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b) Der Vorbehalt des Wiederkaufsrechts besteht
in dem Vorbehalte des Verkäufers, daß ihm der Käufer die ver-
kaufte Sache auf Verlangen wieder zu kaufen gebe. Hiebei ist
belonere Vorsicht wegen Vorausbestimmung des Kaufpreises
nöthig.
c) Der Vorbehalt eines besseren Käufers, welcher
von einer bestimmten Frist abhäugig gemacht wird.
d) Der Vorbehalt des Eigenthums, wodurch für den
Fall, daß der Käufer den Kaufschilling nicht bezahlt, das Eigen-
thum der Sache dem Verkäufer bleibt. Der Verkäufer kann
also die Sache vindiciren und bei einem Concurs das Separa-
tionsrecht ausüben.
e) Das possessorische Constitut, ein besonders dem
Käufer vortheilhafter Nebenvertrag, wird dann dem Kaufvertrag
beigefügt, wenn die Sache nicht gleich übergeben wird. Der
Verkäufer verpflichtet sich dadurch, die Sache nicht mehr in eigenem
Namen, sondern im Namen des Käufers zu besitzen.
!) Der Reuvertrag (pactum displicentiae). Sowohl
der Verkäufer als der Käufer kann sich das Recht vorbehalten,
in einer gewissen Zeit von dem Vertrag wieder abzustehen. Man
neunt dies den Reuvertrag, und er hat die Wirkung einer auf-
lösenden Bedingung, wornach der Kauf sofort zur Giltigkeit ge-
langt, jedoch durch die eintretende Sinnesveränderung wieder
aufgehoben wird. Die Befugniß, den Vertrag zu bereuen, geht
nicht auf die Erben über. Ist keine Zeit bestimmt, so wird
eine 60tägige Frist angenommen.
2.
Formular eines Landgutsverkaufs.)
Wir Unterschriebene urkunden und bekennen hiemit, daß
folgender Kauf= und Verkaufsvertrag zwischen uns abgeredet
und geschtossen worden ist.
.Es verkauft nämlich Herr N. von N. das von K. er-
kaufte allodiale Rittergut zu N., auf welchem die gewöhnlichen
Staats= und Gemeindelasten haften, mit allen Gebäuden, einge-
mauerten Wasch= und Braukesseln, Blasen, allen Baugeräthschaf-
*) Insofern diese Verträge bei einem Notar verlautbart werden
müssen, ist die Beobachtung gewisser Förmlichkeiten vorgeschrieben; da die
Contrahenten in dieser Beziehung von den Notaren belehrt werden müssen,
dies überdies auch mehr Sache des Notars ist, so kann dies hier außer
Betracht bleiben.