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Nach der Aufnahme von 1900 verteilt sich die
gesamte Landesfläche von 1950 595 ha auf die
Hauptkulturarten in folgender Weise: Acker= und
Gartenländereien 875 620 ha (44,9% ), Wiesen
293 650 (15.1), Weiden 53 981 (2,8), Wein-
berge 21 600 (1,1), Waldungen 600 415 (30,8),
Haus- und Hofräume 17 482 (0,9), Od= und
Unland 30 263 (1,5), Wegeland 47 012 (2,4),
Gewässer 10572 (0,5). Von der 1908 land-
wirtschaftlich benutzten Fläche mit 1241 656 ha
fallen auf: angebautes Ackerland 821 183 ha
(66, 1%), Gartenland 18 386 (1,5), Ackerweide
6466 (0,.5), Brache 20 075 (1.6). Wies2en
302 604 (24.4), Weiden 52 251 (4.2), Wein-
berge 20 691 (1,7). Gegenüber 1878 sind Acker-
weide, Brache und Weiden bedeutend zurück-
gegangen, die Intensität des landwirtschaftlichen
Betriebs hat also zugenommen. Von der Acker-
fläche waren bestellt mit Getreide und Hülsen-
früchten 520.220 ha = 63,3 % , mit Hackfrüchten
und Gemüse 149 879 ha = 18,3% , mit Han-
delsgewächsen 10775 ha = 1.3 %, mit Futter-
pflanzen 140 309 ha = 17,1%. An Wein
wurden geerntet 1908: 244 326 hl; von 1 ha
15,05 hl gegenüber einer durchschnittlichen Ernte
von 20,99 hl. Es waren 1908 vorhanden:
4862 123 Apfelbäume, 1947 840 Birnbäume,
1 801 896 Pflaumen= und Zwetschgenbäume,
375458 Kirschbäume mit einem Gesamtertrag
von 14 Mill. M. Hopfen wurden gebaut auf
4967 ha;z die Hopfenbaufläche hat sich seit 1878
um 23% vermindert. Mit Tabak bepflanzt waren
285 ha. Der Hagelschaden betrug 1 374980 N
gegenüber einem fünfjährigen Durchschnitt von
3986 557 M. An Weizen, Dinkel, Roggen,
Gerste findet Mehreinfuhr, an Hafer, Kartoffeln,
Hopfen Mehrausfuhr statt. Die Viehzählung
vom 1. Dez. 1904 ergab: 115 124 Pferde,
1 049 066 Stück Rindvieh, 549 744 Schweine,
3132 253 Stück Geflügel. Nach der Betriebs-
zählung von 1907 ergaben sich 314 829 land-
wirtschaftliche Betriebe, und zwar 167 878 mit
weniger als 2 ha Fläche, 83752 mit 2/5 ha,
56372 mit 5/20 hba, 6710 mit 20/100 ha,
117 mit 100 ha und darüber. Die kleineren Be-
triebe sind vorherrschend. Der Bergwerksbetrieb
ist unbedeutend und erstreckt sich auf die Ge-
winnung von Salz in 3 Bergwerken und geringer
Förderung von Eisenerzen.
Die Waldfläche von 600 415 ha verteilte sich
1900 auf folgende Besitzesarten: Kronforste 6482
(1%), Staatsforste 187 451 (31 %), Gemeinde-
forste 178195 (30%), Stiftungsforste 14 527
(2% ), Genossenschaftsforste: a) von deutschrecht-
lichen Genossenschaften 5801 (1%), b) von neue-
ren Waldgenossenschaften 1554 (0,3 %%); Privat-
sorste: a) fideikommissarische 79719 (13%),
b) sonstige 126621 (21%). Zur Aufforstung
geeignet waren 27 327 ha. Das Laubholz bedeckt
l !- ha (38%%), das Nadelholz 369 325 ha
2%).
Württemberg.
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Die Industrie ist im Zunehmen begriffen; be-
sonders zu nennen sind: Maschinenwerkstätten,
Gold= und Silberwarenfabriken, Feuerwehrgeräte-
fabriken, Uhrenfabrikation, Textilindustrie, Papier-
fabriken, Buchdruck, Möbeltischlerei. Ausfuhr-
handel wird betrieben mit Vieh, Getreide, Holz,
Zement und Industrieprodukten; eingeführt wer-
den Steinkohlen, Baumwolle, Häute, Lohe,
Düngemittel, Eisen, Obst, Kolonialwaren. Die
Länge der Staatseisenbahnen betrug 1906:
1862 km Vollspur= und 101 km Schmalspur-
bahnen, die Länge der Privatbahnen 254 km.
Die Zahl der Postanstalten betrug (1907) 1086,
der Telegraphenanstalten 2008, der Fernsprech-
siellen 27 959.
Schiffahrtsverkehr findet statt auf dem Boden-
see und dem Neckar.
III. Perfassung. Die Verfassungsurkunde
vom 25. Sept. 1819 hat in den Hauptpunkten
heute noch Geltung, insofern durch die Gesetze
vom 26. März 1868, 23. Juni 1874 und
16. Juli 1906 nur die Abschnitte über die Land-
stände Abänderung erfuhren.
Württemberg ist eine konstitutionelle Monarchit.
Das Recht der Thronfolge gebührt dem Mannes-
stamm des königlichen Hauses (Linearerbfolge nach
dem Erstgeburtsrecht); erlischt der Mannesstamm,
so geht die Thronfolge auf die weibliche Linie,
ohne Unterschied des Geschlechts, über. Die
Landesfarben sind Schwarz-Rot. Das Wappen
besteht aus einem Schild, dessen eine Hälfte drei
liegende schwarze Hirschhörner in goldenem Feld,
dessen andere drei Löwen trägt. Ein gekrönter
schwarzer Löwe und ein goldener Hirsch sind
Schildhalter. Auf einem Band steht der Wahl-
spruch: Furchtlos und treu. Die königlichen
Orden sind: der Orden der württembergischen
Krone, der Militärverdienstorden, der Friedrichs-
orden, der Olgaorden, die Adelsdekoration; für
hervorragende Leistungen in Kunst und Wissen-
schaft bestehen goldene Medaillen. «
Für die Bedürfnisse des Königs wird eine in
Geld und Naturalien bestehende Zivilliste ver-
abschiedet; das Grundvermögen der Zibvilliste
bildet die Krondotation (Grundstücke, Gebäude,
Juwelen usw.). Das Hofdomänen-Kammergut ist
Eigentum der königlichen Familie; dessen Ver-
waltung und Benutzung steht dem König zu. Die
Mitglieder des königlichen Hauses erhalten Apa-
nagen, Sustentationsgelder, Milgaben und Wit-
tume. Die staatsbürgerlichen Rechte sind in der
Verfassungsurkunde festgesetzt, zum Teil durch die
Gesetze von 1849 und die Reichsgesetze modifiziert.
Die Rechte des Adels sind normiert im Adels-
statut von 1817, das aber durch die neuere Gesetz-
gebung mehrfach abgeändert wurde. Man unter-
scheidet standesherrlichen und ritterschaftlichen Adel.
Durch das Gesetz vom 13. Juni 1864 wurden die
Juden denübrigen Staatsangehörigen gleichgestellt.
Die Zusammensetzung der Ständeversammlung
aus zwei Kammern, wie sie seit 1819 bestand, ist