Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1856. (33)

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Beilage  D.

Malz-Begleitschein.

(Für  den  Malz-Transport.)

Register  des  Aceisers  Register  des  Accifer
an  der  Abfuhrstätte  am  Bestimmungs“
Seite  1.  Cameralamts-Bezirk  Creglingen.  Nro.  2.
Nro.  4.  Begleit-Schein

für  den  Malz-Transport.

 

Dem  Bierbrauer  Georg  Nagel  in  Creglingen
wird  hiemit  bezeugt,  daß  derselbe
—  :-·-fünf  und  zwanzig  Sri.  Malz  in  —  Zustand),
angezeigt  hat,  welche  er  in  —.  5  Säcken  gefaßt  an
den  Bierbrauer  Friederich  Seitz  in  Niederstetten
versendet.

Dieser  Begleitschein  ist  je  mit  dem  Malz  dem  Fuhrmann  zu  übergeben,  von  ihm  währerd
des  Transports  stets  bei  sich  zu  führen  und  am  Bestimmungsort  vor  der  Abfolge  des  Malzes
an  den  Empfänger  dem  Acciser  im  Wohnort  des  letzteren  abzulegen.

Der  Acciser  im  Wohnort  des  Empfängers  hat  sich  der  Uebereinstimmung  der  Malzsendung
mit  den  Einträgen  im  Begleitschein  durch  Besichtigung  und  nöthigenfalls  durch  urkundliches  Nach
meß  zu  vergewissern,  auch  hierauf  den  richtigen  Empfang  des  Malzes  durch  den  im  Begleitschein
bezeichneten  Empfänger  auf  Gegenwärtigem  anerkennen  zu  lassen,  und  hierauf  diesen  Begleitschein
  mit  der  erforderlichen  Beurkundung  versehen  an  den  ausstellenden  Beamten  zurückzuste  *

Creglingen,  den  7.  Februar  1856.  T.  Ortssteuerbeamter
Volk.  „
Nachvem  der  unterzeichnete  Acciser  bei  der  Revision  obige  Ladung  zu  —:.  25  Simri
ungeschrotenes

geschwotenes—  Malz  in  —:.  5.  Säcken  erfunden  hat,  so  wurde  solches  dem  genannten  Empfänger

  verabfolgt,  welcher  deren  Empfang  hienach  bescheint  hat.
Niederstetten,  den  8.  Februar  1856.  T.  Ortssteuerbeamter
Friederich.
Den  Empfang  des  bezeichneten
Malzes  bescheint
Niederstetten,  den  S.  Febrmar  1856.
Friederich  Seitz.

½%)  Zusatz  bei  geschrotenem  Malz:  „welches  gehörig  zur  Steuer  vorgemerkt  it,"
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