315
auch das Alter des zu Pflegenden, dessen wahrscheinliche Lebens-
dauer in's Auge fassen. Derjenige, zu dessen Gunsten eine Leib-
rente bestellt wurde, kann bei mangelnder Sicherheitsstellung,
die Auflösung des Vertrags beantragen. Nichtzahlung der Rente
zu rechter Zeit berechtigt zur Forderung der Wiedererstattung
des Kapitales noch nicht, und eben so wenig kann vom Leib-
rentenbesitzer gefordert werden, in den Besitz der von ihm ver-
äußerten Güter wieder einzutreten. Dagegen steht ihm zu, die
Güter seines Schuldners mit gerichtlichem Beschlag belegen,
nöthigenfalls verkaufen und das Kapital sicher rentirend anle-
gen zu lassen. Von der versprochenen Rentenzahlung kann man
sich durch die Kapitalserlegung nicht losmachen; denn die
Rente, wenn sie auch lästig fällt, muß bis zum Ableben fort
entrichtet werden. Dieser Vertrag wird häufig von Personen
eingegangen, die Niemanden haben, für welchen sie ein beson-
deres Interesse fühlen und dem sie deshalb ihr Besitzthum hin-
terlassen und die andrerseits sich einen höheren Genuß von
ihrem Kapital verschaffen wollen, als die gewöhnliche Verzins-
ung bringen würde. Allein wer einen solchen Vertrag eingehen
will, wende sich lieber an die Rentenanstalten oder an Hospi-
täler als an Private; denn wie bereits gesagt wurde, der
Abschluß eines solchen Vertrags erfordert die höchste Vorsicht.
Der Form nach muß ein solcher Vertrag den Namen der Ver-
tragschließenden, die Summe, welche für die Rente bezahlt werden
soll, die Bestimmung der Leibrente selbst sammt den allenfall-
sigen Nebenbedingungen, dann den Ort, Datum, Unterschriften
und Siegel enthalten.
103.
Formular eines Leibrentenvertrags.
Wir Unterzeichnete haben heute folgenden Leibrentenvertrag
abgeschlossen:
E—
Ich Franz Joseph B. bezahle dem Herrn Peter Paul F.
die Summe von 60,000 Mark und bedinge mir dagegen eine
jährliche, bis zu meinem Tode zu entrichtende Leibrente von
3200 Mark, zur Hälfte am 1. Mai und zur andern Hälfte am
1. November jeden Jahres zu bezahlen.
2.
Ich Peter Paul F. bekenne den richtigen Empfang der mir
von Herrn B. bezahlten 60,000 M., quittire hierüber und ver-