Full text: Prinz Max von Baden. Erinnerungen und Dokumente.

Der Friedensvertrag begnügt sich nicht mit der Rückgabe Elsaß- 
Oothringens, sondern er will eine offene oder verschleierte Annexion un- 
bestritten deutschen Gebiets im Wecsten einleiten. Deutschlands West- 
grenze, wie sie die Feinde wollen, ist nicht in Abereinstimmung mit Punkt 8 
des Wilsonschen Programms gezogen, sondern in strenger Anlehnung an 
die Klauseln der geheimen Abmachungen vom 14. Februar 1917 
zwischen dem Zaren und der französischen Republik. Sie lauten: 
1. Elsaß-Lothringen wird an Frankreich zurückgegeben. 
2. Die Grenzen (dieses Gebiets) werden mindestens bis zum Umfange des 
früheren Herzogtums Lothringen ausgedehnt und sind nach den Wünschen der 
französischen Regierung festzusetzen, wobei die strategischen Notwendigkeiten be- 
rücksichtigt werden müssen, damit auch das ganze Eisenerzrevier Lothringens und 
das ganze Kohlenbecken des Saarreviers dem französischen Territorium ein- 
verleibt wird. 
3. Oie übrigen linksrheinischen Gebiete, die jetzt zum Bestande des Deutschen 
Reichs gehören, sollen von Deutschland ganz abgetrennt und von jeder poli- 
tischen und wirtschaftlichen Abhängigkeit von Deutschland befreit 
werden. 
4. Die linksrheinischen Gebiete, die dem Bestand des französischen Territoriums 
nicht einverleibt werden, sollen ein autonomes und neutrales Staatswesen bilden 
und so lange von französischen Truppen besetzt bleiben, bis die feindlichen 
Reiche endgültig alle Bedingungen und Garantien erfüllt haben 
werden, die im Friedensvertrage angeführt sein werden. 
Punkt 9. 
„Eine Berichtigung der Grenzen Italiens nach klar erkennbaren 
Oinien der Nationalität sollte durchgeführt werden.“ 4% 
Italiens Nordgrenze wird gezogen im strengsten Widerspruch zum 
Nationalitätenprinzip. Die vorgesehene Regelung spricht Italien eine Be- 
völkerung zu, die leidenschaftlich deutsch ist und eine große deutsche Ver- 
gangenheit hat, als Zubehör zu einer strategischen Grenze, geradeso wie die 
deutsche Bevölkerung im Saargebiet als lebendes Inventar der Kohlen= 
bergwerke verpfändet werden soll. 
Dunkt 10. 
„Den Völkern Österreich--Angarns, deren Dlatz unter den 
anderen Nationen wir gewährleistet und sichergestellt zu sehen wünschen, 
müßte freiester Spielraum zu selbständiger Entwicklung gegeben 
werden.“ 
Nach dem Zerfall Österreich-Angarns konnte der Sinn des Punktes 10 
nur der sein, daß den ehemaligen Völkern Österreich-AUngarns freies Ver- 
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