Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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über der Ersteren Landgut zu Brand zu Stande gekommen, und 
zwar in folgender Art: 
8S1. 
Der gedachte Gutsbesitzer Herr Karl von O. verpachtet 
mit Zustimmung seiner Frau Gemahlin an die Otto S.’schen 
Eheleute, unter Zustimmung des Vaters Martin S., als Mit- 
pächters, sein allodiales Landgut mit allen Zugehörungen an 
Gebäuden aller Art, Aeckern, Wiesen, Gärten, Waldungen, 
Teichen, Rechten und Gerechtigkeiten, wie er solches besitzt und 
bisher benutzt hat und wie diese Realitäten in dem unter 
Nr. 1 beigeschlossenen Verzeichnisse näher beschrieben sind, in 
dem Bauzustande, welchen das sub Nr. 2 beiliegende Frucht- 
Inventarium enthält, dann mit Beilaß der im Verzeichnisse 
Nr. 3 und 4 beschriebenen und abgeschätzten Inventarstücke 
an Vieh, Schiff und Geschirr. 
§2. 
Die Pachtzeit fängt an mit dem 31. März d. Is., wo die 
Uebergabe erfolgen soll, und dauert 12 Jahre, also bis zum 31. 
März 18 
83. 
Die Pächter entrichten einen jährlichen Pachtschilling von 
4000 Mark, schreibe Viertausend Mark baar, ferner 12 Hektoliter 
Korn, 6 Hektoliter Weizen, 16 Hektoliter Hafer und zwar in 
Natur oder um den Marktpreis zur Zeit der Abwährung, Mar- 
tini jeden Jahres, und liefern im erstern Falle dieses Getreide 
kostenfrei nach Würzburg. 
84. 
Der baare Pachtschilling soll an den 4 Zielen: Lichtmeß, 
Walburgis, Laurentii und Martini jeden Jahres, jedesmal mit 
einem Viertheile, 1000 Mark und zwar vorauszahlungsweise 
entrichtet werden. Zur Sicherheit des Verpächters bezahlen 
aber die pachtenden S'schen Eheleute einen einjährigen baaren 
Pachtschilling mit 4000 Mark sofort bei der Uebergabe baar, 
so daß am 31. März d. J. von den Pächtern mit Inbegriff 
der ersten Quartalsrate 5000 Mark, sage Fünftausend Mark 
baar zu erlegen sind, wogegen im letzten Pachtjahr, also im 
Jahre 18.., kein baarer Pachtschilling mehr entrichtet wird. Die 
4000 Mark Pränumeration verspricht der Verpächter mit vier 
ein halb Prozent zu verzinsen, und die Pächter dürfen diese 
Zinsforderung von der ersten jährlichen Pachtrente abziehen.
	        
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