Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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der Cautionssumme resp. aus dem Verkauf dieser Staatspapiere 
zu ersetzen. 
7) Sollten sämmtliche 3 Chaisen oder eine derselben gänz- 
lich zu Grunde gehen, so ist dafür dem Eigenthümer der Werth, 
wie er sub 6 bestimmt wurde, zu ersetzen. 
8) Es steht dem unterzeichneten Teller frei, für die sub 6 
angegebene Summe eine der Chaisen oder alle drei zu behalten. 
9) Nach Zurückgabe der unbeschädigten Chaisen erlischt 
dieser Cautionsvertrag und erhält Teller seinen Depositenschein 
zurück. Ebenso erlischt der Cautionsvertrag, wenn einmal die 
Entschädigungssumme aus der Caution bezahlt ist. 
10) Es versteht sich von selbst, daß Teller die Bezahlung 
der Depositalgebühren an die Bank übernimmt. 
Gegenwärtiger Vertrag wurde von beiden Contrahenten in 
zwei Exemplaren unterschrieben, und jedem derselben ein Exem- 
plar eingehändigt. 
Datum 
Messer. Teller. 
65. Der Cessions= oder Abtretungsvertrag. 
Cession ist das Rechtsgeschäft, durch welches Jemand ein 
Recht, welches er an einen Andern hat, z. B. eine Schuldfor- 
derung oder ein anderes Vermögensrecht einem Dritten abtritt, 
nachdem er von dem Uebernehmer entschädigt worden ist oder 
werden soll. Der Abtretende heißt Cedent und der Uebernehmer 
Cessionar; derjenige, welcher die cedirte Schuld zu leisten hat, 
heißt debitor cessus. Ersterer steht nur für die Richtigkeit 
der Forderung, nicht aber für die Sicherheit, wenn er nicht diese 
ausdrücklich gewährt hat, und zwar muß dann noch besonders 
erwähnt werden, daß diese Haftungsverbindlichkeit sich auch auf 
die zukünftige Zahlungsfähigkeit des Schuldners erstrecke, wenn 
nicht blos die gegenwärtige darunter verstanden werden soll. 
Nach gemeinem Recht braucht der Schuldner dem Cessionar 
nicht mehr zu bezahlen, als was dieser dem Cedenten bezahlte 
(Lex anastasiana); diese Bestimmung ist für Bayern durch 
Gesetz vom 22. Febr. 1855 aufgehoben; es kann also in Bayern 
der Cessionar die Bezahlung des vollen Betrags der cedirten 
Schuldforderung von dem Schuldner auch dann verlangen, 
wenn er dem Cedenten weniger dafür gegeben hat. (Das allge- 
meine deutsche Handelsgesetzbuch stellt für Forderungen aus 
Handelsgeschäften denselben Grundsatz auf.) Auch in Streit 
befangene Forderungen dürfen cedirt werden, nur nicht an die
	        
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