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Rock, Hose und Weste; hiefür sollte ich 30 M. bekommen,
und Sauer versprach, den Betrag längstens bis 1. März
1884 zu zahlen. Dies ist aber nicht geschehen, und trotz
wiederholter Mahnungen ist er mir den ganzen Betrag noch
schuldig. Ich lade ihn daher zu dem vom kgl. Amtsge-
richt anzusetzenden Verhandlungstermin, in welchem ich be-
antragen werde, ihn zum Bezahlen der Haupt-Summe
von 30 J4. und der fünfprocentigen Zinsen hieraus vom
1. März d. J. an zu verurtheilen.
Meinen Beweis werde ich antreten durch Eideszu-
schiebung und durch den Zeugen Taglöhner Seuffert von
hier, in dessen Beisein Beklagter die Schuld anerkannt hat.
Zwei Abschriften der Klage liegen bei. Für die Zu-
stellung wolle der k. Gerichtschreiber sorgen.) Zehn Mark
Kostenvorschuß lege ich bei.
Des kal. Amtsgerichts
gehorsamer
K. Forndran, Schneidermeister
in Hernsheim.
3.
Noch ein Formular einer Klage.
An Haßfurt, 15. August 1884.
das königliche Amtsgericht
Haßfurt.
Betreff: 2c.
Dem Schreiner Karl Hobel dahier vermiethete ich vom
1. November 1883 an die in meinem Haus Nr. 14 an
der .. .«Straße daͤhier zu ebener Erde befindliche Wohn-
ung, sammt Werkstätte im Erdgeschoß des Hintergebäudes,
um den Miethzins von 450 AM.., vierteljährlich zahlbar,
wie aus dem abschriftlich anliegenden Miethvertrag zu er-
sehen ist. Am 1. Mai ds. Irs. kündigte ich ihm die Wohnung
auf 1. August ds. Irs., worüber ich mich auf das Zeug-
niß des Buchbinders Martin Faust von hier berufe.
*) Dieser Zusatz ist nicht gerade nöthig, da, wenn er fehlt, der Ge-
richtschreiber die Zustellung ohnehin besorgt. Will man selbst für die Zu-
stellung an den Beklagten (durch den Gerichtsvollzieher) sorgen, so mu
das bemerkt und die für diesen bestimmte Abschrift zurückerbeten werden.