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dungsstätten für Volkskindergärtnerinnen und
Kinderpflegerinnen. c) Im schulpflichtigen Alter:
1. Waisenpflege, 2. Kinderheime und Kinderhorte,
3. Knabenhandarbeit, 4. Garten= und Blumen-
pflege, 5. Spiel und Erholung, 6. Sonntagsschulen,
7. Fürsorge für Kranke und mit Gebrechen be-
haftete Kinder, 8. Ferienkolonien (Sommerpflege),
9. Schulspeisung und Kindervolksküchen, 10. Für-
sorge für gefährdete und verwahrloste Kinder.
d) Im nachschulpflichtigen Alter: 1. Für junge
Mädchen: Jungfrauen= und Arbeiterinnenvereine,
Mädchenschutzvereine, Mädchenheime, Mägde-
herbergen, hauswirtschaftliche Unterweisung, För-
derung höherer Bildung und Erwerbstätigkeit,
Zufluchtsstätten für gefallene Mädchen. 2. Für
männliche Jugendliche: Jünglingsvereine, Lehr-
lings= und Gesellenvereine, Soldaten= und See-
mannsmission, Lehrlings= und Gesellenherbergen,
Beschäftigung und Unterhaltung, Fortbildungs-
und Fachunterricht, Lehrlingswesen. II. Bezüg-
lich Fürforge für Erwachsene. a) Ein-
richtungen zur Reglung des Arbeitsverhältnisses:
1. Arbeitsnachweis, 2. Arbeitslohn, 3. Gewinn-
beteiligung, 4. Arbeitsordnungen, 5. Arbeiter-
vertretungen. b) Einrichtungen zur Hebung der
allgemeinen wirtschaftlichen Lage der minder bemit-
telten Klassen: 1. Arbeiterorganisationen, 2. Volks-
bureaus und Arbeitersekretariate, 3. Genossenschafts-
wesen, 4. Kredit= und Sparwesen, Ernährung und
Beschaffung von Gebrauchsgegenständen c) Woh-
nung und Unterkunft: 1. Maßregeln zur Verbesse-
rung der Wohnungsverhältnisse, 2. Förderung des
Baus von Kleinwohnungen durch die Gemeinden,
3. anregende Tätigkeit von Vereinen und Verbänden,
4. Bau von kleinen Wohnungen durch Arbeitgeber,
5. Bau von kleinen Wohnungen durch Stiftungen,
gemeinnützige Baugesellschaften, gemeinnützige Ver-
eine und Genossenschaften, 6. Wohnung und Unter-
kunft für Alleinstehende, 7. Unterkunftsräume an
den Arbeitsstätten. d) Einrichtungen zur Vermitt-
lung höherer Kulturbedürfnisse: 1. Bildungsvereine,
2. Volksbibliotheken, 3. Lesehallen, 4. Schriften-
verbreitung, 5. Vortragswesen, 6. Volkshochschul-
bewegung, 7. Museumsführungen, 8. Volksspiel-
plätze, Volksgärten, Volksparke, 9. Volksheime und
Vereinshäuser, 10. Fabrikheime, Fabrikvereine und
Fabrikfeste, 11. Volksunterhaltungsabende und
künstlerische Darbietungen aller Art. e) Vorbeu-
gende Fürsorge für besondere Notlagen: 1. Ergän-
zende Fürsorge bei Krankheit und Unfall, 2. Kran-
kenhäuser, 3. Volksheilstätten, 4. Bekämpfung der
Trunksucht, Trinkerheilstätten, 5. Offene Kranken-
pflege und Hauspflege, 6. Wöchnerinnenpflege,
7. Rekonvaleszentenpflege, 8. Hilfskassen für ver-
schiedene Zwecke, 9. Arbeitslosenfürsorge, 10. Asyle
für Obdachlose und Wärmehallen, 11. Arbeiterkolo=
nien und Naturalverpflegungsstationen, 12. Für-
sorge für entlassene Gefangene.
