Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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115. 
Anderes Formular eines Erbvertrags. 
Wir unterzeichneten Eheleute, nämlich ich Anton Bissert, 
Bäckermeister dahier, und ich Anna Bissert, geb. Steinert, haben 
heute unter uns folgenden Erbvertrag abgeschlossen: 
1. 
Wenn ich, Anton Bissert, vor meiner Gattin Anna sterbe, 
so soll diese, da unsere Ehe kinderlos ist und bleiben wird, 
meinen gesammten Nachlaß allein erben. 
2 
Wenn ich, Anna Bissert, vor meinem Gatten Anton Bissert 
sterben sollte, so ist derselbe kraft dieser Erklärung mein Uni— 
versalerbe. 
3. 
Der überlebende Ehegatte ist verpflichtet, unser Wohnhaus, 
Nr. 113 in der Königsstraße hiesiger Stadt, sammt Hof, Garten 
und der ganzen Mobiliareinrichtung unserer Nichte Rosalia N. 
nach seinem Tod als Eigenthum zu hinterlassen, indem wir 
Beide derselben dieses Haus hiermit ausdrücklich als unwider- 
rufliches Eigenthum bestimmen und sie kraft gegenwärtiger 
Urkunde als durch unsern beiderseitigen Todesfall bedingte 
Eigenthümerin desselben erklären. 
N. den 
(L. S.) Anton Bissert. 
Anna Bissert. 
(L. S.) Die Zeugen. 
D. Verträge nach dem deutschen Handelsgesetzbuch. 
1. Einleitende Bemerkungen. 
Wie schon oben Seite 191 erwähnt wurde, stellt das 
deutsche Handelsgesetzbuch für die nach demselben zu beurthei- 
lenden Rechtsverhältnisse — zu welchen insbesondere auch die 
Verträge gehören — eigene Rechtssätze auf, welche zum Theil 
von den Normen des allgemeinen bürgerlichen Rechts erheblich 
abweichen. Es ist daher zuvörderst darzulegen, welche Rechts- 
verhältnisse nach dem Handelsgesetzbuch zu beurtheilen sind.
	        
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