Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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50. 
Testamentsverkündung durch den Testamentar an anwesende Erben. 
Gegenwärtig Miltenberg, 6. Septbr. 1884. 
der Testamentar N., 
Heinr. Ort als Schriftführer, 
dann 
N. 
N. Erben. 
N. 
Die im Testament des ohne Descendenten dahier ver- 
lebten Privatiers Ludwig Hartmann außer dessen Großnichte 
Maria Hufschmidt zu Erben eingesetzten N. von . , N. von 
und N. von erschienen heute auf Einladung in der 
Wohnung des Testamentsvollziehers, welcher ihnen das 
Testament verkündigte, und welchem sie auf Befragen er- 
klärten, daß sie dasselbe anerkennen und die Erbschaft un- 
bedingt antreten. 
Vorgelesen, genehmigt und unterzeichnet. 
(Folgen die Unterschriften der Gegenwärtigen). 
51. 
Bekanntmachung des Testamentars. 
Alle die, welche an den Nachlaß des hier verlebten 
Privatiers Ludwig Hartmann von hier eine Forderung zu 
machen haben, werden aufgefordert, dieselbe bis zum 30. ds. 
Mts. bei dem unterfertigten Testamentsvollzieher anzumelden, 
widrigenfalls sie bei der Vertheilung des Nachlasses an die Erben 
nicht berücksichtigt werden würden. 
Miltenberg, 8. Septbr. 1884. 
N., Testamentar. 
52. 
Inventar?") 
Vorbemerkung. Ein Inventar oder Güterverzeichniß ist 
ein Verzeichniß eines Vermögensinbegriffs, worin die einzelnen 
Gegenstände nach gewissen Titeln klassifizirt und, soweit sie einer 
*) Ueber die Fremdwörter, die zu technischen Ausdrücken gebraucht 
werden, siehe das im Verlag der Stahel'schen Buch= und Kunsthandlung 
in Würzburg erschienene Werk: Mylius', Taschen-Fremdwörterbuch.
	        
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