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zur Bebauung und Erhaltung des Guts selbst gehört, mein
Erbe auf seine Kosten zu besorgen habe.
17) Vermächtniß des Unterhalts.
Meiner Nichte B. soll mein Erbe, so lange sie unver—
heirathet bleibt, hinlänglichen und anständigen Unterhalt geben.
Damit es nicht zweifelhaft sei, was ich unter hinlänglichem und
anständigem Unterhalt verstanden wissen will, so erkläre ich, daß
mein Erbe verbunden ist, ihr eben denselben Unterhalt zu geben,
welchen er seinen eigenen Töchtern zu geben pflegt.
18) Vermächtniß einer Dienstbarkeit.
Meinem Nachbarn, Herrn N., vermache ich die Durch—
gangsgerechtigkeit durch mein Haus also, daß er und alle die Sei—
nigen das Recht haben, zu aller Zeit des Tags und bei Nacht
bis 10 Uhr durch mein Haus zu gehen.
19) Vermächtniß einer persönlichen Dienstleistung.
Da meinem Freunde, Herrn N., das Schreiben sehr be-
schwerlich fällt, so habe ich für ihn schon seit mehreren Jahren
alle seine Geschäftsbriefe geschrieben, und daher will ich, daß
mein Erbe eben diese Dienstleistung über sich nehme.
20) Bestimmung der Zeit zur Auszahlung der Vermächtnisse.
Innerhalb eines Monats nach Errichtung eines Inven-
tariums über meine Verlassenschaft müssen alle diejenigen Ver-
mächtnisse, welche ohne Verzug ausgeliefert werden können, den
Legataren übergeben, und das Inventar muß längstens zu Ende
des zweiten Monats nach meinem Tode errichtet sein.
Diesen meinen letzten Willen habe ich in Gegenwart der
zu dieser Handlung besonders erbetenen Zeugen von einem
Rechtsverständigen schriftlich verfassen lassen und, nachdem ich
ihn zweimal durchgelesen hatte, für richtig befunden, sofort
nebst den Zeugen besiegelt und unterschrieben.
Ort, Datum, Siegel und Unterschriften.
13.
Väterliche Disposition.
Damit nach meinem Tode unter meinen Kindern kein Streit
über meine Verlassenschaft entstehen könne, so habe ich, Johann
Luft, folgende Verordnung gemacht:
Der bayer. Sekretär. 24