Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

235 
das Putzthürchen abgesperrte Raum — jedesmal nach erfolgtem 
Kaminkehren zur Verhütung von Feuersgefahr zu reinigen. 
8) Im Logis befindet sich eine Wasserleitung und es hat 
der Miether für Wasserbezug vierteljährlich 6 Mark dem Mieth- 
betrag beizulegen. An der Wasserleitung ist, insolange Kälte 
herrscht, der Wasserhahn zur Vermeidung des Einfrierens so 
zu öffnen, daß das Wasser so dünn wie ein Strohhalm läuft. 
Sollte wegen anhaltenden Frostes der Vermiether sich veranlaßt 
sehen, die Wasserleitung zeitweise ganz abzusperren, oder sollte 
durch irgend einen Umstand die Wasserleitung unterbrochen 
werden, so kann der Miether keinen Anspruch auf Entschädigung 
für die Zeit des Nichtgebrauchs machen. Für jeden durch un— 
vorsichtige, fahrlässige oder muthwillige Benutzung der Wasser- 
leitung entstehenden Schaden haftet der Miether; trifft der 
Schaden auch die Zuleitung, und der Urheber desselben ist nicht 
zu ermitteln, so haben sämmtliche, den betr. Theil der Leitung 
benützende Miethbewohner den Schaden zu gleichen Theilen zu 
tragen. — In den Dachkammern, sowie dem offenen Dachraum 
sind die Lichtöffnungen bei Kälte, Sturmwind, Schneegestöber 
oder in der Stadt ausgebrochenem Brande geschlossen zu halten 
und hat die Aufsicht und Verantwortlichkeit hierüber, sowie die 
Reinhaltung des freien Bodenraumes der Miether jedesmal für 
dieselbe Zeit zu übernehmen, in welcher der Monatsturnus im 
Kehrenlassen denselben trifft. 
9) In den im Hof befindlichen Brunnen darf keinerleie 
Unreinlichkeit ausgegossen werden, welche eine Verstopfung her- 
beiführen könnte; die Sorge für Reinigung des Brunnensteins 
liegt dem Miether in den Monaten März, Juli, Oktober ob. 
10) Auf dem Hof, den nicht abgeschlossenen Theilen der 
Flure, Treppen, Kellergängen und andern zum gemeinschaftlichen 
Gebrauch bestimmten Räumlichkeiten darf nichts aufgestellt 
werden, insbesondere auch keine größeren Gefäße mit Wasser- 
vorrath zum Waschen. — Wäsche darf weder in der Wohnung 
noch anf den Fluren getrocknet werden; ebensowenig dürfen 
Balkone, Gallerien oder Fenster zum Wäschetrocknen oder zum 
Sonnen der Betten benutzt werden. 
11) Das Anschreiben des Namens an der betreffenden, 
zum Logis des Miethers führenden Hausschelle hat derselbe im. 
Einvernehmen mit dem Vermiether auf eigene Kosten zu be- 
thätigen. Beim Einzug erhält der Miether außer den übrigen 
zur Wohnung gehörenden Schlüsseln noch einen Hausschlüssel 
Nr. 3. — Das Hofthor ist im Winter um 7 Uhr, im Sommer
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.