Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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daß er den fraglichen Descendenten enterbe, daß er ihn mit 
Namen oder andern untrüglichen Merkmalen bezeichne, und daß 
die Enterbung unbedingt geschehe. (Die Form der ausdrück— 
lichen Enterbung ist bei der Ausschließung eines Ascendenten 
nicht zu beobachten.) Fehlt es an der Motivirung, so ist die 
im Testament angeordnete Erbeinsetzung unwirksam, und an 
ihre Stelle treten die Intestaterben. Das Testament ist aber 
nicht nichtig, und die in Bezug auf andere Personen getroffenen 
Verfügungen desselben bleiben in Kraft. 
4. 
Form der Codieille. 
Die Codicille sind entweder Intestat= oder testamentarische 
Codicille, je nachdem der Erblasser kein Testament gemacht oder 
ein solches errichtet hat. 
Sie können ihrer Form nach öffentlich sein, wobei alles 
wie bei den öffentlichen Testamenten geschieht, oder sie sind 
Privatcodicille. Diese, sowohl schriftliche als mündliche, er- 
heischen 5 Zeugen, welche die Eigenschaften von Testaments- 
zeugen haben müssen, und Einheit der Handlung. Bei der 
schriftlichen Errichtung muß der Aufsatz von dem Testirer selbst 
geschrieben oder doch von ihm unterschrieben werden, und die 
Unterschrift der Zeugen hinzukommen. Bei Codicillen eines 
Blinden ist alles das zu beobachten, was zum Testamente des- 
selben erfordert wird. 
Die Codicillarclausel 
ist die einem Testament beigefügte Verordnung, daß dasselbe, 
wenn es nicht als Testament bestehen könne, als Codicill gelten, 
oder auf jede mögliche Art erhalten werden solle. Damit mittelst 
dieser Clausel ein als Testament ungiltiger letzter Wille in ein 
giltiges Codicill verwandelt werde, wird erfordert, daß wenigstens 
nichts von dem mangle, was zu einem giltigen Codicille gehöct. 
In Folge dieser Umwandlung gilt die in einem ungiltigen 
Testament enthaltene Erbeinsetzung als Anordnung eines Uni- 
versalfideicommisses, und die übrigen Verfügungen, welche eben 
so gut in einem Codicill als in einem Testamente getroffen 
werden können, bleiben vollkommen wirksam. 
Hat aber der eingesetzte Erbe das Testament als solches 
geltend zu machen versucht, so ist die Wirkung der Codicillar= 
clausel für ihn verloren.
	        
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