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besitzt auf hiesiger Markung eigenthümlich vier mir ver—
hypothezirte Grundstücke im Gesammtschätzungswerth von
4000 A, nämlich (hier ist die Beschreibung derselben aus
dem Grundsteuerkataster nach Plan-Nummer 2c. einzusetzen).
Diese bitte ich behufs der Zwangsversteigerung zur Be-
zahlung meiner Gesammtforderung zu beschlagnahmen und
das hiefür nöthige Verfahren einzuleiten.
Vollstreckbare Ausfertigung des Urtheils, Zustellungs-
nachweis, dann Auszug aus dem Grundsteuerkataster liegen
bei; ferner beziehe ich mich auf die einschlägigen Folien im
Hypothekenbuch des kgl. Amtsgerichts.
Die Kosten des Verfahrens wollen durch Postnachnahme
von mir erhoben und den bereits erwachsenen Prozeßkosten
zugerechnet werden.
Des kgl. Amtsgerichts
gehorsamer
Joh. Steyrer, Wirth.
21.
Antrag auf Ableistung des Offenbarungseides.
(Siehe § 8.)
An Arnstein, 25. Novbr. 1884.
das kgl. Amtsgericht Arnstein.
In Sachen 2c.
Wie aus den abschriftlich anliegenden Akten des kgl.
Gerichtsvollziehers N. hervorgeht, hat die gegen den Be-
klagten vorgenommene Mobiliar-Pfändung nicht zu meiner
vollen Befriedigung geführt, sondern es sind 127 /4 50 J
an meiner Forderung gegen ihn ungedeckt geblieben. Da
nun aber die Ausgaben, welche der Beklagte ständig für
sich und seine Familie macht, weit über das Maß seines
regelmäßigen Erwerbs hinausgehen, so liegt die Vermuthung
nahe, daß er mir unbekanntes Vermögen besitzt, welches er
der Zwangsvollstreckung bisher entzogen hat. Ich beantrage
daher, ihn zur Offenbarung seines Vermögens durch Vor-
lage eines Verzeichnisses desselben anzuhalten und ihn eidlich
erhärten zu lassen,
daß er sein Vermögen vollständig angegeben und
wissentlich nichts verschwiegen habe.
Der bayer. Sekretär. 9