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der Schenker die Verwendung des geschenkten Gegenstandes noch
eine Zeit lang vorbehält. ob er auf jeden Widerruf der Schen—
kung verzichte, oder in bestimmten Fällen, z. B. Verarmung,
bachsgeborne Kinder 2c., die Schenkung zu widerrufen sich vor-
ehält.
108.
Erstes Formular eines Schenkungsvertrags unter Lebenden.
Zwischen den Unterzeichneten wurde heute folgender Schen-
kungsvertrag abgeschlossen:
1.
Ich Jakob Thug schenke hiermit unwiderruflich und kraft
gegenwärtiger Schenkung unter Lebenden dem Herrn Kaspar Bitt
von Michelfeld mein auf dem Weinmarkte gelegenes Häuschen
Nr. 190 dahier, worüber ich als unbeschränkter Eigenthümer
nach meinem Belieben verfügen kann, und übergebe dasselbe
ihm hiermit zur Besitzergreifung.
2.
Ich Kaspar Bitt acceptire dankbar diese Schenkung des
Häuschens Nr. 190, verpflichte mich, von heute an alle Ab—
gaben hievon zu übernehmen, und werde mich unverzüglich in
en Besitz desselben setzen.
3.
Beide Contrahenten kommen noch dahin überein, diese
Schenkung notariell verlautbaren zu lassen, und Kaspar Bitt
erklärt, die Kosten dieser Verlautbarung tragen zu wollen.
N. den 31. Dezember 18.
Jakob Thug.
Kaspar Bitt.
109.
Zweites Formular.
Ich Unterzeichneter Friedrich H. schenke der Wallfahrtskirche
zum heiligen Blut in Iphofen zum Gebrauch und als unver-
äußerliches Eigenthum eine von mir in Bamberg um 1000 Mk.
erkaufte, mit meinem Familienwappen gezierte, „Ludwig“ ge-
taufte und mit dem königlichen Wahlspruch versehene Glocke,
und da der Kirchenvorstand diese Schenkung im Namen der