wurden öffentliche Hörsäle eingerichtet. Der Be-
such der Vorlesungen allein genügte im Mittel-
alter nicht. Eine demselben eigentümliche Ein-
richtung sind die Repetitionen (resumptiones),
d. h. ausführliche Erklärungen einzelner Teile der
Vorlesung des Repetierenden mit Aufzählung und
Widerlegung aller Zweifel und Einwürfe. Die
beste Anregung zu wissenschaftlichem Forschen und
Streben gaben aber die Disputationen. Hierbei
konnte so recht der Wissensvorrat praktisch geprüft
und verwertet, anderseits fremde Gedanken und
Universitäten.
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strittige Fragen erfaßt und dargelegt werden. In
dem Gedankenaustausch von Angesicht zu Angesicht
wurde der Geist sowohl gespornt als gezügelt und
geläutert. Mancherorts mußten täglich nach Schluß
der Vorlesungen Disputationen abgehalten wer-
den, sonst fanden sie gewöhnlich in der Fastenzeit,
an bestimmten Wochentagen und bei Universitäts-
festlichkeiten statt, wozu die ganze Fakultät er-
schien. Bei den Disputationen unter Leitung der
Magister und Bakkalarien durften auch die Scho-
laren opponieren. Eine besondere Art dieser gei-
stigen Wettkämpfe waren die disputationes quod-
libeticac, d. h. über beliebige Gegenstände des
Wissens. Je mehr die Wissenschaften im 16. und
18. Jahrh. ihre allgemein anerkannte autoritative
Grundlage verloren und an die Stelle der auf
Tradition beruhenden Lehrtätigkeit der Grundsatz
der freien Forschung und Lehre trat, um so mehr
schwand der Brauch der einst so hoch geschätzten
Disputationen.
V. Die akademischen Grade. Nach zwei-
jährigem Studium wurde das erste Examen in der
Logik, Grammatik und Rhetorik abgelegt; hatte
der Prüfling das erforderliche Maß des Wissens
erworben, so erhielt er den ersten akademischen
Grad, die Würde des baccalarius (später bacca-
laurius) — Gesell. War danach das Studium
auch auf die übrigen Fächer, Philosophie (Aristo-
teles), Mathematik (Euklides), Physik und Astro-
nomie (Ptolemäus), ausgedehnt worden, während
eines meist zweijährigen Unterrichtskurses, so fand
das Schlußexamen und die Verleihung der Würde
eines magister artium — Meister statt. Hatte
dieser zwei Jahre gelehrt, so konnte er in eine der
„bberen“ Fakultäten eintreten, in die der Juris-
prudenz oder der Theologie; die Medizin kam im
Mittelalter, da nur ein bis zwei Professoren darin
unterrichteten, weniger in Betracht. Das Studium
umfaßte wiederum eine Reihe von Jahren. Die
meisten Scholaren der höheren Fakultäten ver-
ließen indes, wie in der artistischen Fakultät, ohne
Examen die Universität, da ein solches noch nicht
Vorbedingung der Erlangung geistlicher wie welt-
licher Amter war. Die höchste Würde der autori-
sierten Lehrer war im Mittelolter das Doktorat.
Der Titel doctor war in anderem Sinn schon in
der alten Kirche üblich. An den Universitäten gab
es ursprünglich nur doctores legum, des römi-
schen Rechts, und die Rechtslehrer betrachteten
diesen Titel als einen ihnen allein zukommenden
Vorzug; Ende des 12. Jahrh. kamen aber docto-
res decretorum, decretalium und des kano-
nischen Rechts hinzu. Die Lehrer der Theologie
und Philosophie führten noch geraume Zeit den
Magistertitel fort, bis endlich auch Doktoren der
Theologie (sacrae paginae, theologiac), im
13. Jahrh. der Medizin (medicinae, physicae)
und der Philosophie aufkamen; hierauf folgten
doctores grammaticae, logicae et aliarum
artium, sogar notariae. Die Prüfung der Kan-
didaten, welche an feststehenden Tagen für mehrere