Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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den Familienstand des Erblassers bestritten, mit diesem wissent— 
lich in einer verbotenen Ehe gelebt, gegen denselben eine Criminal— 
klage erhoben; wenn der Erblasser den Erben in einer späteren 
Willensäußerung für unwürdig erklärt oder dessen Einsetzung 
durch spätere Ernennung eines anderen Erben widerrufen hat; 
ferner wegen Nichtannahme einer vom Erblasser übertragenen 
Vormundschaft, — Geschwister des Erblassers wegen Lebens- 
nachstellungen, Criminalklagen oder Machinationen gegen das 
Vermögen des Erblassers, die Mutter und andere Verwandte 
des unmündigen oder wahnsinnigen Erblassers, wenn sie auf 
Bevormundung desselben anzutragen versäumt haben. 
8. 
Formular eiues Testaments. 
Ich am Ende eigenhändig unterschriebener N. N., 60 Jahre 
alt, Bürger und Schneidermeister dahier, lebe mit meiner Frau 
Maria, gebornen Eyb, vorhin verehelichten Knoll, seit 10 Jahren 
in zweiter Ehe. Meine 2 Kinder erster Ehe sind längst ver- 
storben, und meine jetzige Frau hat mir 2 Kinder geboren, die 
aber auch gestorben sind. Da ich nun keine Notherben habe, 
sonach über mein Vermögen zu verfügen nicht gehindert bin, 
so habe ich hiemit über dasselbe, welches in einem schuldfreien 
Bauerngute und dem vorhandenen baaren Gelde zu etwa 1200“ 
besteht, meinen letzten Willen niedergeschrieben und verfüge also: 
1) Meine Frau Maria, geborne Eyb, soll die alleinige 
Erbin meines Gesammtnachlasses sein. 
2) Sollte sie vor mir mit Tod abgehen, so sollen ihre beiden 
Kinder, meine Stiefsöhne, Karl Knoll, dermalen Schuster- 
geselle in Wien, und Otto Knoll, Schneidermeister zu 
Versbach, an die Stelle ihrer Mutter treten. 
3) Meiner Schwester Barbara, verehelicht an Thomas Bauer 
in Aub, und meiner ledigen Schwester Anna dahier, die 
ein uneheliches Kind hat, vermache ich jeder sechshundert 
Mark, welche nach meinem Tod an sie ausbezahlt 
werden sollen, und wenn sie den Vermächtnißanfall nicht 
erleben, so fallen diese Gelder ihren Kindern zu. Dies 
ist mein letzter Wille. Selbst geschrieben und besiegelt. 
W. am 
(L. S.) NN.
	        
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