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2) Eure Hochwohlgeboren (gnädiger Herr).
3) Genehmigen Sie die Versicherungen der innigsten Verehrung
(ausgezeichneter Hochachtung), worin beharrt Euer 2c.
4) ganz gehorsamster
5) in Heine Hochwohlgeboren den kgl. Geheimen Rath Herrn
. N. ꝛc.
XXI. An einen Regierungs= oder Oberlandesgerichts-
rath, Landgerichtspräsidenten, Landgerichtsdirektor
Universitätsprofessor oder an einen Professor der
Akademie 2c.
1) Hochwohlgeborener,
Hochzuverehrender Herr Regierungsrath.
2) Eure Hochwohlgeboren.
3) Genehmigen Sie die Versicherungen ausgezeichneter Hochacht-
ung, worin zu beharren die Ehre hat
Eurer Hochwohlgeboren
4) gehorsamster (ergebenster)
5) Seiner Hochwohlgeboren dem k. Regierungsrath Herrn N.
in N.
XXII. An Staatsanwälte, Landgerichtsräthe, Bezirks-
omtmänner, Amtsrichter, Bezirksärzte Gymnasialpro-
fessoren, Hofräthe, Rentbeamte, Advokaten, Assessoren,
Doktoren, subalterne Offiziere, angesehene Künstler 2c.
1) Wohlgeborner, hochzuverehrender Herr1)
2) Eure Wohlgeboren; Sie.
3) Es hat die Ehre, in vollkommenster Hochachtung zu beharren
Eurer 2c.
4) gehorsamster
5) Seiner Wohlgeboren dem Herrn.
XXIII. An Bürger, Fabrikanten und Handwerker.
1) Hochgeehrtester (Geehrtester, Schätzbarster) Herr! u. dgl.
2) Sie.
3) Mit aller Hochachtung verbleibe ich
Ihr
*) Es wird hier heutzutage oft auch statt Wohlgeboren „Hochwohlge-
boren“ geschrieben — ein Schritt rückwärts statt vorwärts in der Be-
kämpfung des Titelunwesens.