Simons gab Hintze Kenntnis von meiner Veröffentlichung und vertrat
sie ihm gegenüber. Wir hätten nach den Meldungen aus dem Haupt-
quartier in der festen Überzeugung gehandelt, daß der Entschluß des Kaisers
zur Abdankung unwiderruflich feststünde.
Hintze machte geltend, daß aus seinen Mitteilungen kein Rückschluß auf
den Charakter der Entschließungen Seiner Majestät hätte gezogen wer-
den können. Simons bestritt dies: Nie und nimmer hätten wir den staats-
rechtlich und politisch unmöglichen Gedanken einer teilweisen Abdankung
in unsere Erwägungen einstellen können. Mir wurde deutlich, daß auf der
anderen Seite mein Versuch, noch im letzten Augenblick die Monarchie
vor dem Sturz zu bewahren, als Staatsstreich angesehen wurde.
Ebert kehrte in die Reichskanzlei zurück, um seine Verhandlungen
über die Regierungsbildung fortzuführen. Er war immer noch bemüht,
den organischen Zusammenhang mit der Vergangenheit nicht zu lösen.
Landsberg und Scheidemann gedachte er als Staatssekretäre zu berufen,
die bisherigen Staatssekretäre aber wollte er bitten, ihre Amter vor-
läufig weiterzuführen. Haußmann wurde ersucht, es dauernd zu tun. Er
erwiderte, die Antwort darauf werde seine Fraktion erteilen. Ebert bat
ihn, in jedem Fall an der ersten Droklamation mitzuwirken. AUnter Hauß-
manns und wohl auch Simons“ Beihilfe entstanden zwei Aufrufe.
In dem ersten verkündete Ebert die Ibernahme der Kanzlerschaft mit
den Worten:
An die deutschen Bürgerl
„Der bisberige Reichskanzler Prinz Max von Baden hat mir unter
Zustimmung der sämtlichen Staatssekretäre die Wahrnehmung der
Geschäfte des Reichskanzlers übertragen ."
Der zweite richtete sich an die Kräfte der Ordnung, die den Staat.
vor dem Zerfall schützen sollten:
An alle Behörden und Beamtenl!
„Die neue Regierung hat die Führung der Geschäfte übernommen,
um das deutsche Volk vor Bürgerkrieg und Hungersnot zu bewahren
Reichsverfassung als Ganzem so deutlich hervor, daß „die Uberlassung der kaiser-
lichen Gewalt an einen anderen Bundesfürsten oder andere Persönlichkeiten eine
Zerstörung des kunstvollen Verfassungsgebäudes und einen revolutionären Bruch
des bestehenden Rechts bedeutet hätte". (Richard Thoma, Der Throrverzicht
des Kaisers, „Frankfurter Zeitung“ vom 21. August 1919.)
1 Es wäre ganz undenkbar gewesen, daß die alten Beamten und Offiziere sich
der neuen Regierung zur Verfügung gestellt hätten, wenn der Prinz ihr nicht
einen Rest von Legitimität gegeben hätte. Er, Simons, hätte es nur deshalb über-
sich gebracht. (Außerung von Simons nach dem Kriege.)
642