Full text: Der Geschäftsgang im Bundesrat.

— 71 — 
Bayern im Zollbundesrat als Ersatz des freien Veto 6 Stimmen 
statt wie im ehemaligen Deutschen Bunde 4 zuerkannt wurden.i) 
Diese Begünstigung ist in die Reichsverfassung aufgenommen 
worden und stellt sich hier als ein Sonderrecht für Bayern dar. 
Elsaß-Lothringen hatte früher keine, seit 1879 eine beratende 
Stimme im Bundesrate. Seit dem Gesetz vom 31. Mai 1911 
Art. 1 erhielt es 3 Stimmen, indem es im Sinne des Art. 6 
Abs. 2 und der Art. 7 und 8 als Bundesstaat gilt.12) 
II. Es ergeben sich also t3) für Preußen 17 Stimmen:; 
da es im ganzen 61 Stimmen gibt, so hat Preußen davon 
noch nicht ½, sodaß seine Uberstimmung durchaus möglich ist. 1) 
Wenn man bedenkt, daß zu Preußen viel mehr als die Hälfte 
an Bevölkerungszahl und Gebietsumfang des Deutschen Reiches 
gehört, so kann man den Protest des Abgeordneten Waldeck im 
verfassungsberatenden Reichstage am 9. März 1867 15) verstehen. 
Hiergegen beleuchtete Fürst Bismarck in der obenerwähnten 
Sitzung des konst. Reichstags vom 26. März 1867 10) die poli- 
tischen Gründe, die eine Anknüpfung an historisch gegebene 
Verhältnisse wünschenswert erscheinen ließen, indem er, wie 
folgt, ausführte: „Jede Stimmverteilung dieser Art hat not- 
wendig etwas Willkürliches. Sie so einzurichten, wie etwa im 
Reichstage, daß die Bevölkerung maßgebend wäre, ist hier 
natürlich eine Unmöglichkeit. Es würde dann auf Preußen 
eine solche Majorität entfallen, daß die übrigen Regierungen 
gar kein Interesse mehr hätten, sich daneben vertreten zu lassen. 
Es hat also notwendig ein Stimmverhältnis gewählt werden 
müssen, welches eine Majorität außerhalb der preußischen 
Vota zuläßt. Die hier vorliegende Verteilung hat einen ganz 
  
11) Wegen dieser Modifikation ist der Hinweis auf die Verteilung der 
Stimmführung im Plenum der Bundesversammlung fallen gelassen worden. 
(Ebenso Laband, Staatsr., S. 132, in Hirths Annalen 1874, S. 1511; 
Seydel, Jahrb. III, S. 281; v. Rönne, Staatsr. I, S. 197; Damdbitsch, 
S. 203 f.; Meher, Lehrb. I, S. 431.) 
12) Art. G6a Reichsverfass. 
13) Art. 6, Abs. 1 Reichsverfass. 
14) Gemäß der Norddeutschen Bundesverfassung hatte Preußen 17 
von 43 Stimmen. 
15) Sten. Ber., S. 108. 
16) Sten. Ber. I, S. 350.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.