mer auf seine Fahne gestellt hat und die namentlich in der
Aufgabe gipfeln, den deutschen Boden seiner wichtigsten
Aufgabe, seinem wichtigsten Zwecke, eine Grundlage für
Wohnung und Arbeit der deutschen Bürger zu sein, in immer
weiterem Umfange zuzuführen und zu sichern, soweit wie
dies angängig ist und soweit es sich als erforderlich erweist,
erforderlich auch in dem Sinne, als es sich darum handelt,
gewisse Schäden in unserem Wohnungswesen zu verbessern,
die darin bestehen, daß zum Teil vielfach eine ungebührlich
große Zahl von Menschen in engen, luft= und lichtleeren
Näumen zusammengepfercht werden müssen, wo nicht nur
Seuchen ihre Wohnstätte finden, sondern wo auch Unsitt-
lichkeit und Laster gefördert werden. Diesen Wunsch will
der Bund deutscher Bodenreformer in die Wahr-
heit überführen, und insofern wir nun hier eine Anzahl
unserer heimkehrenden Krieger in solchen besseren Wohn-
sitzen ansiedeln, werden wir auch mit diesen Bestrebungen
im Einklang stehen.
Dabei möchte ich mir aber erlauben, noch auf einen be-
sonderen Gedanken die Aufmerksamkeit hinzulenken, zu dem
man bei Durchlesung des Gesetzentwurfs gebracht werden
muß. In 9 2 Absatz 2 ist ja den Bezirksverbänden die Er-
mächtigung gegeben, für Ansiedlungszwecke geeignetes Land
zu erwerben und an die Ansiedler zu verkaufen oder Erb-
baurecht daran zu bestellen. Insoweit das erstere geschehen
soll, insoweit das Ansiedlungsland an die Ansiedler verkauft
werden soll, kann allerdings bei der bestehenden Gesetz-
gebung sehr leicht die Gefahr entstehen, daß die Wohltat,
die man den Ansiedlern hat zuwenden wollen, in nicht gar
langer Zeit vielleicht durch ihre eigene Schuld wieder ver-
geblich gemacht wird und auch der Segen, der von den
Kriegerheimstätten, wie wir hoffen, für unser ganzes Va-
terland entstehen soll, dadurch vereitelt wird. Das wird
nämlich dann geschehen, wenn die Angesiedelten das ihnen
überwiesene Land freihändig weiterverkaufen, das Land da-
durch wieder ein Gegenstand der Bodenspekulation wird
und das Neugeschaffene wieder umgewandelt werden kann
in dieselben unerfreulichen Wohnungsverhältnisse, die wir
heute zu beklagen haben.
Daß diese Gefahr in der Tat besteht, dafür zeugt die Ge-
schichte. Es ist von jeher immer der Fall gewesen, daß Be-
mühungen, bedürftige Volkskreise durch Ansiedlung auf
eigenem Grund und Boden in eine bessere. und gesicherte
Lage zu bringen, dadurch ihren Zweck verfehlt haben, daß
dieser Ansiedlungsboden durch den Verkehr wieder aus den
Händen derjenigen herausgekommen ist, für die er ursprüng-
lich bestimmt war. So hat man die Erfahrung gemacht,
daß Arbeiteransiedlungen, wie beispielsweise in Mühlhausen,
vollständig ihren Zweck verfehlt haben; ja selbst in der preu-
ßischen Provinz Ostpreußen ist bei der dort von der Land-
gesellschaft betriebenen Ansiedlung von deutschen Bauern die-
selbe traurige Erfahrung gemacht worden. Ich kann mich
hier berufen auf eine Außerung, die der Direktor dieser An-
siedlungsgesellschaft, Herr Freiherr von Gayl, in öffent-
licher Versammlung getan hat, wo er mitteilte, daß von
den angesetzten kleinbäuerlichen Ansiedlern in wenigen Jahren
rund 15% ihren Grund und Boden mit Gewinn weiter-
verkauft haben, und daß die Bemühungen der Landgesell-
schaft, diesem Nachteil entgegenzutreten dadurch, daß man
die durch ihre Vermittlung auf dem Grund und Boden
bestellten Hypotheken gekündigt hat, fruchtlos geblieben
sind, indem in wenigen Jahren 84000 Mark derartiger
Hypotheken wirklich zurückgezahlt worden sind, was, wie
Freiherr von Gayl sich ausdrückt, bedeutet, daß die Leute,
denen gewissermaßen auf Kosten der gemeinnützigen Gesell-
schaften Geschenke gemacht worden sind, diese Geschenke
nach wenigen Jahren in bares Geld umgesetzt haben und
fortgegangen sind.
