Full text: Der belehrende bayerische Sekretär.

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16. 
Gesuch wegen definitiver Anstellung eines Schullehrers. 
An Wurmbach, Bezirksamts 
die Königl. Regierung Gunzenhausen, den 4. März 18 
von Mittelfranken, 
Kammer des Innern. 
Gehorsamste Bitte des pro- 
visorischen Schullehrers N. zu 
Wurmbach um Bestätigung als 
definitiver Lehrer daselbst. 
Mit zwei Beilagen. 
Königliche Regierung geruhte, am 20. Oktober 18 
den gehorsamst Unterzeichneten als Schullehrer zu Wurm- 
bach provisorisch aufzustellen mit der Zusicherung, daß ihm, 
sobald er hinlängliche Proben von seinen Fähigkeiten und 
seiner guten Anzührung abgelegt haben würde, die defini- 
tive Bestätigung als Lehrer erlheilt werden solle. Derselbe 
erlaubt sich nun, nachdem seitdem zwei Jahre verflossen sind, 
gehorsamst um ein hohes definitives Bestätigungsreskript zu 
bitten und für diese Bitte folgende Gründe anzuführen: 
1) Hat er sich während der zwei Jahre seines Provisori- 
ums nicht nur durch fleißiges Lesen guter pädagogischer 
Schriften fähiger für seinen Bedarf zu machen gesucht, 
sondern er hat sich auch 
2) bei Herrn Lokalschulinspektor KX. einer besonderen Prüf- 
ung unterworfen, worüber das Ergebniß die Anlage 
A enthlt. 
3) Hat er die ihm obliegenden Pflichten zur Zufriedenheit 
der k. Lokalschulinspektion und der Gemeinde erfüllt, 
was die Anlage B genugsam darlegt. 
In Erwägung dieser Gründe hofft er, daß seine gehor- 
samste Bitte in Gnaden gewährt werden möge. 
Ehrfurchtsvollst verharrt 
Königlicher Regierung 
gehorsamster 
N., provisorischer Schullehrer. 
Der bayer. Sekretär. 4
	        
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