Full text: Der Geschäftsgang im Bundesrat.

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nicht zufallen kann; er wird seinerseits Kenntnis von der Lage 
der Dinge nehmen und wird in der Lage sein, durch diese 
Kenntnis, durch Anträge, die er an den Bundesrat stellt, durch 
Bemerkungen, die er dem Präsidium macht, auf die Behandlung 
der Politik Einfluß auszuüben.“ 
2. Nach dem Ausgeführten ergibt sich, daß die Tätigkeit 
des Ausschusses für die auswärtigen Angelegenheiten nicht in 
der Beschlußfassung besteht.) sondern daß er lediglich als 
Kommunikationsmittel, der Annahme von Informationen und 
dem Meinungsaustausch zwischen den verschiedenen Bundes- 
liedern dient.?) Daraus folgt einerseits, daß Preußen in 
diesem Ausschusse nicht vertreten zu sein braucht, da nach Art. 11 
Reichsverf. dem Kaiser die oberste Leitung der auswärtigen An— 
elegenheiten zusteht und eine Informierung Preußens hierüber 
g klos ist,,?) anderseits ergibt sich aus der geringen Macht- 
alkommenheit des Ausschusses, daß dieser bis jetzt 70 nur eine 
nehr gebensächliche Rolle gespielt hat. 20 Ursprünglich als Kontroll- 
——— —- 0 s 
, teurEinhylungderZusttmmung des Bundesrats zu 
27) Doch könn rt. 11, Abs. 2 Reichsverfass.) oder bei Verträgen 
ri ärun 
einer Hrstsen guie Angelegenheit zur Vorberatung an den diploma- 
i vesschuf überwiesen werden. (Verträge werden jedoch im allge- 
tischen 
n an den Justiz- oder den Handelsausschuß weitergegeben.) 
meine 
band, Staatsr. J, S. 253, Reichsstaatsr., S. 72; Zorn, 
2 ) Val * S. 209; Seydel, Komm., S. 151 f., 
Stsr. I. S. 165; Rönne, Staatsr.. 4 
Sirro lIn S. 296; Arndt, Staatsr., S. 99; Schulze, Lehrb. II, S. 70; 
Ja rb. 
rb., S. 438. "6 - o » 
Meyeggfger baherische Minister v. Lutz sagte hierüber: „Daß der erste 
icht im Ausschusse vertreten ist, das ist lediglich eine Kon- 
deutsche 2 taat nii- im Kueseon dem Ausschusse gesetzt hat. Der Ausschuß 
seguens ilungen entgegennehmen. Von wem? Gerade von der Bundes- 
soll kung. Er soll Ansichten mitteilen. Zu welchem Zweck? Damit die 
relindesregierung sie kennen lernt. Er soll aber nicht störend eingreifen. 
und Beschlüsse zu fassen hat der Ausschuß nach unserem Vertrage nicht.“ 
30) Trotz der Bestrebungen des baherischen Ministers v. Pfretzschner 
und des württembergischen v. Mittnacht im Jahre 1875. 
31) Staatsminister v. Lutz a. a. O. war der Ansicht, daß die Bedeu- 
tung des Ausschusses von seiner Zusammensetzung abhängig sei: „Ob dieser 
Ausschuß eine Bedeutung erlangt, wird davon abhängen, ob wir in der 
Lage sein werden, die entsprechenden Männer in diesen Ausschuß abzu- 
ordnen. Sind die Mitglieder dieses Ausschusses so, daß der Träger der 
deutschen Politik es nicht leichten Kaufes wagen darf, über die geäußerten
	        
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