Daß diese traurigen Folgen bei uns eintreten mit den
Sachsen in großer Zelt. Band III
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Kriegerheimstätten, wird möglichst zu verhindern sein. Mittel
dazu gibt es ja verschiedene. Das eine Mittel ist im Gesetz
selbst angedeutet, es besteht darin, daß man das Siedlungs-
land nicht in freies Eigentum weiter vergibt, sondern daran
nur ein Erbbaurecht bestellt. (Sehr richtig!) Es kann
aber auch in der anderen Weise erfolgen, wie z. B. die Stadt
Ulm mit den großen städtischen Gebieten, die sie zu Woh-
nungszwecken an Ulmer Bürger verkauft hat, regelmäßig
macht, daß man sich nämlich ein Rückkaufsrecht vorbehält
für gewisse Fälle oder es kann drittens auch in der Weise
erfolgen, daß man das Land an die Ansiedler nicht gegen
eine bare Kaufsumme, sondern gegen eine fest einzutragende
Nente vergibt. Ich möchte nun die Königliche Staatsregie-
rung ersuchen, darauf hinzuwirken, daß ihre Organe, die
sie hier auf Grund dieses uns jetzt vorliegenden Gesetz-
entwurfs mit der Ausführung des Kriegerbeimstätten-
gedankens in Sachsen beauftragt, in dieser Weise Sorge
tragen, daß eine derartige nachteilige Folge nicht eintreten
bann, daß also hier dieser Gefahr auf die eine oder andere
Weise vorgebeugt wird. Geschieht dies, dann bin ich der
festen Zuversicht, daß auch in unserem engeren Vaterlande
die Ansiedlung von heimkehrenden Kriegern eine große
Wohltat sein wird, nicht nur für die Angesiedelten selbst,
sondern für unser ganzes Vaterland, indem sich dadurch
eine gesündere und bessere Wohnungspolitik bei uns ver-
breiten wird.“
Der Entwurf fand in der Ersten Kammer einstimmige
Annahme.
4. Aus den Ausführungen des Bericht-
erstatters Dr. Mangler in der Zweiten Kammer am
6. April 1916 in der 48. Sitzung (Ligs. Mitt. d. 2. Kammer
S. 1477—78):
„Der Entwurf führt zwei Stellen ein, nämlich eine
juristische und technische Zentralstelle, die die Aufgabe hat,
die für die Ansiedlung in Frage kommenden Grundstücke,
nachdem sie auf ihre Eignung nach Lage, Bodenbeschaffen-
heit und Abgrenzung geprüft worden sind, den Ansiedlungs-
werbern nachzuweisen und ihnen zu sichern, auch die Ab-
trennung und grundbücherliche Vereinigung der Grundstücke
herbeizuführen. Diese Stelle ist die Generalkommission für
Ablösung und Gemeinheitsteilungen, d. h. die Kreishaupt-
mannschaft Dreeden, der ein beratender Ausschuß zur Seite
gesetzt wird, und zwar wird dieser beratende Ausschuß be-
rufen, nachdem der Landeskulturrat und der Landeorat der
Stiftung Heimatdank gehört worden ist.
g#dese Zusammensetzung des Ausschusses hat ihren guten
rund.
Die Stiftung Heimatdank ist bekanntlich die Stelle, die
sich in Sachsen der besonderen Aufgabe, für Ansiedlung zu
sorgen, widmet. In Sachsen bommt nicht wie in Preußen
und anderen Staaten eine Siedlung in der Weise in Be-
tracht, daß etwa große Güter aufgeteilt werden sollen, viel-
mehr kommt hier nur eine sogenannte Kleinsiedlung in Be-
tracht, die sich über das ganze Land erstrecken soll, und zwar
ist in der Begründung ausgeführt, es handle sich nicht etwa
darum, Invalidenkolonien zu schaffen, Kriegsbeschädigte in
größerer Zahl dicht beieinander anzusiedeln, sondern es
komme darauf an, über Städte und Dörfer zerstreut länd-
liche Handwerker= und Arbeiterstellen zu schaffen mit einem
Stück Nutzland, das gerade groß genug ist, den eigenen
Bedarf des Besitzers und seiner Familie an Gemüse und
Kartoffeln zu decken und etwas Kleinvieh darauf zu halten.
Daß neben dem Landegausschuß des Heimatdankes der
Landeskulturrat einen Einfluß auf die Zusammensetzung des
Ausschusses haben soll, hat seinen Grund in der Erwägung,
daß die Erfahrungen des Landeskulturrates bei dem Sied-
lungogeschäfte nutzbar gemacht werden sol len, denn wenn
auch die Ansiedlungen nicht immer rein landwirtschaftlicher
Natur sind, so ist es doch zweckmäßig, den berechtigten Wün-
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