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nicht zufallen kann; er wird seinerseits Kenntnis von der Lage
der Dinge nehmen und wird in der Lage sein, durch diese
Kenntnis, durch Anträge, die er an den Bundesrat stellt, durch
Bemerkungen, die er dem Präsidium macht, auf die Behandlung
der Politik Einfluß auszuüben.“
2. Nach dem Ausgeführten ergibt sich, daß die Tätigkeit
des Ausschusses für die auswärtigen Angelegenheiten nicht in
der Beschlußfassung besteht.) sondern daß er lediglich als
Kommunikationsmittel, der Annahme von Informationen und
dem Meinungsaustausch zwischen den verschiedenen Bundes-
liedern dient.?) Daraus folgt einerseits, daß Preußen in
diesem Ausschusse nicht vertreten zu sein braucht, da nach Art. 11
Reichsverf. dem Kaiser die oberste Leitung der auswärtigen An—
elegenheiten zusteht und eine Informierung Preußens hierüber
g klos ist,,?) anderseits ergibt sich aus der geringen Macht-
alkommenheit des Ausschusses, daß dieser bis jetzt 70 nur eine
nehr gebensächliche Rolle gespielt hat. 20 Ursprünglich als Kontroll-
——— —- 0 s
, teurEinhylungderZusttmmung des Bundesrats zu
27) Doch könn rt. 11, Abs. 2 Reichsverfass.) oder bei Verträgen
ri ärun
einer Hrstsen guie Angelegenheit zur Vorberatung an den diploma-
i vesschuf überwiesen werden. (Verträge werden jedoch im allge-
tischen
n an den Justiz- oder den Handelsausschuß weitergegeben.)
meine
band, Staatsr. J, S. 253, Reichsstaatsr., S. 72; Zorn,
2 ) Val * S. 209; Seydel, Komm., S. 151 f.,
Stsr. I. S. 165; Rönne, Staatsr.. 4
Sirro lIn S. 296; Arndt, Staatsr., S. 99; Schulze, Lehrb. II, S. 70;
Ja rb.
rb., S. 438. "6 - o »
Meyeggfger baherische Minister v. Lutz sagte hierüber: „Daß der erste
icht im Ausschusse vertreten ist, das ist lediglich eine Kon-
deutsche 2 taat nii- im Kueseon dem Ausschusse gesetzt hat. Der Ausschuß
seguens ilungen entgegennehmen. Von wem? Gerade von der Bundes-
soll kung. Er soll Ansichten mitteilen. Zu welchem Zweck? Damit die
relindesregierung sie kennen lernt. Er soll aber nicht störend eingreifen.
und Beschlüsse zu fassen hat der Ausschuß nach unserem Vertrage nicht.“
30) Trotz der Bestrebungen des baherischen Ministers v. Pfretzschner
und des württembergischen v. Mittnacht im Jahre 1875.
31) Staatsminister v. Lutz a. a. O. war der Ansicht, daß die Bedeu-
tung des Ausschusses von seiner Zusammensetzung abhängig sei: „Ob dieser
Ausschuß eine Bedeutung erlangt, wird davon abhängen, ob wir in der
Lage sein werden, die entsprechenden Männer in diesen Ausschuß abzu-
ordnen. Sind die Mitglieder dieses Ausschusses so, daß der Träger der
deutschen Politik es nicht leichten Kaufes wagen darf, über die geäußerten