Full text: Staatslexikon. Fünfter Band: Staatsrat bis Zweikampf. (5)

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rechtliche Natur des Z.en usw. (1831); Göschl, 
lber den Ursprung des kirchlichen 3.3 (1837); 
Kühlenthal, Die Geschichte des kirchl. 3.8 (1837); 
Stutz, Geschichte des kirchl. Benefizialwesens in 
Deutschland 1 (1895); Meurer, Das Z.= u. Boden- 
zinsrecht in Bayern (1898). Vgl. ferner die Lehr- 
bücher der Kirchengeschichte u. des Kirchenrechts, 
z. B. Sägmüller (21909), wo auch weitere Literatur 
genannt wird. (Schilling.] 
Zeitungswesen s. Presse. 
Zensur s. Presse, Kirchenstrafen. 
Zentralamerika. I. Seschichte. Das 
Gebiet zwischen Panama und Mexiko gehörte 
unter spanischer Herrschaft als Audiencia Guate- 
mala zum Vizekönigreich Mexiko. Auch nach der 
Trennung von Spanien blieb es zunächst 1821 
bis 1823 beim mexikanischen Kaiserreich Itur- 
bides. Am 1. April 1823 konstituierten sich die 
sieben Staaten Costa Rica, Nicaragua, Salvador, 
Honduras, Guatemala, Quetzaltenango (nachmals 
mit Guatemala vereinigt) und Chiapas als Re- 
publik der Vereinigten Staaten von Zentral- 
amerika. Nachdem sich Chiapas 1833 losgesagt 
und an Mexiko angeschlossen hatte, löste sich der 
Bund 1838/39 auf. Trotzdem die Schwäche und 
das Friedensbedürfnis der fünf Staaten die Er- 
neuerung der Union empfahlen, ist sie seither nur 
vorübergehend zustande gekommen, da fast jeder 
Staat die Hegemonie erstrebt. 1851 einigten sich 
Nicaragua, Honduras und Salvador zu einer 
zentralamerikanischen Republik, wurden aber von 
Guatemala geschlagen. Dieses nahm dann selbst 
die Sache mehrmals wieder auf, besonders unter 
dem Präsidenten Barrios, der 1885 im Kampf 
gegen Salvador fiel, und seinem Nachfolger Ba- 
rillos. Auf einem Kongreß in San Salvador 
sollte 1890 die Union abgeschlossen werden, aber 
Salvador weigerte sich und wurde vergebens be- 
kriegt. 20. Sept. 1895 trafen Honduras, Nica- 
ragua und Salvador in Amapala ein Abkommen, 
wonach alle drei nach außen hin als Republica 
Mayor de Centro-America auftreten und sich 
1899 zu einer einzigen Republik mit einem Präsi- 
denten zusammenschließen sollten; Guatemala und 
Costa Rica sollten dann zum Anschluß gezwungen 
werden. 1898 kam die Verfassung dieser Republik 
zustande, aber ein Bürgerkrieg in Salvador hin- 
derte die Ausführung. Seit 1906 sind unter dem 
Druck der Vereinigten Staaten, die sich seit dem 
Bau des Panamakanals auch politisch mehr für 
Zentralamerika interessieren, wieder einige An- 
läufe zur Union gemacht worden. Gelegenheit 
dazu gaben die Feindseligkeiten zwischen Gua- 
temala einer-, Salvador und Honduras ander- 
seits 1906 und die von dem Präsidenten Zelaya 
von Nicaragua angestiftete Revolution in Hon- 
duras und sein Krieg gegen Salvador 1907. 
20. Sept. 1906 kam an Bord des amerikanischen 
Kreuzers Marblehead ein Friede zwischen den ge- 
nannten Staaten zustande, und 1907 luden die 
Vereinigten Staaten alle fünf Republiken zu einer 
  
  
  
  
  
Zeitungswesen — Zentralamerikoa. 
  
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Konferenz in Washington, die vom 14. Nov. bis 
20. Dez. tagte. Es kam eine Reihe von Ver- 
trägen über Gleichberechtigung der Bürger in 
andern Staaten, Auslieferung, Verkehrswege, 
höhere Schulen zustande und besonders die 
Gründung eines Bureaus der zentralamerikani- 
schen Republiken (Sept. 1908 in Guatemalo) und 
die Einsetzung eines Schiedsgerichtshofs (Mai 
190 8 in Cartago, Costa Rica), der von den Kon- 
gressen der fünf Republiken ernannt wird und bei 
Streitigkeiten zwischen den Staaten angegangen 
werden muß. Die Vereinigten Staaten verstärkten 
ihren Einfluß in Nicaragua, wo 1909 eine Re- 
volution gegen die 17jährige Tyrannei Zelayas 
ausbrach und mit amerikanischer Hilfe 1910 
Estrada zum Sieg kam. 1911 wurde auch Zelayas 
Anhänger Davila in Honduras von seinem Vor- 
gänger Bonilla gestürzt. 1911 mußten Nicaragua 
und Honduras mit den Vereinigten Staaten Ver- 
träge schließen, wonach diese den Schuldendienst 
beider Republiken übernehmen und die Zölle ver- 
walten, haben sich also finanziell unter ameri- 
kanische Hoheit begeben. Infolge der Revolutionen, 
unredlicher Verwaltung und Übervorteilung bei 
den Anleihen ist die finanzielle Lage aller fünf 
Staaten schlecht; auch Costa Rica, wirtschaftlich 
und kulturell der bestentwickelte, hat seit 1901 die 
Zinszahlung an die auswärtigen Gläubiger ein- 
gestellt. — Zu diesen fünf alten Staaten trat als 
sechster geographisch zu Zentralamerika zurechnen- 
der Staat Panama, das bis 1903 ein Departe- 
ment von Colombia bildete; über die Selbständig- 
machung des Departements mit nordamerikani- 
scher Hilfe vgl. d. Art. Colombia, Geschichte Bd I, 
Sp. 1135 ff; über sein Verhältnis zu den Ver- 
einigten Staaten s. unten IV, 5, Sp. 1249. 
II. Uber die Fläche und Bevölkerung der 
sechs unabhängigen Staaten von Zentralamerika, 
das außerdem noch die britische Kolonie Britisch- 
Honduras und die im Besitz der Vereinigten 
Staaten befindliche Panamakanalzone (val. Art. 
Vereinigte Staaten) umfaßt, gibt nachstehende 
Kubille (nach dem Gothaischen Hofkalender) Auf- 
schluß: 
  
  
  
  
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U. 52 32 
Costa Rica 48 410 368 780 8 San Jose de Costa Rica 
Guatemala 113 030 1 992 000 18 Guatemala la Nueva 
Honduras . 114 670 551 000 5 Tegucigalpa 
Nicaraguan 128 310 600 000 5 Managua 
Panama 87 480 419.000 4 Panama 
El Salvador 21 160 1 220 00002) 58 San Salvador 
Über das prozentuale Verhältnis der einzelnen 
Rassen innerhalb der Bevölkerung sind bei dem 
Mange fast jeglicher Statistik keine zuverlässigen 
Zahlenangaben möglich. Die Hauptmasse der 
Einwohner bildet in ganz Zentralamerika, be- 
sonders in den nördlichen Staaten, die indianische 
Rasse über 2 Millionen) die noch heute wie zur Zeit
	        
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