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16.
Gesuch wegen definitiver Anstellung eines Schullehrers.
An Wurmbach, Bezirksamts
die Königl. Regierung Gunzenhausen, den 4. März 18
von Mittelfranken,
Kammer des Innern.
Gehorsamste Bitte des pro-
visorischen Schullehrers N. zu
Wurmbach um Bestätigung als
definitiver Lehrer daselbst.
Mit zwei Beilagen.
Königliche Regierung geruhte, am 20. Oktober 18
den gehorsamst Unterzeichneten als Schullehrer zu Wurm-
bach provisorisch aufzustellen mit der Zusicherung, daß ihm,
sobald er hinlängliche Proben von seinen Fähigkeiten und
seiner guten Anzührung abgelegt haben würde, die defini-
tive Bestätigung als Lehrer erlheilt werden solle. Derselbe
erlaubt sich nun, nachdem seitdem zwei Jahre verflossen sind,
gehorsamst um ein hohes definitives Bestätigungsreskript zu
bitten und für diese Bitte folgende Gründe anzuführen:
1) Hat er sich während der zwei Jahre seines Provisori-
ums nicht nur durch fleißiges Lesen guter pädagogischer
Schriften fähiger für seinen Bedarf zu machen gesucht,
sondern er hat sich auch
2) bei Herrn Lokalschulinspektor KX. einer besonderen Prüf-
ung unterworfen, worüber das Ergebniß die Anlage
A enthlt.
3) Hat er die ihm obliegenden Pflichten zur Zufriedenheit
der k. Lokalschulinspektion und der Gemeinde erfüllt,
was die Anlage B genugsam darlegt.
In Erwägung dieser Gründe hofft er, daß seine gehor-
samste Bitte in Gnaden gewährt werden möge.
Ehrfurchtsvollst verharrt
Königlicher Regierung
gehorsamster
N., provisorischer Schullehrer.
Der bayer. Sekretär. 4