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Kapitalismus“ entsprechende quantitative Wirt-
schaftsbetrachtung. Diese äußerte sich in den stärker
bevölkerten Weststaaten als Streben nach der größt-
möglichen Eigenproduktion von wirtschaftlichen
Gütern, in der Vergröberung der Praxis wohl
auch als Summe der zirkulierenden Geldmittel
aufgefaßt, in den deutschen und österreichischen
Ländern trat daneben und wohl oft an erste Stelle
die Tendenz nach Vermehrung der „Population“.
In der erstgenannten Richtung, Streben nach wirt-
schaftlicher Autarkie, wie in dem starken Hinneigen
zum Staatssozialismus liegt die von der histo-
rischen Schule der Nationalökonomie besonders
betonte Gleichartigkeit mit der Wirtschaftspolitik
unserer Tage. Die von der merkantilistischen
Politik angewandten Mittel waren vielfach roh
und mechanisch, konnten daher ihren Zweck nur
teilweise erreichen. Die Reaktion gegen dieselben,
die sich aber bald auch gegen einzelne Grund-
gedanken des Systems wandte, setzte zuerst in der
Theorie, in England schon Ende des 17. Jahrh.
(William Petty, Dudley North), in Frankreich mit
der physiokratischen nationalökonomischen Schule
ein. Den ersten politischen Vorstoß gegen den
Merkantilismus brachte die französische Revolution
von 1789, ohne jedoch ihn nachhaltig beseitigen zu
können. Nachhaltiger war der Erfolg der eng-
lischen Demokratie nach der Parlamentsreform
von 1832 und der festländischen Demokratien nach
den Erfolgen von 1848 und in der Folgezeit. Die
moderne Demokratie war und ist trotz gemeinsamer
Grundlagen Gegner der merkantilistischen Volks-
wirtschaftspolitik. Schon der „Vater“ der moder-
nen Demokratie, Jeremy Bentham, ist gleichzeitig
Vertreter des dem Merkantilsystem zugrunde liegen-
den Ultilitarismus — größtmögliches Glück der
der größtmöglichen Zahl — und ausgesprochener
Anhänger des Free trade. Den Grund, warum
das Merkantilsystem, das heute wieder, wenn auch
in veränderter Form, das Glaubensbekenntnis der
meisten Regierungen und großer politischer Parteien
ist, in der Demokratie einen Gegner fand, hat schon
Roscher genannt, wenn er den Merkantilismus als
„den Anfang der wirtschaftlichen Volksbetrachtung“
der liberalen Okonomie, die „eine große Neigung
habe, nur die einzelnen, und zwar in Bezug auf
ihren Vorteil zu berücksichtigen“, gegenüberstellte.
Es ist der Gegensatz zwischen der herrschenden
Klasse, die durch den Staat, und der beherrschten
Klasse, die gegen den Staat den größtmöglichen
Vorteil für möglichst viele erreichen zu können
glaubt. Es wurde eben betont, daß es weniger
die wirtschaftspolitischen Theorien als die Ergeb-
nisse der politischen Entwicklung sind, die dem
modernen Staat des entwickelten kapitalistischen
Zeitalters, 19. und 20. Jahrh., die wirtschafts-
politischen Wege wiesen. Der erste Anstoß kam
von der französischen Revolution. Frankreich ging
mit der Aufhebung der feudalen Verfassung der
Landwirtschaft 1789, mit Gewährung der Ge-
werbefreiheit 1791 voran. Es folgte die preußische
Volkswirtschaftspolitik.
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Bauernbefreiung durch das Stein-Hardenbergsche
Edikt 1807, die Einführung der Gewerbefreiheit
in Preußen in den Jahren 1808/11. Hiermit
waren aber die unmittelbaren wirtschaftlichen Fol-
gen der ersten Revolution zum Abschluß gekommen.
Durch mehr als 30 Jahre herrschte von da ab
eine politisch wie wirtschaftlich rückläufige Be-
wegung, obwohl die von England ausgegangene
Freiwirtschaftstheorie in dieser Zeit auf dem ganzen
Festland zur Herrschaft gelangt war. Auch die in
den 1830er Jahren erfolgte Gründung des Deut-
schen Zollvereins bedeutete hierin noch keinen
Wandel, denn sie setzte nur den schon vom mer-
kantilistischen Territorialstaat begonnenen Prozeß
der Vergrößerung des Wirtschaftsgebiets fort,
indem sie die politische Gründung des Deutschen
Reichs verkehrspolitisch vorwegnahm und damit
vorbereitete.
Der Hauptstoß zur Durchsetzung des ökono-
mischen Liberalismus auf dem europäischen Fest-
land erfolgte im Anschluß an die Verfassungs-
bewegungen von 1848 und der Folgezeit. Er
brachte bzw. vervollständigte die wirtschaftliche
Selbständigmachung des Bauernstands durch die
Ablösung der aus dem Feudalsystem verbliebenen
Reallasten, bzw. die Aufhebung des Systems des
geteilten Besitzes von Grund und Boden; ferner
die Aufhebung der Beschränkungen, die der Ver-
äußerung, Belastung und Teilbarkeit des land-
wirtschaftlichen Grundbesitzes entgegenstanden, wo-
bei jedoch vor den Fideikommissen Halt gemacht
und nur deren Neubildung erschwert wurde; auf
dem Gebiet der Gewerbepolitik die Beseitigung
der schon im 18. Jahrh. an zahlreichen Stellen
durchbrochenen, durch das absolutistisch bureau-
kratische Verwaltungssystem ohnehin gegenstands-
los gewordenen Zunftverfassung, der Gewerbe-
begrenzung, des Befähigungsnachweises usw.; auf
dem Gebiet der Handelspolikik in stufenweisem
Fortschritt Beseitigung der Ein-, Aus= und Durch-
fuhrverbote, der Binnenzölle und Verkehrsabgaben,
Ermäßigung der Einfuhrzölle vorerst autonom,
dann auf dem Vertragsweg (Fallen der englischen
Kornzölle 1846, englisch-französischer Handels-
vertrag 1860, Meistbegünstigungsklauselim Frank-
furter Friedensvertrag 1871); endlich die Be-
seitigung der obrigkeitlichen Warenkontrolle, an
deren Stelle erst später wieder ein sich aber nur
auf Lebensmittel erstreckendes System von Re-
pressivmaßregeln gesetzt wurde und die Aufhebung
der gesetzlichen Zinsbeschränkungen.
Ein Wandel in der Stellung der festländischen
europäischen Staaten gegenüber dem Freiwirt-
schaftssystem trat dann im letzten Viertel des
19. Jahrh. ein. Er hängt zusammen einerseits
mit der Verflechtung der europäischen Volkswirt-
schaften in die Weltwirtschaft, bedingt durch die
außerordentliche Entwicklung der Verkehrsmittel,
durch die wirtschaftliche Entfaltung Nordamerikas
nach dem Bürgerkrieg, durch die Erschließung
neuer Wirtschaftsgebiete auf allen Kontinenten für