Full text: Staatslexikon. Fünfter Band: Staatsrat bis Zweikampf. (5)

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Sittlichkeit u. des Rechts (1868); Ahrens, Natur- 
recht I1 ("1870) 314 ff; Walter, Naturrecht u. Po- 
litik (11871); Hergenröther, Kath. Kirche urchristl. 
Staat (1872); Stöckl, Lehrbuch der Philosophie 
III/; Gutberlet, Ethik u. Naturrecht, 2. Aufl.; 
Bluntschli, Die Lehre vom modernen Staat l(1875); 
Gierke, Das deutsche Genossenschaftsrecht III (1881); 
ders., Johannes Althusius u. die Entwicklung der 
naturrechtl. Staatstheorien, in Untersuchungen zur 
deutschen Staats= u. Rechtsgeschichte (1880); Seydel, 
Grundzüge einer allgem. Staatslehre (21889); Koch, 
Beiträge zur Geschichte der politischen Ideen I u. II 
(1892/96); Landmann, Der Souveränitätsbegriff 
bei den französischen Theoretikern (1896); Franz 
Haymann, Der Begriff der volonté générale als 
Fundament der Rousseauschen Lehre von der Sou- 
veränität des Volks (1897); Gooch, English de- 
mocratic ldeas in the sevententh Century (Cam- 
bridge 1898); Haymann, J. J. Rousseaus Sozial- 
philosophie (1898); Rehm, Allgemeine Staatslehre 
(1899); Adolf Dock, Revolution u. Restauration 
(1900); R. Schmidt, Allgemeine Staatslehre I u. 
II (1901/03); Gierke, Das Wesen der menschlichen 
Verbände (1903); Bezold, Die Lehre von der V. 
während des Mittelalters, in Hist. Zeitschr. XXXVI; 
Stephen, Hobbes (Lond. 1904); Jellinek, Die Er- 
klärung der Menschen= u. Bürgerrechte (21904); 
ders., Das Recht des modernen Staats I, in Allge- 
meine Staatslehre (21905); Windelband, Geschichte 
der Philosophie (71907); Bornhak, Allgemeine 
Staatslehre (21909); Cathrein, Moralphilosophie 
1I1 (51911); Laband, Das Staatsrecht des Deut- 
schen Reichs 1 ((1911). 
[E. Baumgartner.] 
Volksvertretung s. Konstitutionalismus, 
Parlamentarismus (Rechte der Volksvertretung 
zur Wahrung der Verfassung s. auch Garantien, 
staatsrechtliche, Bd II, Sp. 391 ff). 
Volkswirtschaftslehre. I. Das Wesen 
der Bolkswirtschaftslehre. Schon der Sprach- 
gebrauch des täglichen Lebens bringt deutlich genug 
das Wesentliche des Begriffs „Wirtschaft“ zum 
Ausdruck: „Das ist keine Wirtschaft“, „nicht 
wirtschaften können“", sind Redensarten, die all- 
gemein gebraucht werden zur Bezeichnung einer 
mangelhaften Planmäßigkeit bei der Deckung des 
menschlichen Güterbedarfs. Es bedarf daher keiner 
weileren Erläuterung, wenn der Begriff Einzel- 
oder Haushaltswirtschaft definiert wird als die 
planmäßige Deckung und Reglung des Güter- 
bedarfs innerhalb des Einzelhaushalts, mag dieser 
nun die Bedarfsinteressen nur eines Individuums 
oder einer Mehrheit von Personen umschließen. 
Auch das ist hier nicht in Betracht zu ziehen, ob 
eine solche Personenmehrheit eng oder weit begrenzt 
ist, ob es sich z. B. um eine einzelne Familie oder 
um einen ganzen Staat handelt, ob wir es zu tun 
haben mit einer Privatwirtschaft oder einer öffent- 
lichen Wirtschaft, wichtig ist nur, daß die Wirt- 
schaft von einer bestimmten letzten persönlichen 
„haushälterischen“ Instanz geleitet wird. Die 
zahllosen privaten und öffentlichen Haushalte 
stehen aber nun nicht mechanisch nebeneinander, 
sondern organisch greifen sie ineinander, und dieses 
Volksvertretung — Volkswirtschaftslehre. 
  
