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keit entwerfen'). Der Sieg also war in diesem ersten Waffengang,
trotz ihrer anscheinenden Nachgiebigkeit, unzweifelhaft den Bischöfen
und ihrem Anhang verblieben.
Allerdings kam es hierüber nicht zu förmlichen Beschlüssen. Zwar
setzte man auf Grund dieser Beredungen in der Fürstenkurie jetzt
einen neuen Beratungsentwurf für den ersten Artikel auf, der das
Gutachten der Kurfürsten nicht unwesentlich modifizierte?). Aber
eben deshalb scheinen sich die letzteren gesträubt zu haben, dem
fürstlichen Entwurf ihre Zustimmung zu geben. Das war denn
eine neue Verlegenheit. Diesesmal fand man keinen anderen Ausweg,
als die Verhandlung der Glaubenssache überhaupt einstweilen
fallen zu lassen. Die Kurfürsten kündigten schon am 2. Juli den
Ständen an, dafs sie sich der Beratung über den folgenden Artikel
der Proposition zuwenden würden’); wie sie angaben, leitete sie
dabei die Rücksicht auf die Städte, deren Antwort auf das Anbringen
vom 30. Juni man zuvor erwarten müsse, ehe man über
den ersten Artikel weiterer Beratung pflegen könne. Das war
denn allerdings augenscheinlich nur ein Vorwand; gerade bei den
Kurfürsten begegnet es wohl am wenigsten, dals sie auf die
Äufßserung der Städte Gewicht legten. Vermutlich war vielmehr
») So der berührte Entwurf D; entsprechend auch v. Pack. Auch im
4. Punkt scheinen die Geistlichen es davon getragen zu haben. v. Pack sagt
allerdings nur, es sei verabredet worden, die Stände sollten sich für die
reuigen Sünder verwenden; aber unser Entwurf erweitert das, indem er hinzufügt:
„aber ob jemand in seinem Irrtum verharren und davon nicht abstehen
wollte, für denselbigen wollten die Reichsstände nicht bitten, [der] sollte auch
nicht anders dann kaiserlicher Majestät schwere Strafe zu gewärtigen haben“.
Gerade auf diesen Punkt hatten die Geistlichen von vornherein Gewicht gelegt,
wie aus einem Schreiben der Stadt Nürnberg vom 380. Juni an ihre Vertreter
hervorgeht, wo es als Antwort auf [verlorene] Schreiben dieser heifst:
die Stadt habe nie daran gezweifelt, dafs die Geistlichen Freund und Feind
anrufen und alle heimlichen und öffentlichen Praktiken anstellen würden, um
das kaiserliche Edikt wiederum zum Vollzug zu bringen und gegen die Übertreter
mit ungesäumter Exekution zu handeln.
?2) Dies ist der schon angeführte Entwurf D (s. u. Beilage 7).
3) Noch am 30. Juni .abends (d. d. Speier Samstags 30. Juni, 10 Uhr
nachts) schrieb Baumgärtner nach Hause, auf künftigen Montag (2. Juli) sei
eine Sitzung anberaumt, „als ich verstehe, davon zu reden und den Artikel
zu [bejreinigen, wie und was Strafe man gegen die Übertreter vornehmen
wolle“. Am Sonntag fiel jede Sitzung aus, wie eine bairische Relation vom
5. Juli ausdrücklich berichtet (an dem Festtage des 29. Juni — Peter Paul —
hatte man nur vormittags — des Gottesdienstes wegen — ausgesetzt).