Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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7. An Holzgeräthe. 
a) Ein halbes Dutzend Sessel von Eichenholz, deren 
Rücklehnen und Sitze durchaus mit Roßhaaren 
gepolstert und mit schwarzem Leder überzogen sind 
b) Ein halbes Dutzend Stühle von Nußbaumholz 
  
AÆl. 
18 
  
51 
  
Summa 
Weil aber an dem ihr gebührendeu Erbtheil 
noch fehlen: 938 M 59 J ), so ist sie mit dieser 
Forderung an ihre Mutter gewiesen worden. Mutter 
und Tochter haben diese Anweisung angenommen 
und sich wegen der Zahlung also verglichen: Erstere 
gibt der Letzteren keine Zinsen und zahlt die ganze 
Summe von 938 K“ 59 sobald sich Letztere 
verehelichen wird. 
Werden nun diese 
welche Frau Margaretha nachzahlen muß, zu der 
Summa von 
welche Frl. Louise bereits empfangen hat, binzu- 
gethan, so entsteht die Summe von . 
Und daß diese Summe mit der Summe des ganzen 
Erbtheiles 
vollkommen übereinstimme, ist aus dem Eingange 
des gegenwärtigen Theilungszettels zu ersehen. 
N. den 
A. B., Testamentsvollzieher. 
H. Hypotheken. 
  
1621. — 
938 
1621 
2559 
2559 
  
59 
59 
Bekanntlich regelt sich in Bayern rechts des Rheins das 
O#pothekenwes en nach dem Hypothekengesetz vom 1. Juni 1822. 
Es beruht auf dem Grundsatze der Oeffentlichkeit und 
Spezialität. Nach diesem Gesetz ist eine Hypothek das ding- 
liche Recht, welches ein Gläubiger zur Sicherheit seiner Forder- 
ung auf eine fremde unbewegliche Sache durch Eintragung in
	        
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