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organische Ineinandergreifen der Haushaltswirt- 
schaft nennen wir Volkswirtschaft. 
Die Volkswirtschaft wird zuletzt in Ordnung 
gebracht nicht durch ein persönliches Wollen, son- 
dern durch ein „Prinzip“, dem zwar nicht der 
einzelne Mensch, aber wohl die Menschheit als 
Ganzes genommen, unbedingt gehorchen muß, 
durch das Prinzip der Wirtschaftlichkeit. Das 
ökonomische Wollen des Menschen kennt keine 
Grenzen, das ökonomische Können aber muß inner- 
halb der dem Menschen erreichbaren Güterwelt 
bleiben, und da der Mensch der homo sapiens 
ist, schließt er ein Kompromiß zwischen seinem 
Können und seinem Wollen dadurch, daß er mit 
dem, was er hat, und dem, was er kann, „haus- 
hälterisch verfährt“, möglichst wenig hingibt, um 
möglichst viel dafür zu bekommen. Mögen auch 
immerhin einzelne Menschen sehr gegen dieses 
Prinzip fündigen, ja mag auch zuweilen eine ganze 
Generation es unterlassen, wirtschaftlich zu han- 
deln, das kann dann doch nur die Wirkung haben, 
daß die Nachkommen, die folgende Generation, 
für die Gedankenlosigkeit, die Verschwendung der 
Vorfahren wird büßen müssen. Verschärft wird 
die Wirksamkeit des wirtschaftlichen Motivs noch 
durch soziale Einflüsse, dadurch daß die einzelnen 
Menschen über ihre Mitmenschen emporkommen 
wollen, Macht zu gewinnen versuchen, die wiederum 
ganz besonders mit den Reichtümern verknüpft ist, 
deren Gewinnung und Mehrung sich in der Regel 
aber nicht wohl von dem wirtschaftlichen Prinzip 
trennen läßt. Dieses Prinzip der Wirtschaftlich- 
keit ist, an sich betrachtet, losgelöst von den Zu- 
fälligkeiten der Umgebung, etwas fest Gegebenes, 
es ruft ein wirtschaftliches Verhältnis der Men- 
schen hervor, „das zu gesetzmäßigem Handeln auf 
Grund von Wertvorstellungen führt, die durch die 
psychologische Natur des Menschen bedingt und 
ihrem Wesen nach gleichartig sind“ (Philippo= 
vich). Dabei ist aber zu betonen, daß dieses Wirt- 
schafts= oder Sparprinzip nicht mit privatwirt- 
schaftlichen Rentabilitätserwägungen indentifiziert 
werden darf. Wenn ein Unternehmer schwache 
Kinderkraft in den Dienst seines Unternehmens 
stellt, um an Arbeitslohn sparen zu können, so 
mag das vielleicht die Rentabilität seines Unter- 
nehmens günstig beeinflussen, aber es widerspricht 
doch dem volkswirtschaftlichen Sparprinzip, weil die 
menschliche Arbeitskraft, der wichtigste „Produk- 
tionsfaktor“, nicht ausgebeutet, sondern zur höchsten 
Leistungsfähigkeit ausgebildet werden muß, wenn 
die Menschheit wirklich wirtschaftlich verfahren, 
materiell vorwärts kommen kann. Richtig ver- 
standen, führt so das „Sparprinzip“ nicht zum 
ungebundenen laisser faire, laisser aller des 
Manchestertums, sondern zu den Schutzmaßnahmen 
der modernen sozialen Gesetzgebung. 
Nun ist es gewiß sehr wohl denkbar, daß etwa 
durch eine Staatsgewalt das wirtschaftliche freie 
Wollen der einzelnen ganz aufgehoben und alles 
durch Gesetz „von oben“ reglementiert wird.
	        
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