Contents : Historische Untersuchungen. Heft V. (5)

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keit  entwerfen').  Der  Sieg  also  war  in  diesem  ersten  Waffengang,
trotz  ihrer  anscheinenden  Nachgiebigkeit,  unzweifelhaft  den  Bischöfen
und  ihrem  Anhang  verblieben.

Allerdings  kam  es  hierüber  nicht  zu  förmlichen  Beschlüssen.  Zwar
setzte  man  auf  Grund  dieser  Beredungen  in  der  Fürstenkurie  jetzt
einen  neuen  Beratungsentwurf  für  den  ersten  Artikel  auf,  der  das
Gutachten  der  Kurfürsten  nicht  unwesentlich  modifizierte?).  Aber
eben  deshalb  scheinen  sich  die  letzteren  gesträubt  zu  haben,  dem
fürstlichen  Entwurf  ihre  Zustimmung  zu  geben.  Das  war  denn
eine  neue  Verlegenheit.  Diesesmal  fand  man  keinen  anderen  Ausweg,
  als  die  Verhandlung  der  Glaubenssache  überhaupt  einstweilen
fallen  zu  lassen.  Die  Kurfürsten  kündigten  schon  am  2.  Juli  den
Ständen  an,  dafs  sie  sich  der  Beratung  über  den  folgenden  Artikel
der  Proposition  zuwenden  würden’);  wie  sie  angaben,  leitete  sie
dabei  die  Rücksicht  auf  die  Städte,  deren  Antwort  auf  das  Anbringen
  vom  30.  Juni  man  zuvor  erwarten  müsse,  ehe  man  über
den  ersten  Artikel  weiterer  Beratung  pflegen  könne.  Das  war
denn  allerdings  augenscheinlich  nur  ein  Vorwand;  gerade  bei  den
Kurfürsten  begegnet  es  wohl  am  wenigsten,  dals  sie  auf  die
Äufßserung  der  Städte  Gewicht  legten.  Vermutlich  war  vielmehr

»)  So  der  berührte  Entwurf  D;  entsprechend  auch  v.  Pack.  Auch  im
4.  Punkt  scheinen  die  Geistlichen  es  davon  getragen  zu  haben.  v.  Pack  sagt
allerdings  nur,  es  sei  verabredet  worden,  die  Stände  sollten  sich  für  die
reuigen  Sünder  verwenden;  aber  unser  Entwurf  erweitert  das,  indem  er  hinzufügt:
  „aber  ob  jemand  in  seinem  Irrtum  verharren  und  davon  nicht  abstehen
wollte,  für  denselbigen  wollten  die  Reichsstände  nicht  bitten,  [der]  sollte  auch
nicht  anders  dann  kaiserlicher  Majestät  schwere  Strafe  zu  gewärtigen  haben“.
Gerade  auf  diesen  Punkt  hatten  die  Geistlichen  von  vornherein  Gewicht  gelegt,
  wie  aus  einem  Schreiben  der  Stadt  Nürnberg  vom  380.  Juni  an  ihre  Vertreter
  hervorgeht,  wo  es  als  Antwort  auf  [verlorene]  Schreiben  dieser  heifst:
die  Stadt  habe  nie  daran  gezweifelt,  dafs  die  Geistlichen  Freund  und  Feind
anrufen  und  alle  heimlichen  und  öffentlichen  Praktiken  anstellen  würden,  um
das  kaiserliche  Edikt  wiederum  zum  Vollzug  zu  bringen  und  gegen  die  Übertreter
  mit  ungesäumter  Exekution  zu  handeln.

?2)  Dies  ist  der  schon  angeführte  Entwurf  D  (s.  u.  Beilage  7).

3)  Noch  am  30.  Juni  .abends  (d.  d.  Speier  Samstags  30.  Juni,  10  Uhr
nachts)  schrieb  Baumgärtner  nach  Hause,  auf  künftigen  Montag  (2.  Juli)  sei
eine  Sitzung  anberaumt,  „als  ich  verstehe,  davon  zu  reden  und  den  Artikel
zu  [bejreinigen,  wie  und  was  Strafe  man  gegen  die  Übertreter  vornehmen
wolle“.  Am  Sonntag  fiel  jede  Sitzung  aus,  wie  eine  bairische  Relation  vom
5.  Juli  ausdrücklich  berichtet  (an  dem  Festtage  des  29.  Juni  —  Peter  Paul  —
hatte  man  nur  vormittags  —  des  Gottesdienstes  wegen  —  ausgesetzt).