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Vernehmung als Zeuge in nebenbezeichneter Sache auf diesen
Tag geladen, im Termin nicht erschienen war. Hiegegen
lege ich Beschwerde ein. Mein Ausbleiben hatte seinen Grund
darin, daß der Eisenbahnzug, mit welchem ich, von einer
Geschäftsreise nach Nürnberg zurückkehrend, am 3. ds.
Morgens 8 Uhr in Haßfurt einzutreffen gedachte, wegen
Unbrauchbarwerden der Maschine den Anschluß in Bamberg
verfehlte, so daß ich erst Nachmittags hier eintraf. Bei-
liegendes Zeugniß des Bahnhofverwalters X in Bamberg
bestätigt die Richtigkeit meiner Behauptung, durch welche
sich meine Bitte um Aufhebung der gegen mich ausgesprochenen.
Ordnungsstrafe rechtfertigt.
Des kgl. Landgerichts
gehorsamster
N. N.
40.
Gesuch um Bewilligung des Armenrechts.
(S. S 13.)
An Versbach, 1. Oktober 1884.
das k. Amtsgericht Würzburg II.
Gesuch des 2c. um
Mit 1 Beilage.
Gegen den Bauern O. von Rimpar, welcher sich weigert,
mir für Taglöhnerarbeiten, welche theils ich, theils mein
noch in meinem Brod stehender minderjähriger Sohn Franz
in der Zeit vom 4. Juli bis 10. August ds. Is. für ihn ver-
richtet haben, den schuldigen Betrag von 36 — zu bezahlen,
gedenke ich Klage zu erheben. Da ich aber unvermögend bin,
die Kosten des Prozesses auszulegen, bitte ich, auf Grund
des beiliegenden Zeugnisses des hiesigen Armenpflegschafts-
rathes mir das Armenrecht bewilligen und einen Gerichts-
vollzieher zuweisen zu wollen. Daß meine Forderung weder
muthwillig noch übertrieben ist, können, wenn es nöthig
sein sollte, die Nachbarn des O., die Bauern R. und Z. in
Rimpar, bestätigen.
Des kgl. Amtsgerichts
gehorsamer
Adam Hart, Taglöhner.