Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

8 
staben, Ziffern und dgl. zulässig; natürlich muß der Empfänger 
von dieser Art Bezeichnung zuvor verständigt sein. 
Die Adresse und der obere Theil des Siegels oder Pett— 
schafts müssen eine gleiche Richtung haben. 
Als Schrift wähle man in allen in deutscher Sprache ge— 
schriebenen Vorstellungen und Briefen die deutsche, nicht die 
lateinische, und enthalte sich dabei aller Abkürzungen, welche, 
abgesehen von der oft durch sie herbeigeführten Undeutlichkeit, 
vorzüglich in Briefen an Höhere ungeziemend sind. 
  
B. Titulaturen. 
Es läßt sich nicht verkennen, daß die unsinnigen und 
lächerlichen Titulaturen, wie sie noch am Beginne dieses Jahr- 
hunderts in Uebung waren, in neuerer Zeit nicht mehr ange- 
wendet werden. Vollständig aufgehört hat der Titelkram im 
kaufmännischen Verkehr. Hier ist die Anrede lediglich: „Herr“ 
„Sie“ und die Unterschrift: „Ergebenst“; die Adresse lautet 
einfach Herrn N. N. Kaufmann in N. 
Dagegen läßt sich im nichtkaufmännischen Leben, sowie 
bei Eingaben an Behörden diese Einfachheit noch nicht ganz 
durchführen. In letzterer Beziehung bestehen übrigens für das 
Königreich Bayern neuere Vorschriften, welche das Titelwesen. 
gegen früher doch bedeutend vereinfacht haben. Im Privat-- 
verkehr werden ziemlich allgemein noch gewisse Ansprüche auf 
Titulaturen erhoben, welche im Falle Nichtgebrauchs eine Ver- 
stimmung des Briefempfängers leicht zur Folge haben können. 
Will man daher sicher sein, dies zu vermeiden und nicht gegen 
die beanspruchte schuldige Höflichkeit zu verstoßen, so muß man 
sich eben der bestehenden Sitte fügen und mit den gebräuch- 
lichen Titulaturen sich vertraut machen. 
I. Titulaturen und Form der Korrespondenz beim 
Verkehr zwischen Privatper onen und Behörden, 
sowie dereletzteren unter sich. 
In Bayern sind, wie schon erwaynt, in Uebereinstimmung 
aait fast sämmtlichen deutschen Staaten durch Entschließung vom 
6. April 1874 bedeutende Vereinfachungen eingetreten und ist 
hiemit dem schon längst und oft ausgesprochenen Wunsche, 
überflüssige Titulaturen und Unterthänigkeitsformeln zu be- 
seitigen, Rechnung getragen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.