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rechtliche Natur des Z.en usw. (1831); Göschl,
lber den Ursprung des kirchlichen 3.3 (1837);
Kühlenthal, Die Geschichte des kirchl. 3.8 (1837);
Stutz, Geschichte des kirchl. Benefizialwesens in
Deutschland 1 (1895); Meurer, Das Z.= u. Boden-
zinsrecht in Bayern (1898). Vgl. ferner die Lehr-
bücher der Kirchengeschichte u. des Kirchenrechts,
z. B. Sägmüller (21909), wo auch weitere Literatur
genannt wird. (Schilling.]
Zeitungswesen s. Presse.
Zensur s. Presse, Kirchenstrafen.
Zentralamerika. I. Seschichte. Das
Gebiet zwischen Panama und Mexiko gehörte
unter spanischer Herrschaft als Audiencia Guate-
mala zum Vizekönigreich Mexiko. Auch nach der
Trennung von Spanien blieb es zunächst 1821
bis 1823 beim mexikanischen Kaiserreich Itur-
bides. Am 1. April 1823 konstituierten sich die
sieben Staaten Costa Rica, Nicaragua, Salvador,
Honduras, Guatemala, Quetzaltenango (nachmals
mit Guatemala vereinigt) und Chiapas als Re-
publik der Vereinigten Staaten von Zentral-
amerika. Nachdem sich Chiapas 1833 losgesagt
und an Mexiko angeschlossen hatte, löste sich der
Bund 1838/39 auf. Trotzdem die Schwäche und
das Friedensbedürfnis der fünf Staaten die Er-
neuerung der Union empfahlen, ist sie seither nur
vorübergehend zustande gekommen, da fast jeder
Staat die Hegemonie erstrebt. 1851 einigten sich
Nicaragua, Honduras und Salvador zu einer
zentralamerikanischen Republik, wurden aber von
Guatemala geschlagen. Dieses nahm dann selbst
die Sache mehrmals wieder auf, besonders unter
dem Präsidenten Barrios, der 1885 im Kampf
gegen Salvador fiel, und seinem Nachfolger Ba-
rillos. Auf einem Kongreß in San Salvador
sollte 1890 die Union abgeschlossen werden, aber
Salvador weigerte sich und wurde vergebens be-
kriegt. 20. Sept. 1895 trafen Honduras, Nica-
ragua und Salvador in Amapala ein Abkommen,
wonach alle drei nach außen hin als Republica
Mayor de Centro-America auftreten und sich
1899 zu einer einzigen Republik mit einem Präsi-
denten zusammenschließen sollten; Guatemala und
Costa Rica sollten dann zum Anschluß gezwungen
werden. 1898 kam die Verfassung dieser Republik
zustande, aber ein Bürgerkrieg in Salvador hin-
derte die Ausführung. Seit 1906 sind unter dem
Druck der Vereinigten Staaten, die sich seit dem
Bau des Panamakanals auch politisch mehr für
Zentralamerika interessieren, wieder einige An-
läufe zur Union gemacht worden. Gelegenheit
dazu gaben die Feindseligkeiten zwischen Gua-
temala einer-, Salvador und Honduras ander-
seits 1906 und die von dem Präsidenten Zelaya
von Nicaragua angestiftete Revolution in Hon-
duras und sein Krieg gegen Salvador 1907.
20. Sept. 1906 kam an Bord des amerikanischen
Kreuzers Marblehead ein Friede zwischen den ge-
nannten Staaten zustande, und 1907 luden die
Vereinigten Staaten alle fünf Republiken zu einer
Zeitungswesen — Zentralamerikoa.
1234
Konferenz in Washington, die vom 14. Nov. bis
20. Dez. tagte. Es kam eine Reihe von Ver-
trägen über Gleichberechtigung der Bürger in
andern Staaten, Auslieferung, Verkehrswege,
höhere Schulen zustande und besonders die
Gründung eines Bureaus der zentralamerikani-
schen Republiken (Sept. 1908 in Guatemalo) und
die Einsetzung eines Schiedsgerichtshofs (Mai
190 8 in Cartago, Costa Rica), der von den Kon-
gressen der fünf Republiken ernannt wird und bei
Streitigkeiten zwischen den Staaten angegangen
werden muß. Die Vereinigten Staaten verstärkten
ihren Einfluß in Nicaragua, wo 1909 eine Re-
volution gegen die 17jährige Tyrannei Zelayas
ausbrach und mit amerikanischer Hilfe 1910
Estrada zum Sieg kam. 1911 wurde auch Zelayas
Anhänger Davila in Honduras von seinem Vor-
gänger Bonilla gestürzt. 1911 mußten Nicaragua
und Honduras mit den Vereinigten Staaten Ver-
träge schließen, wonach diese den Schuldendienst
beider Republiken übernehmen und die Zölle ver-
walten, haben sich also finanziell unter ameri-
kanische Hoheit begeben. Infolge der Revolutionen,
unredlicher Verwaltung und Übervorteilung bei
den Anleihen ist die finanzielle Lage aller fünf
Staaten schlecht; auch Costa Rica, wirtschaftlich
und kulturell der bestentwickelte, hat seit 1901 die
Zinszahlung an die auswärtigen Gläubiger ein-
gestellt. — Zu diesen fünf alten Staaten trat als
sechster geographisch zu Zentralamerika zurechnen-
der Staat Panama, das bis 1903 ein Departe-
ment von Colombia bildete; über die Selbständig-
machung des Departements mit nordamerikani-
scher Hilfe vgl. d. Art. Colombia, Geschichte Bd I,
Sp. 1135 ff; über sein Verhältnis zu den Ver-
einigten Staaten s. unten IV, 5, Sp. 1249.
II. Uber die Fläche und Bevölkerung der
sechs unabhängigen Staaten von Zentralamerika,
das außerdem noch die britische Kolonie Britisch-
Honduras und die im Besitz der Vereinigten
Staaten befindliche Panamakanalzone (val. Art.
Vereinigte Staaten) umfaßt, gibt nachstehende
Kubille (nach dem Gothaischen Hofkalender) Auf-
schluß:
S
—
uusmw *7 ½
Siaaten n 2HOHouptttadt
aakm ##s —
U. 52 32
Costa Rica 48 410 368 780 8 San Jose de Costa Rica
Guatemala 113 030 1 992 000 18 Guatemala la Nueva
Honduras . 114 670 551 000 5 Tegucigalpa
Nicaraguan 128 310 600 000 5 Managua
Panama 87 480 419.000 4 Panama
El Salvador 21 160 1 220 00002) 58 San Salvador
Über das prozentuale Verhältnis der einzelnen
Rassen innerhalb der Bevölkerung sind bei dem
Mange fast jeglicher Statistik keine zuverlässigen
Zahlenangaben möglich. Die Hauptmasse der
Einwohner bildet in ganz Zentralamerika, be-
sonders in den nördlichen Staaten, die indianische
Rasse über 2 Millionen) die noch heute wie zur Zeit