Theilungsbescheid
für
Johanna Louise T. . ...
älteste Tochter des verlebten Regierungs-Sekretärs T. ..
Einleitung.
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Am 1. März 1884 verschied zu W. der Herr Regierungs-
Sekretär Heinrich T. mit Hinterlassung eines am 20. April 1880
errichteten, bei dem k. Notar N. daselbst hinterlegten Testaments.
Dieses bei Gericht verkündete, von den sämmtlichen Betheiligten
anerkannte Testament setzt als Erben ein: 1) Fräulein Johanna
Louise T., 2) 2c. Nach dem Willen des Erblassers besorgte der
unterzeichnete Testamentsvollzieher die Herstellung der zu ver-
theilenden Masse; diese lieferte folgendes Ergebniß:
— —
Laut des am 4. und 5. März 1884 verfaßten
Verzeichnisse“ der Verlassenschaft des seligen Hrn. T.
betrug dieselbe .
Davon mußten als Passiven abgegeben werden
Folglich blieb als reines Vermögen übrig
Ausdieser Vermögensmassemußtebezahlt werden
a) für Begräbnißkosten des Verstorbenen .
b. für Inventurgebühren 2c.
15947
190
15757
175
225
Summa
Diese 400 wieder gehörig abgezogen, blieb
zur Vertheilung unter die Erben noch übrig die
Summe von ..
In diese Sumina. theilen sich zu gleichen
Theilen sechs Personen, nämlich die drei Söhne
des Erblassers erster Ehe, mit Namen:
Gottfried, Eduard und Karl,
die beiden Töchter aus der zweiten Ehe
Louise und Emmg,
und die Wittwe,
Frau Margaretha.
400
15357
54