267
45.
Formular eines Darlehensvertrags einer Gesellschaft.
Wir sämmtlich Unterschriebene bekennen, daß wir von
Herrn N. N. fünftausend und vierhundert Mark als ein Darlehen
empfangen haben, und versprechen, diese Summe mit fünf vom
Hundert jährlich zu verzinsen und die Zinsen halbjährig von
heute an zu entrichten. Das Recht der Aufkündigung kommt
beiden Theilen auf gleiche Weise zu, und mit dem Letzten des
zwölften Monats nach erfolgter Aufkündigung soll die Wieder-
bezahlung erfolgen. Da die Verwendung der entlehnten Summe
zur Bestreitung der Kosten auf Herstellung einer ständigen Vor-
richtung zur Entwässerung unserer gemeinschaftlichen Wiese am
Holzbach bestimmt ist, so machen wir uns verbindlich, unserm
Gläubiger die erste Hypothek auf diese Wiese einzuräumen. Wie
wir in Rücksicht dieser Schuld Alle für Einen stehen und Jeder
von uns für Alle steht, so ist auch der Gläubiger berechtigt,
selbst in dem Fall sich an unser Privatvermögen zu halten, wenn
das ihm zum Pfand verschriebene Grundstück zur Tilgung seiner
Forderung nicht vollkommen hinlänglich wäre.
N. am 1. März 1884.
Unterschriften.
46.
Darlehen mit Verpfändung und mit einem antichretischen Vertrag.
Ich am Ende Unterschriebener bekenne, daß ich von Herrn
N. 1000 Mark als ein Darlehen empfangen habe, und ver-
spreche, sie nach zehn Jahren zurückzuzahlen. Als Unterpfand
verspreche ich auf meinem am Seebacher Weg liegenden Hopfen-
garten ihm die erste Hypothek einzuräumen, und eben denselben
überlasse ich dem Herrn Darleiher zur Benutzung auf zehn
Jahre unter folgenden Bedingungen: Da der, nach den Regeln
der Wahrscheinlichkeit auf 10 Jahre berechnete, reine Ertrag,
meines Hopfengartens mit dem gesetzmäßigen Zinsfuß in einem
richtigen Verhältnisse steht, so behält mein Herr Gläubiger die
aus demselben gewonnenen Früchte statt der Zinsen. Diesem-
nach darf er keine Rechnung ablegen und weder etwas heraus-
geben, wenn er sehr fruchtbare, noch einen Ersatz fordern, wenn
er sehr unfruchtbare Jahre haben sollte. Dagegen ist er aber
verbunden, den Hopfengarten so sorgfältig zu bauen, als wenn
er sein Eigenthum wäre, und besonders jährlich acht Fuder
guten Dünger und hundert lange Stangen aus Fichtenholz