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Justizbeamten, Kontrolle über die Amtsführung
der Beamten, Genehmigung oder Verwerfung der
Staatsverträge, der Konzessionen und Kontrakte,
Bestimmung der Heeresstärke us. Die Exe-
kutive führt ein Präsident, als Stellvertreter ein
Vizepräsident, und wenn auch dieser behindert ist,
einer der drei vom Kongreß ernannten Designados
nach der Reihenfolge ihrer Ernennung. Der
Präsident und Vizepräsident werden direkt vom
Volk auf 4 Jahre gewählt; sie müssen geborene
Bürger von Honduras und mindestens 30 Jahre
alt sein. Die Befugnisse sind die üblichen der
republikanischen Staatshäupter (s. oben, Costa-
Ricoa), namentlich Leitung der allgemeinen Ver-
waltung, Ernennung der Minister und übrigen
meisten Beamten, Schließung von Verträgen und
Kontrakten, Oberbefehl über die Streitkräfte des
Landes usw. Für die Verwaltung stehen dem
Präsidenten 6 Minister zur Seite. Das Staats-
gebiet ist eingeteilt in 16 Departements, an deren
Spitze von der Regierung ernannte Gouverneure
stehen; die Departements zerfallen wieder in
Distrikte, diese in Munizipios. — Die richter-
liche Gewalt wird durch einen Höchsten Gerichts-
hof ausgeübt, der aus 5 Richtern und 3 Ersatz-
richtern besteht, die direkt vom Volk gewählt
werden; unter ihm stehen 4 Appellationsgerichte,
die Gerichte erster Instanz in den Departements-
hauptstädten (nach Bedarf auch in andern wich-
tigeren Städten) und die Friedensrichter (in jedem
Municipio, für Bagatellsachen).
Die vorherrschende Religion der Einwohner
ist die römisch-katholische, doch erkennt der Staat
sie nicht als Staatskirche an und trägt zu ihrem
Unterhalt nichts bei; die Verfassung garantiert
Freiheit aller religiösen Bekenntnisse, soweit sie
nicht der Moral und der öffentlichen Ordnung
widersprechen. Die Katholiken von Honduras ge-
hören zur Diözese von Comayague (errichtet 1527),
das Suffraganbistum von Guatemala ist. Der
frühere kirchliche Besitz ist im Lauf des 19. Jahrh.
vom Staat ganz weggenommen worden, und die
Kirche ist auf die freiwilligen Gaben der Gläu-
bigen angewiesen und ganz arm; die wohlhaben-
deren Schichten der Bevölkerung sind in religiöser
Beziehung größtenteils indifferent. Orden werden
von der Regierung nicht zugelassen. — Der Unter-
richt ist frei, vom 7. bis 15. Jahr dem Namen
nach obligatorisch und weltlich. 1909 gab es 850
Volksschulen, ein Zentralinstitut in Tegucigalpa
mit 8 Filialkollegien in den Departements für
Mittelschulunterricht, eine Zentraluniversität in
der Hauptstadt mit 4 Fakultäten, eine Rechts-
schule in Comayagua, eine Kunst- und Gewerbe-
schule, ein Lehrer= und Lehrerinnenseminar und
2 Kadettenschulen in der Hauptstadt, ein Priester-
seminar in Comayagua usw. Die Kosten des
Elementarunterrichts tragen die Munizipien mit
Unterstützung des Staats, die des mittleren und
höheren Unterrichts größtenteils der Staat. Von
den Preßorganen sind zu nennen La Gaceta
Zentralamerika.
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(amtliches Blatt), EI Dio, El Republicano,
Diario de Honduras und die Revista Nueva
(sämtlich in der Hauptstadt erscheinend.)
Die stehende Armee zählt etwa 2000 Offi-
ziere und Mann, die Reserve wird auf 50 000
Mann geschätzt. Jeder Honduraner gehört vom
21. bis 35. Jahr dem Heer, vom 35. bis 40. Jahr
der Reserve an. Ausländer sind vom Dienst be-
freit, Naturalisierte 10 Jahre lang. Die Marine
besteht aus 2 Kuttern.
Das Wappen zeigt über einem Bergwerk einen
ovalen, von Namen, Titel und Gründungsdatum
der Republik umgebenen silbernen Schild; in
diesem eine aus den Meereswellen bis an den
oberen Schildesrand aufsteigende purpurne Pyra-
mide mit einem von zwei weißen Zinnentürmen
flankierten Tor, durch das man einen feuerspeien-
den Berg und darüber eine strahlende Sonne sieht.
Die Landesfarben sind blau, weiß, blau; die
Flagge ist blau mit einem weißen Querstreifen.
Die Finanzen sind durch die ständigen
innern Wirren so in Unordnung gebracht worden,
daß die Republik im Jan. 1911 ein finanzielles
Protektorat der Vereinigten Staaten ähnlich dem
von San Domingo und Nicaragua auf sich nehmen
mußte. Die Einnahmen und Ausgaben des Staats
werden im Voranschlag für 1909/10 auf je
4714065 Silberpesos (à 1.5 M) geschätzt. Die
äußere Schuld belief sich Juli 1910 einschließlich
der seit 1872 nicht mehr gezahlten Zinsen auf
468 Mill. M, die innere auf 4.5 Mill. Papier-=
pesos. — Der Handel führte 1909/10 für 6.77
Mill. Jl Waren ein (Baumwollwaren, Lebens-
mittel), für 10,09 Mill. aus (hauptsächlich
Bananen, Erze, Kokosnüsse, Silber und Gold,
Häute und Felle); ⅛ des gesamten Handels voll-
ziehen sich mit den Vereinigten Staaten. In den
Häfen (besonders Puerto Cortez, La Ceiba, Tela,
Amapala) liefen 1906: 237 Schiffe mit 138244
Registertonnen ein; die eigne Flotte zählte 1909:
3 Dampfer und 3 Segelschiffe mit 1935 R.-T.
Im Betrieb waren 1909: 164 km Eisenbahnen,
256 Post-, 221 Telegraphenanstalten (5790 km
Linien), 95 Telephonsprechstellen (160 km Linien).
Münzeinheit ist der Silberpeso (an 1,5 M); es
zirkulieren viel amerikanische Goldmünzen. Dem
Geldverkehr dient die Bank von Honduras. Neben
dem seit 1897 gesetzlich eingeführten metrischen
System sind die alten spanischen Maße und Ge-
wichte vielfach im Gebrauch. «
4. Nicaragua. Nach der Verfassung vom
30. März 1905 (eine neue Verfassung soll geplant
sein) liegt die gesetzgebende Gewalt in den
Händen eines Kongresses (Asamblea de Dipu-
tados), der sich alle 2 Jahre am 1. Dez. ohne
Aufforderung der Regierung in der Hauptstadt
versammelt; die ordentliche Tagung umfaßt in
der Regel 40 Sitzungen, kann aber bis zu 60 ver-
längert werden. Zu außerordentlichen Tagungen
kann die Exekutive berufen; falls diese den Kon-
greß hindert oder auflöst, können 10 Deputierte