361
den Familienstand des Erblassers bestritten, mit diesem wissent—
lich in einer verbotenen Ehe gelebt, gegen denselben eine Criminal—
klage erhoben; wenn der Erblasser den Erben in einer späteren
Willensäußerung für unwürdig erklärt oder dessen Einsetzung
durch spätere Ernennung eines anderen Erben widerrufen hat;
ferner wegen Nichtannahme einer vom Erblasser übertragenen
Vormundschaft, — Geschwister des Erblassers wegen Lebens-
nachstellungen, Criminalklagen oder Machinationen gegen das
Vermögen des Erblassers, die Mutter und andere Verwandte
des unmündigen oder wahnsinnigen Erblassers, wenn sie auf
Bevormundung desselben anzutragen versäumt haben.
8.
Formular eiues Testaments.
Ich am Ende eigenhändig unterschriebener N. N., 60 Jahre
alt, Bürger und Schneidermeister dahier, lebe mit meiner Frau
Maria, gebornen Eyb, vorhin verehelichten Knoll, seit 10 Jahren
in zweiter Ehe. Meine 2 Kinder erster Ehe sind längst ver-
storben, und meine jetzige Frau hat mir 2 Kinder geboren, die
aber auch gestorben sind. Da ich nun keine Notherben habe,
sonach über mein Vermögen zu verfügen nicht gehindert bin,
so habe ich hiemit über dasselbe, welches in einem schuldfreien
Bauerngute und dem vorhandenen baaren Gelde zu etwa 1200“
besteht, meinen letzten Willen niedergeschrieben und verfüge also:
1) Meine Frau Maria, geborne Eyb, soll die alleinige
Erbin meines Gesammtnachlasses sein.
2) Sollte sie vor mir mit Tod abgehen, so sollen ihre beiden
Kinder, meine Stiefsöhne, Karl Knoll, dermalen Schuster-
geselle in Wien, und Otto Knoll, Schneidermeister zu
Versbach, an die Stelle ihrer Mutter treten.
3) Meiner Schwester Barbara, verehelicht an Thomas Bauer
in Aub, und meiner ledigen Schwester Anna dahier, die
ein uneheliches Kind hat, vermache ich jeder sechshundert
Mark, welche nach meinem Tod an sie ausbezahlt
werden sollen, und wenn sie den Vermächtnißanfall nicht
erleben, so fallen diese Gelder ihren Kindern zu. Dies
ist mein letzter Wille. Selbst geschrieben und besiegelt.
W. am
(L. S.) NN.