Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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68. 
Einfacher Cessionsschein, welcher dem Schuldschein beigefügt wird. 
Daß ich sowohl meine in diesem Scheine näher bestimmte 
Forderung von 400 Mark, als auch den rückständigen Jahreszins 
mit allen damit verbundenen Rechten an Herrn N. abgetreten 
habe, bezeuge ich 
N. den 
· NN. 
69. 
Cessionsschein mit Vorsichtsmaßregeln (Cautelen). 
Ich Unterschriebener bezeuge, daß ich diejenige Forderung 
von 6000 Mark, welche mir an Herrn NN. laut des von ihm 
am 3. März 1880 ausgestellten Schuldscheines zusteht, nebst 
allen mit derselben verbundenen Rechten heute an Herrn S. R. 
abgetreten habe. Daß der Herr Schuldner mit dieser Abtretung 
zufrieden sei, bezeugt seine eigenhändige Unterschrift. Ich aber 
verspreche noch, nicht nur für die Richtigkeit, sondern auch für 
die Sicherheit der abgetretenen Forderung jederzeit zu stehen. 
N. den 
N. N. 
N. N. 
80. 
Cessionsinstrument. 
Der hiesige Bürger und Gastwirth Karl Mohr tritt dem 
Abraham Jakob aus Fürth das Schuldinstrument d. d. 10. Nov. 
1880 und damit die Darlehensforderung von 1600 Mk., schreibe 
sechzehnhundert Mark, bei dem Handelsmann Karl Berger dahier 
sammt den seit Martini v. J. rückständigen Zinsen zu 5 péCt. in 
bester Form Rechtens ab und haftet zugleich auch für die Güte 
derselben, jedoch nicht länger, als auf ein Jahr von heute an. 
Der Cessionar Jakob nimmt dies alles an und zahlt dem 
Cedenten die Valuta mit 1600 Mark sammt den Zinsen mit 
55 Mk. 2c, worüber Karl Mohr hiemit rechtsgiltig gquittirt. 
Jakob nahm hierauf das Schulddocument zu Handen, und Mohr 
verprinh, den Schuldner Berger von dieser Cession in Kenntniß 
zu setzen. 
Doppelt gefertigt und unterschrieben. 
N. den 
Karl Mohr. 
Abraham Jakob.
	        
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