Ausgaben.
I. Auf Kost und Wohnung während 10 Monaten,
monatlich 5ö54 5600—
(Laut anliegenden 4 Quittungen Beleg- Nr. 1
bis 4; die 2 Monate Ferien war der Mündel
unentgeltlich bei Verwandten).
II. Auf Schulgeld (laut den Quittungen Beleg-
Nr. 5—8#) 24 —
III. Für Bücher, Schreibmaterialien 2c. (laut den
Quittungen Beleg-Nr. 9—110) 1045
IV. An den Tuchhändler laut Quittung Beleg-
Nr. 12 30 50
V. An den Schneider laut Quittung LBeleg- JFr. 13 25 20
VI. An den Schuster laut Quittung Beleg-Nr. 14 2270
VII. Für Ankauf von Wäsche (laut Quittung Be-
leg-Nr. 19 30—
VIII. An die Wäscherin aut Quittung Beleg- Nr. 16) 17407
IX. Reisegeld, um in den Ferien zu den Ver-
wandten zu gehen 12 50
Summe der Mẽibet 78 75
Abgleichung.
EI
Einnahzhzhzmen 81675 30
Ausgagden 4 75 Rück-
stand
Ueberschut 88 — 30
I Rück-
stand
153
(Anzufügen ist am Schluß noch eine Uebersicht des Ver-
mögens und der etwaigen Schulden des Mündels).
von ausgeliehenen Geldern und durch Aufnehmen von Darlehen; letztere
sind in der Vermögensübersicht unter die Schulden zu stellen, erstere
wieder in Ausgabe zu setzen, da sie baldigst wieder zinstragend angelegt
werden sollen.
Jahresrechnung einen eigenen Einnahme-Posten.
Die Rückstände bilden, wenn sie eingehen, in der nächsten