272
quittirt und mit 2 Zeugen unterschreibt, worauf Herr Ulrich
Hirsch, nachdem er zuvor ebenfalls unterzeichnet hat, dieses.
Document zu sich nimmt.
Also geschehen W. den
Unterschriften.
51.
Darlehen mit einer allgemeinen') Verpfändung.
Ich Unterschriebener bekenne, daß ich von Herrn N. R.
fünfhundert Mark als ein Darlehen erhalten habe, und verspreche,
sie wieder zu bezahlen, und mit Vier vom Hundert jährlich zu
verzinsen. Zur Aufkündigung soll unserer Abrede gemäß der-
Gläubiger und Schuldner auf gleiche Weise berechtigt sein, und
mit dem Ende des dritten Monats nach erklärter Aufkündigung
soll die Wiederbezahlung erfolgen. Sollte etwa die Ueberlieferung
des Geldes mit Kosten verbunden sein, so müssen sie von mir,
dem Schuldner getragen werden. Uebrigens verpfände ich dem.
Herrn Darleiher mein ganzes Vermögen.
Fulda den
(L. S.) N.
52.
Schuldscheine, durch welche der Einrede wegen nicht vorgezählten und
empfangenen Geldes vorgebeugt ist.
Ich Unterzeichneter bekenne hiemit, daß ich von dem Herrn
N. N. gegen den ihm ausgehändigten Schuldschein rausend Mark
richtig vorgezählt als ein Darlehen gestern wirklich ausbezahlt
empfangen habe, daß ich also der Ausflucht des nicht empfan-
genen Geldes mich nicht bedienen kann, vielmehr derselben hie-
mit entsage.
Hof den
1000 Mark.
N.
*) Im rechtsrheinischen Bayern gibt es nach dem bestehenden Hypo-
thekengesetze keine allgemeine Verpfändung.
*“) Dieses Formular ist für das Königreich Bayern überflüssig, da diese
Einrede des nicht gezahlten Geldes gesetzlich aufgehoben ist.