Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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5) An Ihre Hochwohlgeboren die Frau Präsidentin, Generalin rc. 
oder: Ihrer Excellenz der Frau Theresia von N., Frau Ge- 
mahlin des k. b. Regierungspräsidenten Herrn v. N. Excel- 
lenz in N. (letzteres, wenn der Gemahl Staatsrath ist.) 
IX. An eine Beamtenfrau. 
1) Wohlgeborne, 
Hochgeehrteste (Hochverehrte) Fraul 
2) Eure Wohlgeboren; Sie; Ihnen. (Wenn sie von Adel ist: 
Eure Gnaden, Eure Hochwohlgeboren) 
3) Genehmigen Sie die Versicherung ausgezeichneter Hochachtung, 
worin zu beharren die Ehre hat Eurer 2c. 
4) gehorsamer, ergebenster Diener 
5) An Ihre Hochwohlgeboren (Wohlgeboren) die Frau Regier= 
ungsräthin (Professorin 2c.) N. zu N. 
X. An eine Bürgersfrau. 
1) Geehrteste (Hochgeehrteste, Verehrteste) Frau! 
2) Ihnen; Sie. 
3) Hochachtungsvoll, achtungsvoll Ihr 
4) ergebener, ergebenster Diener 
5) An Frau N. N. 
Zum Schluß sei nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß 
es beim Gebrauch dieser Titulaturen darauf ankommt, an wen man 
schreibt: es gibt genug Leute, welchen der Titelkram eine 
Lächerlichkeit ist; diese werden nicht ungehalten sein, wenn man 
ihn bei Seite läßt; Andere hingegen finden sich in ihrer Ehre 
gekränkt, wenn die hergebrachte Titulatur fehlt. So wird man 
insbesondere die Adresse von Briefen an Leute ersterer Art ganz 
einfach so fassen können: „An Herrn N. in N.“ oder: „An 
Hrn. Regierungsrath N. in N.“, während bei den Anderen 
die oben angegebenen weitläufigen Adressen am Platze sind. 
Bei Eingaben an Behörden ist natürlich die vorgeschriebene 
Titulatur unter allen Umständen zu beobachten.
	        
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