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7. An Holzgeräthe.
a) Ein halbes Dutzend Sessel von Eichenholz, deren
Rücklehnen und Sitze durchaus mit Roßhaaren
gepolstert und mit schwarzem Leder überzogen sind
b) Ein halbes Dutzend Stühle von Nußbaumholz
AÆl.
18
51
Summa
Weil aber an dem ihr gebührendeu Erbtheil
noch fehlen: 938 M 59 J ), so ist sie mit dieser
Forderung an ihre Mutter gewiesen worden. Mutter
und Tochter haben diese Anweisung angenommen
und sich wegen der Zahlung also verglichen: Erstere
gibt der Letzteren keine Zinsen und zahlt die ganze
Summe von 938 K“ 59 sobald sich Letztere
verehelichen wird.
Werden nun diese
welche Frau Margaretha nachzahlen muß, zu der
Summa von
welche Frl. Louise bereits empfangen hat, binzu-
gethan, so entsteht die Summe von .
Und daß diese Summe mit der Summe des ganzen
Erbtheiles
vollkommen übereinstimme, ist aus dem Eingange
des gegenwärtigen Theilungszettels zu ersehen.
N. den
A. B., Testamentsvollzieher.
H. Hypotheken.
1621. —
938
1621
2559
2559
59
59
Bekanntlich regelt sich in Bayern rechts des Rheins das
O#pothekenwes en nach dem Hypothekengesetz vom 1. Juni 1822.
Es beruht auf dem Grundsatze der Oeffentlichkeit und
Spezialität. Nach diesem Gesetz ist eine Hypothek das ding-
liche Recht, welches ein Gläubiger zur Sicherheit seiner Forder-
ung auf eine fremde unbewegliche Sache durch Eintragung in