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115.
Anderes Formular eines Erbvertrags.
Wir unterzeichneten Eheleute, nämlich ich Anton Bissert,
Bäckermeister dahier, und ich Anna Bissert, geb. Steinert, haben
heute unter uns folgenden Erbvertrag abgeschlossen:
1.
Wenn ich, Anton Bissert, vor meiner Gattin Anna sterbe,
so soll diese, da unsere Ehe kinderlos ist und bleiben wird,
meinen gesammten Nachlaß allein erben.
2
Wenn ich, Anna Bissert, vor meinem Gatten Anton Bissert
sterben sollte, so ist derselbe kraft dieser Erklärung mein Uni—
versalerbe.
3.
Der überlebende Ehegatte ist verpflichtet, unser Wohnhaus,
Nr. 113 in der Königsstraße hiesiger Stadt, sammt Hof, Garten
und der ganzen Mobiliareinrichtung unserer Nichte Rosalia N.
nach seinem Tod als Eigenthum zu hinterlassen, indem wir
Beide derselben dieses Haus hiermit ausdrücklich als unwider-
rufliches Eigenthum bestimmen und sie kraft gegenwärtiger
Urkunde als durch unsern beiderseitigen Todesfall bedingte
Eigenthümerin desselben erklären.
N. den
(L. S.) Anton Bissert.
Anna Bissert.
(L. S.) Die Zeugen.
D. Verträge nach dem deutschen Handelsgesetzbuch.
1. Einleitende Bemerkungen.
Wie schon oben Seite 191 erwähnt wurde, stellt das
deutsche Handelsgesetzbuch für die nach demselben zu beurthei-
lenden Rechtsverhältnisse — zu welchen insbesondere auch die
Verträge gehören — eigene Rechtssätze auf, welche zum Theil
von den Normen des allgemeinen bürgerlichen Rechts erheblich
abweichen. Es ist daher zuvörderst darzulegen, welche Rechts-
verhältnisse nach dem Handelsgesetzbuch zu beurtheilen sind.