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1500 Mark baar als Darlehen unter folgenden Bedingungen
erhalten zu haben:
1
Das Darlehen von 1500 Mark soll in der empfangenen
Münzsorte, Doppelkronen, sechs Monate nach der jedem Theil
freistehenden Aufkündigung an den Herrn Darleiher dahier in
W. in unzertrennter Summe zurückgezahlt werden.
2.
Das Darlehen soll mit Fünf vom Hundert verzinst, und
diese Zinsen sollen in halbjährigen Raten, am ersten September
und am ersten März jeden Jahres abgetragen werden.
3
Sämmtliche Kosten, welche nach erfolgter Aufkündigung durch
Verzug des Schuldners erwachsen würden, so insbesondere auch
die Kosten einer Mahnung durch den Gerichtsvollzieher, trägt
der Schuldner.
4.
Sollte der Darlehensempfänger vor der Rückzahlung des
Kapitals mit Tod abgehen, so soll seinen Erben die Wohlthat
der gcheag nicht zu statten kommen, vielmehr dem Gläubiger
freistehen, sich an jeden derselben auf das Ganze zu halten.
5
Der Schuldner verzichtet auf die Rechtswohlthat der Com-
petenz oder auch der Particularzahlung, selbst im Falle einer
unverschuldeten Vermögensabnahme.
Auch soll,
6.
wenn die Zahlung der Zinsen längstens vierzehn Tage nach der
Verfallzeit nicht erfolgt sein sollte, dem Gläubiger freistehen,
das Kapital zur Heimzahlung in drei Monaten statt der stipu-
lirten sechs Monate aufzukündigen.
Auf diese von dem Herrn Darleiher angenommenen Be-
dingungen hat derselbe sofort seinem Herrn Schulper die Summe
von 1500, tausend fünfhundert Mark in den oben bemerkten
Münzsorten vorgezählt und eingehändigt, welch’ letzterer hierüber