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50.
Testamentsverkündung durch den Testamentar an anwesende Erben.
Gegenwärtig Miltenberg, 6. Septbr. 1884.
der Testamentar N.,
Heinr. Ort als Schriftführer,
dann
N.
N. Erben.
N.
Die im Testament des ohne Descendenten dahier ver-
lebten Privatiers Ludwig Hartmann außer dessen Großnichte
Maria Hufschmidt zu Erben eingesetzten N. von . , N. von
und N. von erschienen heute auf Einladung in der
Wohnung des Testamentsvollziehers, welcher ihnen das
Testament verkündigte, und welchem sie auf Befragen er-
klärten, daß sie dasselbe anerkennen und die Erbschaft un-
bedingt antreten.
Vorgelesen, genehmigt und unterzeichnet.
(Folgen die Unterschriften der Gegenwärtigen).
51.
Bekanntmachung des Testamentars.
Alle die, welche an den Nachlaß des hier verlebten
Privatiers Ludwig Hartmann von hier eine Forderung zu
machen haben, werden aufgefordert, dieselbe bis zum 30. ds.
Mts. bei dem unterfertigten Testamentsvollzieher anzumelden,
widrigenfalls sie bei der Vertheilung des Nachlasses an die Erben
nicht berücksichtigt werden würden.
Miltenberg, 8. Septbr. 1884.
N., Testamentar.
52.
Inventar?")
Vorbemerkung. Ein Inventar oder Güterverzeichniß ist
ein Verzeichniß eines Vermögensinbegriffs, worin die einzelnen
Gegenstände nach gewissen Titeln klassifizirt und, soweit sie einer
*) Ueber die Fremdwörter, die zu technischen Ausdrücken gebraucht
werden, siehe das im Verlag der Stahel'schen Buch= und Kunsthandlung
in Würzburg erschienene Werk: Mylius', Taschen-Fremdwörterbuch.