Ein System der ländlichen Wohlfahrtspflege
würde zu behandeln haben die Aufgaben der
Wohlfahrtepflege vom Standpunkt der Soziologie,
Agrarpolitik und Ethik. Volkskunde und Volks-
psychologie müssen als wichtige Grundlagen für
die Richtlinien des Geistes der Wohlfahrkspflege
erachtet werden. Die Ziele der Wohlfahrtspflege
auf dem Land sind: wirtschaftliche und soziale
Hebung durch Besserung der äußern Verhältnisse,
Wohlfahrtspflege.
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Hebung der Volksbildung durch Verbreitung von
Kenntnissen allgemein geistiger und beruflicher
Art, Gesinnungspflege und Hebung der ethischen
Lebensanschauung, Anleitung zu naturgemäßer
und gesundheitlicher Lebenshaltung sowie Hilfe-
leistung in Krankheits- und Unglücksfällen, Pflege
des Gemütslebens und rechte Herzensbildung,
Hebung des Standesbewußtseins und Stärkung
des Heimatsinns.
Außer den in Betracht gezogenen Volksklassen
gibt es noch zahlreiche andere, auf welche die
Wohlfahrtspflege ihre Maßnahmen unter Um-
ständen ausdehnen muß. Erörterung einschlägiger
Fragen und Anregung zur Durchführung geeig-
neter Wohlfahrtseinrichtungen stellen sich eine
Reihe Organisationen in Deutschland zur Auf-
gabe. Dahin sind zu zählen: die Zentralstelle des
Volksvereins für das katholische Deutschland mit
sozialer Auskunftsstelle und Bibliothek und der an
alle katholischen Zeitungen Deutschlands wöchent-
lich versandten „Sozialpolitischen Korrespondenz“,
die Gesellschaft für Sozialreform, das Bureau der
internationalen Vereinigung für Arbeiterschutz, der
Verein für Sozialpolitik, die freie kirchlich-soziale
Konferenz, Deutscher Verein für öffentliche Ge-
sundheitspflege, Verein für Kinderheilstätten an
den deutschen Seeküsten, Zentralstelle der Vereini-
gungen für Sommerpflege. Deutscher Verein für
Knabenarbeit, Zentralausschuß zur Förderung der
Jugend= und Volksspiele in Deutschland, Deut-
scher Verein für Fortbildungsschulwesen, Verband
deutscher Arbeitsnachweise, Deutscher Sparkassen-
verband, Deutsches Zentralkomitee zur Errichtung
von Heilstätten für Lungenkranke, Deutscher Ver-
ein gegen Mißbrauch geistiger Getränke usw.
Außer diesen ihre Wirksamkeit auf ganz Deutsch-
land erstreckenden Organisationen gibt es noch
eine große Anzahl kleinerer Vereinigungen mit
lokalen Interessen.
Von großer Wichtigkeit für die Ausdehnung
der Wohlfahrtsbestrebungen ist die im Statisti-
schen Amt des Deutschen Reichs errichtete Ab-
teilung für Arbeitsstatistik mit ihrem den
einzelnen Berufsklassen entnommenen Beirat von
Sachverständigen und die nach dem Beispiel von
Belgien, Frankreich, Holland, Osterreich uud der
Schweiz im Jahr 1903 von Deutschland in Ber-
lin geschaffene „ständige Ausstellung für
Arbeiterwohlfahr““, in der man die in der
Hygieneausstellung 1883, dem Hygienemuseum
1886, der vom Reichsversicherungsamt eingerich-
teten Sammlung für Unfallverhütung 1887 und
der deutschen allgemeinen Ausstellung für Unfall-
verhütung 1889 gemachten Versuche zusammen-
saßte. Die Ausstellung gliedert sich in Abteilungen
zur Darstellung des Unfallschutzes und für Ge-
werbehygiene und soziale Hygiene. Die Ausstel-
lung hat den Zweck, Arbeilgebern und Arbeitern
eine Veranschaulichung der Hilfsmittel, welche die
Fortschritte der Gewerbehygiene und Unfallver-
sicherung bringen, zu bieten und dadurch Anregung