Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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besitzt auf hiesiger Markung eigenthümlich vier mir ver— 
hypothezirte Grundstücke im Gesammtschätzungswerth von 
4000 A, nämlich (hier ist die Beschreibung derselben aus 
dem Grundsteuerkataster nach Plan-Nummer 2c. einzusetzen). 
Diese bitte ich behufs der Zwangsversteigerung zur Be- 
zahlung meiner Gesammtforderung zu beschlagnahmen und 
das hiefür nöthige Verfahren einzuleiten. 
Vollstreckbare Ausfertigung des Urtheils, Zustellungs- 
nachweis, dann Auszug aus dem Grundsteuerkataster liegen 
bei; ferner beziehe ich mich auf die einschlägigen Folien im 
Hypothekenbuch des kgl. Amtsgerichts. 
Die Kosten des Verfahrens wollen durch Postnachnahme 
von mir erhoben und den bereits erwachsenen Prozeßkosten 
zugerechnet werden. 
Des kgl. Amtsgerichts 
gehorsamer 
Joh. Steyrer, Wirth. 
21. 
Antrag auf Ableistung des Offenbarungseides. 
(Siehe § 8.) 
An Arnstein, 25. Novbr. 1884. 
das kgl. Amtsgericht Arnstein. 
In Sachen 2c. 
Wie aus den abschriftlich anliegenden Akten des kgl. 
Gerichtsvollziehers N. hervorgeht, hat die gegen den Be- 
klagten vorgenommene Mobiliar-Pfändung nicht zu meiner 
vollen Befriedigung geführt, sondern es sind 127 /4 50 J 
an meiner Forderung gegen ihn ungedeckt geblieben. Da 
nun aber die Ausgaben, welche der Beklagte ständig für 
sich und seine Familie macht, weit über das Maß seines 
regelmäßigen Erwerbs hinausgehen, so liegt die Vermuthung 
nahe, daß er mir unbekanntes Vermögen besitzt, welches er 
der Zwangsvollstreckung bisher entzogen hat. Ich beantrage 
daher, ihn zur Offenbarung seines Vermögens durch Vor- 
lage eines Verzeichnisses desselben anzuhalten und ihn eidlich 
erhärten zu lassen, 
daß er sein Vermögen vollständig angegeben und 
wissentlich nichts verschwiegen habe. 
Der bayer. Sekretär. 9
	        
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